Mehr Demokratie wagen, liebe Altparteien!

Die AfD-Fraktion hat ein „Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Wahlen“ (Drs. 7/10168) vorgelegt. Kernelement: Jede Partei muss vor (!!!) der Wahl vor Gericht ziehen können, wenn die Wahlzulassung verweigert oder eingeschränkt wurde.

Bei der heutigen Expertenanhörung im Sächsischen Landtag lobten zwei Professoren dieses Vorhaben. Prof. Dr. Heinrich Lang sagte, der Entwurf verdiene Zustimmung. Eine Anpassung sei verfassungsrechtlich zwingend geboten, um Wahlrechtsverletzungen ahnden zu können.

Der Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Michael Elicker ging über den AfD-Entwurf sogar noch hinaus. Er schlug vor, die „zeitverzögerte, parlamentarische Wahlprüfung ganz abzuschaffen“. Die Wahlprüfung müsse zeitnah durch Gerichte erfolgen.

In der Tat ist es schwer vorstellbar, dass ausgerechnet die gewählten Abgeordneten des Landtags bei der ihnen zustehenden Wahlprüfung zu dem Ergebnis finden, dass eigentlich andere Abgeordnete oder Parteien einziehen hätten müssen.

„Sind wir doch einmal ehrlich: Wahlsieger darüber entscheiden zu lassen, ob es vielleicht andere Wahlsieger gab oder einen unfairen Wettbewerb, bewirkt wenig. Gewaltenteilung bedeutet vielmehr, diese Erstprüfungskompetenz einer unabhängigen Stelle zu übertragen. Aus meiner Sicht sollte es daher vor (!!!) der Wahl die Möglichkeit einer juristischen Beschwerde und Korrektur geben“, erklärt dazu der AfD-Abgeordnete Roland Ulbrich.

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!