Impfpflicht als erzwungene Solidarität

In einer freiheitlichen Demokratie haben die Bürger das Recht, auch mal Nein sagen zu können, ohne dass sie dafür ausgegrenzt oder verächtlich gemacht werden. Umso wichtiger ist dies, wenn der Bürger erhebliche Zweifel hegen muss, ob das von ihm Verlangte auch seinem persönlichen oder dem gesellschaftlichen Wohl dient. Wie wenig die Impfentscheidung in der Corona-Krise tatsächlich frei war, das mussten viele Bürger am eigenen Leib erfahren. Die Corona-Impfung wurde zum Akt der Solidarität erklärt. Wer nicht mitmachte, wurde entweder über die Impfpflicht in Gesundheitsberufen oder durch Repressalien, wie Testpflicht oder Ausgrenzung, zur Solidarität gezwungen. Im Überbietungskampf bei den Repressalien für Ungeimpfte gingen die Forderungen sogar so weit, dass Wolfram Henn, Mitglied des Deutschen Ethikrates forderte, Ungeimpfte zu kennzeichnen und im Krankheitsfall nicht zu behandeln:

„Wer partout das Impfen verweigern will, der sollte, bitte schön, auch ständig ein Dokument bei sich tragen mit der Aufschrift: Ich will nicht geimpft werden! Ich will den Schutz vor der Krankheit anderen überlassen! Ich will, wenn ich krank werde, mein Intensivbett und mein Beatmungsgerät anderen überlassen.“[1]

Wir haben als AfD-Fraktion sehr frühzeitig vor einer drohenden Impfpflicht gewarnt und am 25.05.2020, noch weit vor Zulassung eines COVID-Impfstoffes, einen Antrag in den Sächsischen Landtag eingebracht, der die Staatsregierung aufforderte, keine Impfpflicht gegen COVID-19 einzuführen und auch die Entscheidung über die Anordnung grundrechtseinschränkender Infektionsschutzmaßnahmen oder deren Lockerung bzw. Aufhebung nicht an den Impfstatus der betreffenden Person zu knüpfen.[2] Dieser Antrag wurde von den anderen Fraktionen als Verschwörungstheorie abgetan. Herr Dierks, Sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, führte in der Plenardebatte folgendes aus:

„Niemand hat gefordert, dass es eine Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus geben soll. Das hat niemand getan. Diese Immunitätsdokumentation, die Sie immer Immunitätsausweis nennen, weil Sie bösartig versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass es darum gehe, Grundrechte eines jeden Bürgers einzuschränken oder gar abzuschaffen, der nicht über einen sogenannten Ausweis verfügt, steht nicht im Gesetz und war allerdings ganz anders gemeint.“[3]

Er wendete sich damit sogar gegen das, was in Deutschland und Sachsen später Realität werden sollte. Es ging um den Ausschluss Ungeimpfter vom öffentlichen Leben durch die unsäglichen 2G-Regelungen sowie die Einführung der Impfpflicht im Gesundheitswesen.

Auch Ministerpräsident Kretschmer sah sich durch die Diskussion, die zu unserem Antrag führte, in einem Tweet dazu veranlasst, eine Impfpflicht und Grundrechtseinschränkungen Ungeimpfter auszuschließen. Auch er schloss das aus, was er später mittrug: Die Impfpflicht im Gesundheitswesen und die sog. 2G-Regelungen.

Screenshot: Twitter

Das propagierte Ziel der Impfkampagne war neben dem Individualschutz die Herstellung einer sog. Herdenimmunität, so die sächsische Gesundheitsministerin.[4] Gesundheitsministerin Köpping erläuterte das Konzept der Herdenimmunität wie folgt:

„Mit den Impfungen gegen SARS-CoV-2 sollen schwere Krankheitsverläufe verhindert werden. Ebenso soll die Erkrankung in deren Verbreitung eingedämmt werden. So ist mit einer steigenden Durchimpfungsrate mit einem Rückgang der Neuinfektionsrate, einem Rückgang der Anzahl hospitalisierter COVID-Patientinnen und -Patienten und auch einem Rückgang COVID-assoziierter Todesfälle auszugehen.“

Viele Menschen mit geringem Risiko für schwere Erkrankungen wurden zur Impfung gedrängt, um Ältere und Kranke vermeintlich zu schützen. Eine Herdenimmunität existiert bezüglich SARS-CoV-2 aber nicht – denn trotz steigender Durchimpfungsrate der Bevölkerung nahmen die Virusverbreitung sowie die Anzahl Infizierter und die Anzahl von COVID-bedingten Krankenhausbehandlungen zu, bis diese in der Omikron-Welle ihren Höhepunkt erreichten.

Abbildung 1: Entwicklung der Neuinfektionen, Hospitalisierungen und Todesfälle in Relation zur Impfquote in Deutschland im Zeitverlauf der Meldewochen. Datengrundlage: Eigene Berechnungen auf Grundlage der RKI-Meldedaten mit Stand 08.02.2023.

