Vorwort

Für Einigkeit und Recht und Freiheit! Für das deutsche Vaterland!

Dazu gehört für die AfD-Fraktion die Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz – frei von politischer Einflussnahme – und damit des Rechtsstaats. Für diese Grundfeste machen wir uns stark.  Deshalb sehen wir auch sehr genau hin, wenn Landesrecht durch Initiativen der EU berührt wird. Zudem verstehen wir uns als freiheitliches Sprachrohr des Volkes im Parlament; setzen wir uns  doch für die Stärkung direktdemokratischer Elemente und Transparenz im Gesetzgebungsprozess ein. Freiheit bedeutet für uns auch, dass unsere Bürger nicht durch Quoten und vergleichbare  Reglementierungen gegängelt werden.

Dafür stehen wir als AfD-Fraktion täglich ein.

Vertrauen in die Legislative zurückgewinnen

In den letzten Jahren haben die Bürger viel Vertrauen in die Politik verloren. Mit großer Sorge betrachtet die AfD-Fraktion einen rapiden Verfall unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, setzen wir an verschiedenen Punkten an.

So haben wir unter anderem einen Gesetzentwurf zur Registrierung von Lobbyisten in den Sächsischen Landtag eingebracht. Viele Bürger haben den Eindruck, dass die Gesetzgebung dem  politischen Einfluss mächtiger Interessensverbände ausgeliefert ist. Wir wollen mehr Transparenz in die Entstehung von Gesetzen und politischen Entscheidungen der sächsischen Regierung  bringen, da es bis jetzt nicht ersichtlich ist, wer bei der Gestaltung von Gesetzesentwürfen mitgewirkt hat.

Wir fordern deshalb, dass in einem Lobbyregister alle Personen und Vereine öffentlich im Internet einsehbar sein müssen, die in diese Prozesse eingebunden waren. Es muss nachvollziehbar sein,  welche Lobbyisten an Gesetzen beteiligt waren. Verstöße sollen mit einem Bußgeld bis 20 000 Euro geahndet werden. Wir verstehen unsere Demokratie als Herrschaft des Volkes. Als freie Bürger  treten wir ein für direkte Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen  eingebracht. Mit diesem Gesetzentwurf will unsere Fraktion dem Volk mehr Möglichkeiten geben, sich in Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Wir sind der Überzeugung, dass dieses Land mehr  direkte Demokratie braucht und dass das Volk das „letzte Wort“ haben muss, wenn es um Änderungen dieser Grundsätze geht! Und das kann nicht – wie bisher – davon abhängen, dass ein  Volksentscheid nur mit dem Segen der Hälfte des Landtags oder gemäß Art. 72 der Sächsischen Verfassung auf den Weg gebracht wird.

Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit der Justiz sichern

Die Unabhängigkeit der Justiz ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Das hohe Gut eines unabhängigen und qualifizierten Justizapparates ist für die AfD-Fraktion  gerade mit Blick auf die rechtsuchenden Bürger unseres Landes ein besonderes Anliegen.

Die Unabhängigkeit der Justiz sollte sich nicht nur in der verfassungsrechtlich verbürgten Unabhängigkeit der Richter widerspiegeln, sondern auch darin, dass deren Ernennung und berufliches Fortkommen frei von sachfremden Erwägungen und der Einflussnahme politischer Parteien erfolgen kann.

Die Arbeitsfähigkeit der Justiz muss auch durch deren adäquate technische und personelle Ausstattung abgesichert sein. Insbesondere zur personellen Entwicklung der Belegschaft an den  sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften wie auch zu den dort zu bewältigenden Verfahren haben wir daher zahlreiche Kleine Anfragen an das Sächsische Justizministerium gerichtet.  Leider haben die Antworten den bekannten Trend einer nicht ausreichend durchdachten und vor allem durchgeführten Nachbesetzungsstrategie insbesondere von Richterstellen bestätigt. Mit  Blick auf die in den kommenden Jahren anstehende Pensionierungswelle von rund der Hälfte der Richter besteht dringender Handlungsbedarf. Die AfD-Fraktion hat generell im Rahmen der  Haushaltsdiskussionen immer wieder darauf gedrungen, dem Stellenmehrbedarf rechtzeitig Genüge zu tun. Im Wettbewerb um die besten Talente müssen wir uns hier anstrengen, um gut  qualifizierten Nachwuchs zu erhalten.

