
DDR-Flüchtlinge mussten bis weit in die 80er Jahre Unterkunft und Verpflegung in Westdeutschland vom ersten Tag an selbst bezahlen. Opfer dieser unsozialen Regelung wandten sich nun an die AfD-Fraktion. Eine betroffene Familie musste für 30 Tage Unterbringung in einem Wohnheim und 76-mal Verpflegung insgesamt 614 DM berappen.
Andre Wendt, sozialpolitischer Sprecher, erklärt:
„Es ist mehr als schäbig, Deutsche auf ihrer innerdeutschen Flucht vor dem SED-Regime derartig abzuzocken. Vor allem im Vergleich zum Rundum-Wohlfühlpaket mit Taschengeld, das heute jeder Wirtschaftsflüchtling in Deutschland erhält. Diese Luxusversorgung erhalten sogar abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber, die sich einer Abschiebung entzogen haben.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion, diese Ausgaben DDR-Flüchtlingen nachträglich zu erstatten. Die Wiedergutmachung an Opfern der deutschen Teilung ist mehr als notwendig, um den sozialen Frieden in Deutschland nicht vollends kippen zu lassen.“
Betroffener DDR-Flüchtling Hans-Günther Hauptmann im Interview:
https://youtu.be/-ek8WrUmio0