Zudem bietet eine Impfung keinen besseren Schutz davor, das Virus bei Infektion weiter zu geben, als eine vorhergehende natürliche Infektion, so eine US-amerikanische Studie.[6]

Auch der Individualschutz ist fraglich: In KW 49-52/2022 wurden 2.008 COVID-Patienten auf eine Intensivstation neu aufgenommen. Von diesen Fällen waren nur 13,3 % nicht geimpft.[7] In der Allgemeinbevölkerung galten im selben Zeitraum aber 22,1 % als nicht geimpft [8]. Geimpfte sind also im Vergleich zu Ungeimpften im Zeitraum bei schweren Erkrankungen überrepräsentiert.

Vor diesem Hintergrund war die Umsetzung der Impfpflicht im Gesundheitswesen falsch. Auch wenn Gesundheitsministerin Köpping die Impfpflicht „immer kritisch gesehen“ haben will [9], so war es doch ihr Parteigenosse, der sächsische Wirtschaftsminister Dulig, der den Gesetzentwurf zur Einführung der Impfpflicht in den Bundesrat einbrachte.[10] Köppings Sachsen-SPD ist damit für die Impfpflicht maßgeblich verantwortlich.

Dass es Ministerpräsident Kretschmer und Staatsministerin Köpping mit der Wahrheit nicht immer sehr genau nahmen, zeigt sich an dem Beispiel, dass zeitweise die Inzidenzraten, aufgeschlüsselt nach Geimpften und nicht vollständig Geimpften, getrennt ausgewiesen worden sind. Diese Daten wurden benutzt, um Hetze gegen Ungeimpfte zu betreiben. Der Ministerpräsident sagte hierzu:

„In der Tat ist es so, dass die Inzidenz bei den nichtgeimpften Bürgerinnen und Bürgern bei 1.800 liegt und bei denen, die geimpft sind, bei 63.“[11]

Wie später herauskam, waren diese Daten aber nichts als Datenschrott und Ministerin Köppings Ministerium räumte später große Datenlücken bei der Ermittlung der Inzidenzen ein.

Der Anteil der Fälle mit fehlender Angabe zum Impfstatus lag im Zeitverlauf bei bis zu 92 %.[12] Die Personen mit unbekanntem Impfstatus wurden dann bei den nicht vollständig Geimpften mitgezählt [13], sodass die Inzidenzrate der nicht vollständig Geimpften höher ausgewiesen wurde, als sie es tatsächlich war.

Diese willkürlich zusammengerechneten Daten wurden in der Folge auch noch als Begründung für die Verschärfung von Maßnahmen, wie z. B. die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, herangezogen.[14]

Diese Anträge haben wir in den Sächsischen Landtag eingebracht:

  • Keine Einführung einer Impfpflicht gegen COVID-19 (Drs. 7/2464)
  • Sicherung einer freiwilligen und informierten Impfentscheidung (Drs. 7/9688 und 7/10405)
  • Abschaffung der COVID-Impfpflicht im Gesundheitswesen (Drs. 7/8963)
  • Ablehnung von 2G-Maßnahmen (Drs. 7/10405)

Solidarität als Einbahnstraße: Impfgeschädigte ohne staatliche Unterstützung

Dass sich die bezüglich der COVID-Impfung vom Bürger eingeforderte Solidarität sehr schnell als Einbahnstraße herausstellen sollte, damit haben wohl viele Betroffene nicht gerechnet. Wer wie die verantwortlichen Politiker für eine Impfung wirbt, muss auch gewährleisten können, dass diese Impfung sicher ist und dass Bürger, welche durch diese Impfung geschädigt wurden, bestmöglich unterstützt werden. Vielmehr werden die Geschädigten aber sinnbildlich im Regen stehen gelassen.

Bis heute (Stand: Mai 2023) werden wichtige Daten zur Überwachung der Sicherheit der COVID-Impfstoffe nicht herangezogen. Der gesetzliche Auftrag nach § 13 Abs. 5 IfSG zur Analyse von Abrechnungsdaten ambulanter Ärzte zu Krankheitshäufungen nach COVID-Impfung wird vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI), dem Robert-Koch-Institut (RKI), den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie dem Bundesgesundheitsministerium und dem Sächsischen Sozialministerium ignoriert.[15] Eine umfassende Sicherheitsbewertung als Grundlage einer individuellen Risiko-/ Nutzenabwägung und damit einer freien und individuellen Impfentscheidung ist nicht gegeben.