Unabhängigkeit der Justiz bedeutet nach unserem Verständnis auch, dass Richter, Staatsanwälte und alle anderen Beamten und Beschäftigte an Gerichten, bei den Staatsanwaltschaften und in  den Justizvollzugsanstalten angemessen zu vergüten sind. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 04. Mai 2020 in zwei Entscheidungen die amtsangemessene Besoldung näher bestimmt  hat, hat der Sächsische Richterverein seinen Mitgliedern im November 2020 dringend empfohlen, Widerspruch gegen die eigene Besoldung zu erheben, um keine Bestandskraft zu schaffen. Unsere Kleine Anfrage förderte zu Tage, dass in Sachsen 856 Richter (!) Widerspruch eingelegt haben und hiervon 645 Verfahren unter Abgabe einer Einredeverzichtserklärung ruhend gestellt worden sind.7 Wir erachten es mit Blick auf eine ordnungsgemäße Amtsführung und die der Staatsministerin obliegende Fürsorgepflicht als unzumutbar, wenn Richter auch in eigener Sache für eine angemessen und verfassungskonforme Vergütung streiten müssen.

Eine unabhängige Justiz muss sich dadurch auszeichnen, dass der Richterberuf positiv besetzt ist, die Möglichkeiten und Karrierechancen herausgestellt und auch die Rahmenbedingungen in den Gerichten attraktiv ausgestaltet werden. Hierzu trägt auch eine durchdachte Digitalisierungsstrategie bei. Die derzeit laufenden Pilotprojekte am Landgericht Dresden, mit denen die papierlose Akte getestet und den Richtern ein Laptop zur Verfügung gestellt wird, zeigen nach ersten Miteilungen aus Justizkreisen bereits Schwächen. So wurde berichtet, dass im Falle eines (System-)Absturzes oder einer anderweitigen Funktionsunfähigkeit des Laptops der Akteninhalt nur noch auf den stationären Rechnern vorhanden ist. In Ermangelung des Vorhandenseins der „guten alten Papierakte“ können daher Verhandlungen nicht stattfinden. Alternativ müssen die stationären Rechner umständlich in die Sitzungssäle verbracht werden, wo sie nach Ende der Sitzung erneut abgebaut und zurückgeschafft werden. Ohne eine entsprechende Absicherung mittels Ausweichnotebooks oder Ipads dürfte dieser Versuch einer Digitalisierung untauglich sein, da technische Unwägbarkeiten zur Lahmlegung der Justiz führen könnten, was mit dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes schwerlich zu vereinbaren ist.

Die Unabhängigkeit der Justiz sollte nach Auffassung der AfD-Fraktion auch dadurch gestärkt werden, dass Staatsanwälte nicht mehr weisungsgebunden und im Einzelfall dem Justizministerium berichtspflichtig sind. Denn die Möglichkeit, Einzelverfahren durch Eingriffe der Justizverwaltung zu steuern, scheint als unzulässige Einmischung in die streng gesetzesgebundene Tätigkeit der Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip höchst problematisch.

Föderalismus in die Europäische Union tragen – Subsidiarität wahren

Die Politik in der Europäischen Union ist durch  eine schleichende Entdemokratisierung gekennzeichnet. Die EU ist zu einem undemokratischen und schwerfälligen Konstrukt geworden, dessen  Politik von einer demokratisch nicht kontrollierten Bürokratie gestaltet wird. Damit die Staaten Europas wieder zu Leuchttürmen für Freiheit und Demokratie in der Welt werden können, ist eine  grundlegende Reform der EU erforderlich.

