Die AfD hat ein „Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Wahlen“ (7/10168) vorgelegt, das morgen im Innenausschuss diskutiert wird. Hauptanliegen: Eine Partei muss vor der Wahl vor Gericht ziehen können, wenn ihr die Wahlzulassung verweigert oder eingeschränkt wurde.
Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete und Jurist, Roland Ulbrich:
„Wahlen müssen den unverfälschten Wählerwillen abbilden, sonst steigt die Demokratie- und Politikmüdigkeit. Insofern ist es hochproblematisch, dass der Wahlausschuss bisher Parteien ausschließen konnte, ohne ihnen die Möglichkeit der juristischen Gegenwehr zu geben. Mit unserem Gesetz wollen wir eine mögliche Wahl-Manipulation oder auch unwissentliche Falschbehandlung verhindern.
Unser Engagement hat einen ernsten Hintergrund: Zur letzten Landtagswahl hatte eine rechtswidrige Listenkürzung die AfD getroffen. Inwiefern die Chefin des Wahlausschusses als CDU-Politikerin ihre Hände im Spiel hatte, versucht aktuell ein Untersuchungsausschuss zu klären.“