Bislang sind wenige Informationen aus Abrechnungsdaten verfügbar. Was bislang bekannt ist, zeichnet aber ein sehr deutliches Bild. Allein für das Jahr 2021 sind deutschlandweit rund 2,5 Millionen Arztkontakte wegen Impfnebenwirkungen zu verzeichnen. Im Vergleich zu 2020 mit 2,5 Behandlungen pro 1.000 Impfungen sind 2021 – also nach dem Beginn derCorona-Impfungen – mit 16,1 Behandlungen pro 1.000 Impfungen viel mehr behandlungsbedürftige Nebenwirkungen aufgetreten.[16]

Diese Behandlungen nach COVID-Impfung werden meist als harmlose Nebenwirkungen, wie Schmerzen an der Einstichstelle, Fieber und Gliederschmerzen abgetan, wie zum Beispiel der Vorsitzende der Sächsischen Impfkommission (SIKO) in einer Anhörung im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages am 07.03.2022 äußerte [17]. In der Realität wurde aber jeder Zweite, der nach der Impfung zum Arzt ging, wegen schwerer Symptome krank und damit arbeitsunfähig geschrieben. Aus rund 2,5 Millionen Behandlungen resultierten rund 1,25 Millionen Arbeitsunfähigkeitsfälle [18]. Vor den Corona-Impfungen gab es jährlich nur rund 4.200 Krankschreibungen wegen Impfnebenwirkungen. Um dies einzuordnen: 2021 wurden mit den Corona-Impfungen siebenmal so viele Impfungen, wie in den Vorjahren durchgeführt. Wir haben aber das 290-fache an Arbeitsunfähigkeitsfällen auf Grund von Impfnebenwirkungen! Von zumeist leichten Nebenwirkungen kann also nicht die Rede sein.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat in Zusammenarbeit mit dem Datenanalysten Tom Lausen die ambulanten Abrechnungsdaten von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erfragt und analysiert.[19] Besonders seit Beginn der massiven Impfkampagne sind hier nicht nur Krankheitshäufungen ersichtlich, sondern es sind auch viele plötzliche und unerwartete Todesfälle dokumentiert (ICD-10-Diagnosecodes R96.0; R96.1; R98; R99). In den Jahren 2016 bis 2020 sind in den Abrechnungsdaten ambulanter Ärzte durchschnittlich etwa 13 bis 18 plötzliche und unerwartete Todesfälle täglich ersichtlich. In den Jahren 2021 und 2022 stieg diese Anzahl auf durchschnittlich 104 plötzliche und unerwartete Todesfälle täglich.[20]

Weiterhin sind in den ambulanten Abrechnungsdaten enorm hohe Steigerungsraten im Behandlungsbedarf verschiedener Krankheitsbilder dokumentiert, die in auffälligem zeitlichen Zusammenhang mit dem Impfbeginn stehen. Beispielsweise stieg die Anzahl der Behandlungen wegen einer Myokarditis (Herzmuskelentzündung; ICD-10 Code I40.-) von 36.355 Behandlungen im Jahr 2020 auf 45.584 Behandlungen im Jahr 2021 und damit um rund 25 %. Diese zusätzlichen Myokarditis-Fälle sind zumeist als Impfschaden in den Abrechnungsdaten codiert.[21]

Abbildung 2: Prozentuale Entwicklung der Myokarditis-Behandlungen (ICD-10 Code I40.-) im Vergleich zum Basisquartal Q1/2016, aufgeschlüsselt nach Personen mit codierter Impfnebenwirkung und Personen ohne codierte Impfnebenwirkung in den Jahren 2021 und 2022. Datengrundlage: KBV-Abrechnungsdaten

Auch bei den Krankenhausbehandlungen sind eine ganze Reihe an Behandlungsfällen wegen Impfnebenwirkungen (ICD-10 Code Y59.9; T88.0; T88.1; U12.9) dokumentiert. 2021 wurde im Vergleich zu 2020 etwa das Siebenfache an Impfungen verabreicht. Es ist aber das 10,8-fache an stationären Behandlungsfällen wegen Impfnebenwirkungen deutschlandweit zu verzeichnen. Von einer gut verträglichen Impfung kann daher keine Rede sein.

Abbildung 3: Entwicklung stationärer Behandlungsfälle deutschlandweit bei den Diagnosen zur Impfnebenwirkung (ICD-10 Codes T88.0; T88.1; Y59.9; U12.9). Datengrundlage: https://datenbrowser.inek.org

Im Jahr 2021 gab es 340 Todesfälle, die dem Paul-Ehrlich-Institut als Verdachtsfall einer tödlichen Impfnebenwirkung mit einem COVID-Impfstoff gemeldet worden sind, bei denen der Abstand zwischen Impfung und Tod einen Tag oder weniger betrug. Das bedeutet, dass 340 Menschen, die so gesund waren, dass sie geimpft werden durften, dennoch am selben Tag oder am Tag nach der COVID-Impfung gestorben sind.[22]

Tabelle 1: Zeitabstand zwischen Impfung und Todesfällen, welche dem Paul-Ehrlich-Institut als Verdachtsfall einer tödlichen Impfnebenwirkung mit einem COVID-Impfstoff gemeldet worden sind.