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert insbesondere die konsequente Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, statt Kompetenzen des Bundes oder der Länder an die EU abzugeben. Ein  Beispiel ist das Vorhaben der EU-Kommission, Europa bis 2050 “klimaneutral“ werden zu lassen – der sogenannte „Green New Deal“. Ziele des „Green New Deal“ sind die Bekämpfung des  Klimawandels, ein grünes Europa und Soziale Gerechtigkeit. Selbstdefinierte Probleme möchte man durch Vorgaben demokratisch nicht legitimierter Personen und Institutionen lösen, die  Transformation aller Lebensbereiche in Gang bringen. Die Mittel dazu heißen Neuauslegung von Kompetenzen, Schaffung neuer Apparate und Institutionen. Staatliche Investitionen erfolgen  nach politischen Zielen.

Vormundschaftliche, zentralistische Lenkung privater Investitionen untergräbt die Grundlagen freien Unternehmertums und somit die Quelle des Wohlstands. Sekundiert wird das Vorhaben  durch die Europäische Zentralbank. Die vertraglich festgelegte Geldwertstabilität weicht der „missionskritischen Bedeutung“ des Klimawandels. Die Schleusen für das Fiat-Geld werden weiter  geöffnet denn je und die EZB schlüpft zudem in die Rolle eines EU-Wirtschaftsministeriums.

Fraglich bleibt, ob die gesetzten Ziele erreicht werden können oder nur rhetorischer Art sind. Sicher ist jedoch, was bleiben wird: eine Unmenge von Behörden, Gesetzen und damit verbundene  Bürokratie. Hineinregieren bis in die kleinsten Lebensbereiche. Das ist ein mehr als schlechter Deal! Die AfD-Fraktion hat sich deshalb beispielsweise in einem Antrag gegen den Vorschlag einer  Verordnung der Europäischen Kommission für die Verwirklichung der Klimaneutralität (Europäisches Klimagesetz) gestellt, indem sie Subsidiaritätsbedenken nach Art. 12b des EUV geltend  machte.

Ein weiteres Beispiel ist das Handeln der EU während der Corona-Pandemie. Dies lässt sich kurz zusammenfassen: Die EU hat versagt. Die Pandemie deckt schonungslos die Schwachstellen auf.  Eine zentralisierte EU funktioniert auch in der Krise nicht. Je kleiner der Verwaltungskreis desto effizienter. Die deutsche Begeisterung für Kompetenzabgaben an die EU ist nicht nachvollziehbar.  Wie sagt der Volksmund: man soll Herr im Haus bleiben. Was folgt daraus? Eine gemeinsame Währung schafft keinen Staat. Ein Staat entsteht aus nationaler Verbundenheit,  Tradition und Kultur. Staaten entwickeln sich langsam – wie Blumen. Man kann nicht beobachten wie sie wachsen. Und dennoch entsteht am Ende eine Blüte. Überdüngt oder übergießt man  Pflanzen, gehen sie ein. Der „Staat“ Europa mag schön gedacht sein. Gemacht wird er schlecht.

Die vielbeschworene Wertegemeinschaft kann man nicht verordnen. Auch das Strafgesetzbuch ist eine gute Zusammenfassung von Unwert. Dennoch führt seine Existenz nicht dazu, dass keine  unwerten“ Taten mehr begangen werden. Der Titel Wertegemeinschaft, den sich die EU gegeben hat, ist ohnehin mehr ein Marketing Gag als Realität. Ein klug gesetztes Etikett, um etwa  irtschaftssanktionen zu rechtfertigen und in die Autonomie anderer Staaten eingreifen zu können.13 Wer nicht mitspielt bekommt den Titel „wertlos“. Polen und Ungarn wollen keine Migration,  schon verstoßen sie gegen die Werte der Union, weil Deutschland erfunden hat, dass man Zuwanderung benötige und Frankreich eine solche schon immer hatte. Hingegen lässt man zu, dass  leinststaaten Steueroasen sind und ermöglicht, dass den großen Industrienationen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe entzogen werden. Das gibt dem Begriff „Wertegemeinschaft“ eine pikante  Note. Lösungen sind nicht in Sicht. Die Anstrengungen eine EU-Besteuerung einzuführen, gehen nur in die Richtung, der EU eine weitere Einnahmequelle zu verschaffen, nicht supranationale Steuergerechtigkeit herzustellen und damit der Ungleichheit in der Gesellschaft entgegenzuwirken. Weil man zunehmend erkennen muss, dass man die Bürger in der EU kaum noch weiter  belasten kann, werden munter Schulden gemacht.

