In Sachsen wurden bisher 643 Anträge auf Entschädigung für eine erlittene, gesundheitliche Schädigung nach einer Corona-Impfung gestellt. In 480 Fällen liegen Entscheidungen vor. Es gab jedoch nur 27 Anerkennungen. 452 Anträge wurden abgelehnt. Das ergab eine Kleine Anfrage (Drs. 7/14906) des AfD-Abgeordneten André Wendt.
Zu den Ergebnissen erklärt er:
„Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum so viele Entschädigungen abgelehnt wurden. Denn einerseits wurden richtigerweise Fälle z.B. mit einer Entzündung in der Schulter anerkannt. Hier ist die gesundheitliche Schädigung vergleichsweise gering.
Andererseits wurden jedoch selbst sehr viele Todesfälle nach einer Corona-Impfung nicht anerkannt. Mir persönlich ist sogar ein Fall bekannt, bei dem der Obduktionsbericht die Impfung als festgestellte Todesursache benennt, aber trotzdem keine Entschädigung gezahlt wird.
Es verfestigt sich somit der traurige Eindruck, dass der Freistaat Sachsen zur Entschädigung nur Kleingeld auszahlen will und kein Interesse an einer umfassenden Aufarbeitung des Corona-Unrechts hat. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen und der Angehörigen.“