Wer einen Impfschaden erlitten hat, kann Versorgungsansprüche gegenüber den Bundesländern geltend machen. Bis zum Februar 2023 wurden in Sachsen 439 Entschädigungsanträge wegen Impfschäden mit COVID-Impfstoffen gestellt. Nur 22 Verfahren wurden anerkannt, hingegen 242 Verfahren abgelehnt.[23] Ein großer Teil der Verfahren befindet sich noch in der behördlichen Prüfung; zahlreiche Anträge datieren aus dem Jahr 2021. Die Betroffenen, die zum großen Teil schwerwiegende gesundheitliche Schädigungen erlitten haben, müssen zum Teil länger als ein Jahr auf eine Entscheidung warten. Die Behörden lassen die Impfgeschädigten im Regen stehen. Selbst Bundesgesundheitsminister Lauterbach fordert mittlerweile eine zügigere Bewilligungspraxis der Versorgungsämter.[24] Bis dato liegen damit auf ein Jahr gerechnet in Sachsen etwa fast 15-mal so viele Versorgungsanträge wegen Impfschäden vor, wie es sonst bei herkömmlichen Impfstoffen üblich war.[25]

Um in kurzer Zeit viele COVID-Impfungen verabreichen zu können, wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten Impfzentren und mobile Impfteams aufgebaut. Für den Aufbau und Betrieb dieser Strukturen wurden mit insgesamt 242,6 Mio. Euro enorme Finanzmittel eingesetzt [26]. Diese Kosten beinhalten noch keine Kosten für die Impfstoffe selbst.

Angesichts der horrenden Ausgaben für die Impfkampagne und für die Beschaffung von Schutzmasken, bei denen Geld keine Rolle zu spielen schien, ist es ein Schlag ins Gesicht der Impfopfer, dass sie einer Anerkennung ihres Impfschadens jahrelang hinterherrennen müssen. Bei den Impfschäden geht es um eine maximale monatliche Rente von 854 Euro [27]. 854 Euro entsprechen dem Einkaufspreis von 190 FFP-2-Masken, die durch den damaligen Gesundheitsminister Spahn beschafft wurden. Legt man den Gesamtbeschaffungswert der Masken von 6,4 Mrd. Euro zu Grunde, könnte man rund 15.600 Impfopfern diese maximale Rente für 40 Jahre zahlen.[28]

Diese Anträge haben wir in den Sächsischen Landtag eingebracht:

  • Vollständige Erfassung des Umfanges von schweren Impfkomplikationen und Impfschäden sowie der Unterstützung Betroffener (Drs 7/10405)
  • Impfmoratorium bis eine vollumfängliche Risiko-/Nutzenbewertung der COVID-Impfstoffe vorliegt (Drs 7/12704, Punkt 7)

Missbrauch von Corona-Tests für den Druck auf Ungeimpfte

Erst wurde eine breite Testpflicht eingeführt und anschließend die kostenlosen Testmöglichkeiten abgeschafft. So standen vor allem Berufstätige wegen Zutrittsbeschränkungen in Arbeitsstätten nicht nur vor einem Zeitproblem, weil die Schlangen in den Testzentren sehr lang waren, sondern auch vor einem Kostenproblem. Eine deutliche Machtdemonstration des Staates: Wer sich nicht impfen lässt, dem wird das Leben schwergemacht. Gleiches galt für den Ausschluss Ungeimpfter und Ungetesteter aus dem gesellschaftlichen und kulturellen Leben.

Die Effektivität und die Effizienz einer umfassenden Testpflicht ist mittlerweile mehr als fraglich. Eine britische Studie untersuchte die Viruskonzentration im Abwasser von Flugzeugen. Dabei ließen sich keine Unterschiede feststellen – ganz gleich, ob vor Flugantritt ein Negativtest vorgelegt werden musste oder keine Testpflicht bestand.[29]

Die Zuverlässigkeit von Corona-Tests hängt auch maßgeblich von der Virusverbreitung und damit von der sogenannten Vortestwahrscheinlichkeit ab. Je niedriger die Virusverbreitung und damit je niedriger die Vortestwahrscheinlichkeit, desto höher die Anzahl falsch positiver Ergebnisse. Corona-Tests wurden aber auch in Niedriginzidenzzeiten eingesetzt. Wie hoch der Anteil falsch positiver Befunde ist, zeigt folgende Beispielrechnung unter der Annahme, dass sich nur 1 % der Bevölkerung infiziert hat und der Test die Mindestanforderung der WHO [30] für die Zuverlässigkeit besitzt:

Tabelle 2: Ermittlung der Testgüte von Corona-Tests bei Testung von 100.000 Personen mit einem Test nach WHO-Mindeststandard und einem Anteil von 1% Infizierter in der Bevölkerung (eigene Berechnung [31])

Demnach würden bei Testung von 100.000 Personen 3.770 positive Tests auftreten. Von diesen 3.770 positiven Tests wären aber nur 800 Personen tatsächlich infiziert. 2.970 wären eigentlich nicht infiziert. Damit wären 79 Prozent der positiven Tests falsch positiv. Es zeigt sich, dass die Tests besonders in Niedriginzidenzphasen in höchstem Maße ineffizient sind.