So mutiert die „Wertegemeinschaft“ mittelbar zur „Wertevernichtungsgemeinschaft“. Die Corona-Krise ist lediglich ein Beschleuniger dieser Entwicklung.

Frauen brauchen keine Quote

Selbstbewusste Frauen brauchen keine Bevormundung, sei es nun durch Quoten oder Verwendung einer vermeintlich geschlechtergerechten Sprache, wie es im Vertrag der Regierungskoalition  gefordert wird. Quoten bilden nicht tatsächliche Interessen und Neigungen ab, sondern sind realitätsfremde Forderungen von links-grünen Feministinnen. Die Quotenpolitik treibt damit nicht  nur einen gefährlichen Keil zwischen Frauen und Männer. Es wird der Eindruck vermittelt, dass es eine strukturelle Benachteiligung in unserer Gesellschaft gibt und dass es Frauen ohne  Quotenregelung, das heißt ohne staatliche Unterstützung, nicht aus eigener Kraft schaffen, Karriere zu machen.

In diesen Zusammenhang ist auch die irrige Behauptung zu stellen, dass Frauen durch Verwendung einer gendergerechten Sprache „sichtbarer“ gemacht werden müssen. Bereits die geforderte  verschiedengeschlechtliche Mehrfachnennung gründet auf einem grundlegenden sprachwissenschaftlichen Irrtum – nämlich, dass grammatikalisches Genus und biologisches Geschlecht  gleichzusetzen seien.

Die AfD-Fraktion hat sich gegen diese Sprachverhunzung gewendet und verlangt, den natürlichen Entwicklungsprozess der deutschen Sprache zu fördern und sie zugleich vor politisch motivierten Dogmen der feministischen Sprachkritik zu bewahren, die vermehrt Einzug in die öffentliche Kommunikation halten.

Kein politisches Strafrecht in Sachsen!

Die grüne Justizministerin Katja Meier, die schon  ‚Bullen‘ brennen sehen wollte, zeigt erneut, wo sie politisch verortet ist. Sie hat eine Verfügung erlassen, wonach für bestimmte Delikte ein Vollstreckungsaufschub coronabedingt angeordnet wird. Ausgenommen sind Propagandadelikte, nicht jedoch gefährliche Körperverletzung. So können verurteilte Messerstecher auf freiem Fuß  bleiben, „Propagandatäter“ hingegen müssen in Haft.

Die AfD-Fraktion lehnt diese Privilegierung von Gewalttätern bei der Strafvollstreckung ab! In dieses Bild passen auch die Vorgaben für die Staatsanwaltschaften, „mittels Internet“ begangene  Straftaten im Bereich der sog. Hasskriminalität unterschiedlich zu erfassen. So werden linksextreme oder aufgrund von ausländischer oder religiöser Ideologien begangene Straftaten – anders als  rechtsextreme Straftaten – in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften nicht mehr gesondert gekennzeichnet. Deshalb ist deren statistische Auswertung nur noch erschwert möglich.

Die AfD-  Fraktion hatte sich dafür eingesetzt, diese sachlich ungerechtfertigte Kennzeichnung von Straftaten bundesweit zu beenden. Dieser Antrag wurde jedoch von allen anderen  Landtagsfraktionen abgelehnt.

Download der Broschüre

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!