Mehrmals wöchentliche Corona-Tests an Schulen waren unnötig. Kinder waren nie Infektionstreiber. Das Infektionsgeschehen bei Kindern folgte immer dem Infektionsgeschehen der Älteren – so die vom Bundesgesundheitsministerium finanzierte Corona-KiTa-Studie [32]. Die Infektionsausbreitung fand also zumeist außerhalb von Schulen und Kitas statt.

Allein in Sachsen verursachten die zeitweise obligatorischen Corona-Tests nach Testverordnung u. a. in den Testzentren Kosten in Höhe von 214,1 Mio. Euro in den Jahren 2020 und 2021 sowie 365,7 Mio. Euro im Jahr 2022 und 25,9 Mio. Euro im Jahr 2023 (Stand: 28.02.2023).[33] Die verpflichtenden Corona-Tests von Schülern verursachten insgesamt Kosten in Höhe von 101,1 Mio. Euro in Sachsen (Zeitraum März 2021 bis Mais 2022).[34] Dem fragwürdigen Nutzen anlassloser Massentests an Symptomlosen steht damit sogar ein erheblicher finanzieller Aufwand gegenüber.

Diese Anträge haben wir in den Sächsischen Landtag eingebracht:

  • Anpassung der Falldefinition für SARS-CoV-2, dass nur infektiöse Patienten mit Symptomen als positive Fälle gezählt werden (Drs 7/4323)
  • Schutz von Risikogruppen statt Freiheitseinschränkungen für alle (Drs. 7/4856)
  • Beendigung der Lock-Down-Maßnahmen (Drs. 7/5673)
  • Anerkennung von Immunitätsnachweisen (Drs 7/8312)
  • Beendigung der Testverpflichtungen (Drs 7/8500)
  • Gewährleistung des Regelbetriebes unter Einhaltung sinnvoller Hygieneregeln in Schulen und Kitas (Drs. 7/2437)

Schutzmasken als Symbolpolitik

Das Tragen von Schutzmasken war in vielen Situationen weniger als tatsächlicher Schutz, sondern vielmehr als Zeichen staatlicher Allmacht zu verstehen, an der sich die Gesellschaft spalten sollte. Galten Masken anfangs als unwirksam, wurden sie im Verlauf immer mehr zum heiligen Gral der Corona-Politik.

Die Staatsregierung erklärte im März 2020 im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages, dass mit Atemluft durchfeuchtete Masken nicht so wirksam seien wie vorgesehen. Das Tragen von Masken in der Bevölkerung sei demnach nicht sinnvoll. Am 15.06.2021 sagte dann Gesundheitsministerin Köpping angesichts einer 7-Tages-Inzidenz von 11: „Aus meiner Sicht ist es absolut wichtig, dass man in Innenräumen, beim Einkaufen, im ÖPNV nach wie vor Maske trägt.“[35]

Die Staatsregierung verpflichtete die Bürger, sogar an der frischen Luft eine Maske zu tragen.[36] Dies erwies sich für Bundesgesundheitsminister Lauterbach im Nachhinein als Fehler:

„Diese drakonischen Maßnahmen: Ausgehverbote, also Maskentragen an der frischen Luft, Kinderspielplätze draußen abriegeln und dergleichen – das sind Dinge gewesen, die würde man heute nicht mehr machen.“ [37]

Dennoch war eine fehlende Maske, auch im Außenbereich, zu dieser Zeit mit 100 Euro bußgeldbewährt.[38]

Im Weiteren stellte sich nicht zuletzt durch die Vorlage des Evaluationsberichts des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IfSG heraus [39], dass Masken nur dann eine Wirkung entfalten, wenn sie korrekt getragen werden. Eine sachgemäße Handhabung der Maske setzt voraus, dass diese auch freiwillig genutzt wird. Die Maskenpflicht hat sich zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 daher als untauglich erwiesen.

Diese Anträge haben wir in den Sächsischen Landtag eingebracht:

  • Aufhebung der Mund-Nasen-Schutz Pflicht (Drs. 7/2612; 7/11293)
  • Schaffung einer breiten Akzeptanz von Maskenbefreiungsattesten (Drs 7/6836)

Große Schäden, wenig Nutzen. Lockdown unnötig?!

Keine andere Maßnahme wurde im Verlauf der Corona-Krise als derart alternativlos verkauft wie der Lockdown. Doch die Lockdowns waren alles andere als alternativlos.

Dass es auch anders ging, zeigt Schweden, wo weitaus weniger restriktive Maßnahmen (wie etwa die Schließung von Kitas und Grundschulen) galten und den Bürgern mehr Eigenverantwortung gelassen wurde. Deutsche Politiker wurden nicht müde, diese liberale Corona-Politik abzuwerten. Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident, sagte beispielsweise:

„Corona ist nicht weg. Ich verstehe, wenn viele Menschen von Corona genervt sind. Aber es gibt weltweit nur eine erfolgreiche Strategie zur Bekämpfung: Testen, Eindämmen und Vorbeugen. Andere Strategien sind gescheitert. In den USA und Brasilien wurde Corona größtenteils ignoriert – mit verheerenden Folgen. Und in Schweden hat man sich auf ein tödliches Experiment eingelassen […].“[40]

Der Blick auf die schwedische Corona-Bilanz zeigt aber, dass Schweden am Ende der Corona-Krise sehr viel besser dastand, als Deutschland und viele andere EU-Länder. So lag die Übersterblichkeit, also die Anzahl an Todesfällen über dem Mittel der fünf Vorjahre, im Zeitraum der Corona-Krise (März 2020 – Juni 2022) in Schweden mit 696 zusätzlichen Todesfällen je 1 Mio. Einwohner wesentlich unter Deutschland mit 2.158 zusätzlichen Todesfällen je 1 Mio. Einwohner. Die Angabe zur Übersterblichkeit ist deswegen ein sehr gutes Maß für die Bewertung der Corona-Politik, weil sie völlig unabhängig von der Durchführung von Tests und der Deklaration von COVID als Todesursache ist und auch Schäden und Todesfälle durch die Corona-Maßnahmen selber miterfasst.

Abbildung 4: Übersterblichkeit im Gesamtzeitraum der Corona-Krise (03/2020 bis 06/2022) in ausgewählten europäischen Ländern in zusätzliche Todesfälle je 1 Mio. Einwohner. Datengrundlage: OECD, https://stat.link/9oucd8.

Ob und inwieweit Lockdown-Maßnahmen wirksam sind, also die Verbreitung des Virus durch Kontaktreduktionen vermindert werden kann, wurde u. a. auch im Gutachten des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IfSG untersucht. In diesem Bericht wurde der Zusammenhang zwischen der Intensität von Corona-Maßnahmen und der 7-Tages-Inzidenz betrachtet und festgestellt: „Insgesamt ist ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Inzidenz und der Maßnahmenstärke nicht erkennbar.“[41]

Abbildung 5: Zusammenhang zwischen Intensität der Corona-Maßnahmen und der Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz. Rot: Maßnahmenindex; Blau: 7-Tages-Inzidenz; Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/BER_lfSG-BMG.pdf (Seite 70)
Die Wandlung von Ministerpräsident Kretschmer vom anfänglichen Maßnahmenkritiker zum Corona-Hardliner gipfelte in seiner Äußerung, dass die Abriegelung ganzer Gemeinden als Corona-Hotspots denkbar wäre, um eine Reduzierung der Inzidenz der Regionen zu erreichen [42]. Dass die Abriegelung von Orten ein realistisches Szenario war, zeigt Österreich, wo Hochinzidenzregionen tatsächlich abgeriegelt worden sind.[43]
Gesundheitsministerin Köpping forderte immer eine harte Gangart gegen Maßnahmenkritiker ein und sprach sich beispielsweise für die Unterbringung von Quarantäneverweigerern in Hafteinrichtungen aus. Sie hatte bereits nach geeigneten Liegenschaften gesucht und diese auch mit einer Immobilie in Dresden gefunden. Sie sollte bei Bedarf als Absonderungseinrichtung dienen und durch die Polizei betrieben werden.[44]

Diese Anträge haben wir in den Sächsischen Landtag eingebracht:

  • Umfassende Evaluation der Effektivität und Effizienz der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen (Drs. 7/2171)
  • Risikogruppen schützen, statt kollektive Grundrechtseinschränkungen umsetzen (Drs. 7/4856)
  • Lockdown beenden (Drs. 7/5673)

Abgestempelt als Pandemietreiber: Kinder als Politik-Opfer

Unsere Kinder konnten sich am wenigsten gegen die Corona-Politik wehren. Sie waren dadurch am härtesten und längsten von den Maßnahmen betroffen. Ihr komplettes Leben wurde auf den Kopf gestellt: Kitas und Schulen wurden geschlossen, Spielplätze abgesperrt, der Kontakt zu Freunden verboten und Freizeiteinrichtungen dichtgemacht.

Wie bereits erwähnt, waren Kinder nie Infektionstreiber. Hierzu lagen sehr frühzeitig breite wissenschaftliche Erkenntnisse vor.[45] Der Klinikdirektor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Dresden sagte zu den Schulschließungen:

 „Dass der Infektionsweg, Kinder tragen die Infektionen aus der Schule in ihre Familien und von dort in die Altenheime und Intensivstationen, ein relevanter in dieser Pandemie wäre, ist bisher durch keine einzige Studie belegt.“[46]
„Doch eine geschlossene Schule oder ein verbotenes Fußballspiel von Kindern draußen wird kein Bett auf der Intensivstation freihalten.“[47]

Dennoch wurden Kitas und Schulen wider besseres Wissen geschlossen, Sportvereine dichtgemacht und Kontakte zu Gleichaltrigen verboten. Markus Söder, Ministerpräsident Bayerns, ging sogar noch einen Schritt weiter und brachte die Impfpflicht ab 12 Jahren ins Spiel, um eine seiner Ansicht nach sichere Beschulung zu ermöglichen.[48]

Dass die langen Kontaktreduzierungen gerade bei kleinen Kindern nicht ohne Folgen für die Konstituierung des Immunsystems bleiben würden, wurde seit Anbeginn der Corona-Krise vermutet, aber billigend in Kauf genommen. Durch ausbleibende Infektionen war v. a. bei kleinen Kindern nur eine sehr schwache oder gar keine Immunität bezüglich verschiedener Krankheitserreger vorhanden. Dies machte sich vor allem in Bezug auf Atemwegserkrankungen [z. B. Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV); Influenza, Streptokokken etc.] bemerkbar, wo die Fallzahlen in bislang nicht gekannte Höhen stiegen. Der Klinikdirektor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Dresden sagte in Bezug auf RSV:„Es hat wohl in den letzten 30 Jahren keine vergleichbare Infektionswelle gegeben.“[49]

Wie enorm diese Welle an Atemwegserkrankungen bei Kindern im Winter 2021/22 und 2022/23 war, zeigt die nachfolgende Grafik zu den ins Krankenhaus aufgenommenen Fällen mit Atemwegserkrankungen. Hier gibt es enorme Inzidenzen vor allem bei kleinen Kindern (rote Linie).

Abbildung 6: Wöchentliche Inzidenz je 100.000 Einwohner der neu im Krankenhaus aufgenommenen Patienten mit schwerer Atemwegsinfektion (SARI-Fälle; ICD-10-Codes J09 – J22) nach Altersgruppen. Quelle: https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2022_2023/2023-10.pdf

Aus Daten der Krankenkasse DAK Gesundheit geht hervor, dass hochgerechnet auf alle Babys in Deutschland im vierten Quartal 2022 rund 17.000 Babys mit einem Alter von unter einem Jahr im Krankenhaus wegen einer RSV-Infektion behandelt werden mussten. Das sei das
Fünffache wie 2018. Der Anteil intensivpflichtiger RSV-Infektionen bei diesen Babys sei um 350 Prozent gestiegen.[50]

Durch diese „nachgeholten“ Infektionen bei Kindern wurde das provoziert, was man in Bezug auf COVID verhindern wollte. Die Kinderstationen, Kinderintensivstationen und die ambulanten Arztpraxen kamen an die Belastungsgrenze und waren teilweise sogar überlastet. Hierzu sagte der Generalsekretär der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI):

„Die Lage in Praxen und Kliniken wird in den kommenden Wochen noch schlimmer werden […]. Wir werden nicht mehr alle Kinder ausreichend behandeln können. […] Überlastete Kinderkliniken suchten jetzt schon in einem Radius von mehr als hundert Kilometern nach freien Betten in anderen Städten.” [51]

Gerade bei Kindern führten die Corona-Maßnahmen zu einer ganzen Reihe an schwerwiegenden Auswirkungen, die auch als Kollateralschäden der Corona-Maßnahmen bezeichnet werden können. Eine Auswahl:

  • Steigerung der Wartezeit auf einen Therapieplatz in Kinder- und Jugendpsychotherapeutischen Praxen von drei Monaten vor Corona auf mittlerweile ein Jahr.[52]
  • Zwei Drittel der Kinder zwischen 5 und 15 Jahren haben in der Corona-Zeit weniger Sport getrieben als vorher.[53]
  • Jedes sechste Kind ist seit Beginn der Corona-Krise dicker geworden. Bei den 10- bis 12-Jährigen hat jedes dritte Kind an Gewicht zugelegt.[54]
  • Die Fälle von Medienabhängigkeit haben sich verdoppelt, insbesondere bei den Jungen.[55]
  • 82 Prozent der Kinder und Jugendlichen fühlen sich belastet. Mit 35 Prozent sahen etwa doppelt so viele Kinder und Jugendliche ihre Lebensqualität beeinträchtigt als in der Vor-Corona-Zeit.[56]
  • Die stationären Behandlungen von 15- bis 17-Jährigen wegen Depressionen stiegen um 28 Prozent, wegen emotionalen Störungen (z. B. Angststörungen und Phobien) um 42 Prozent und in Bezug auf Essstörungen gab es Steigerungen von 40 Prozent zum Vor-Corona-Niveau. Ähnliche Werte sind auch für jüngere Kinder zu verzeichnen gewesen.[57]
  • Die wochenlangen Schul- und Kitaschließungen zwangen Kinder und Eltern in eine heimische Isolation, in welcher sie von zuhause aus arbeiten und zugleich die Kinderbetreuung und den Schulunterricht gewährleisten mussten. Die Folgen waren nicht nur große Wissensrückstände und soziale Isolation, sondern oft auch Überforderung bei Kindern und Eltern sowie ein erhöhtes Konfliktpotential im häuslichen Umfeld.[58] Auch ein Anstieg der sexuellen Gewalt gegen Kinder war im Jahr 2021 zu konstatieren.[59] Durch verspätete oder fehlende Schuleingangsuntersuchungen wurden außerdem Defizite bei Vorschulkindern nicht oder zu spät erkannt. Der durch den Ausfall des Schwimmunterrichts in der 2. Klasse entstandene Zuwachs an Nichtschwimmern ist bis heute spürbar.[60]

Diese Anträge haben wir in den Sächsischen Landtag eingebracht:

    • Evaluation der Auswirkungen der Corona-Krise auf die finanzielle, soziale und gesundheitliche Situation in den Familien (Drs. 7/2974 und 7/2437)
    • Gewährleistung des Regelbetriebs an Kitas und Schulen mit Hygienekonzepten
      (Drs. 7/2437)
    • Flächendeckende Erfassung von Wissensrückständen und konkrete Planungen für deren Abbau (Drs. 7/2684)
    • Fokussierung auf die Kerninhalte der Fächer sowie zusätzliche und individuelle Förderung und Prüfungsvorbereitung auch außerhalb der regulären Unterrichtszeit ermöglichen (Drs. 7/5740)
    • Schwimmunterricht absichern und Rückstände aufholen (Drs. 7/5740 und 7/10118)

Die Triage im Krankenhaus, die es nicht gegeben hat

Seit dem unmittelbaren Beginn der Corona-Krise wurden mit den Bildern aus Bergamo in Italien, welche eine Überlastung der Intensivstationen abbildeten, auch bei uns Angst und Schrecken verbreitet. Bis zuletzt sollten diese Bilder ein mahnendes Beispiel für die Gefährlichkeit von COVID-19 sein. In diesem Zusammenhang wurde auch immer wieder der Begriff der Triage benutzt – also der Umstand, dass angesichts knapper Ressourcen eine Entscheidung darüber getroffen werden muss, welcher Patient Behandlungsvorrang erhält. Ein Bericht aus einem Zittauer Krankenhaus stellte sich schnell als falsch heraus.[61] Dennoch wurden mit den Bildern aus Bergamo und der drohenden Triage viele Corona-Maßnahmen gerechtfertigt. So sagte Ministerpräsident Kretschmer in der vierten Corona-Welle im November 2021,

man wolle:

“Bergamo in Sachsen nicht zulassen” […] Solche Bilder würde niemand in Deutschland ertragen, […] “auch nicht diejenigen, die jetzt noch der Meinung sind, das ist alles gar nicht so schlimm”.[62]

Was dabei völlig außer Acht gelassen wurde, ist die Tatsache, dass in Deutschland und Sachsen viermal so viele Intensivbetten wie in Italien verfügbar sind. Eine Triagesituation hätte sich damit in Deutschland und Sachsen wohl nie ereignet.

Abbildung 7: verfügbare Intensivbetten je 100.000 Einwohner in ausgewählten Ländern. Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1111057/umfrage/intensivbetten-je-einwohner-in-ausgewaehlten-laendern/

Die Überlastung oder die drohende Überlastung des Gesundheitswesens wurde immer wieder für die Begründung der grundrechtseinschränkenden Lockdownmaßnahmen herangezogen. Betrachtet man die Belegungsdaten der Kliniken, kann zumindest von einer globalen Überlastung der Krankenhäuser nicht die Rede sein. Die Belastung der Krankenhäuser während der starken Grippewelle 2017/18 war wesentlich größer als die Belastung der Kliniken vor dem zweiten Lockdown. In der Grippewelle gab es jedoch keinen Lockdown.

Abbildung 8: Entwicklung der Fallzahlen und Belegungstage sächsischer Krankenhäuser im Zeitverlauf. Datengrundlage: Drs.Nr. 7/7350.

In der Diskussion um die Belastung und Überlastung der Krankenhäuser ging es auch immer wieder um die Frage, inwieweit die als COVID-Fälle deklarierten Patienten ursächlich wegen COVID-19 oder lediglich mit einer SARS-CoV-2-Infektion im Krankenhaus behandelt wurden. Die Frage „mit oder wegen Corona“ im Krankenhaus war nicht nebensächlich, denn in den Corona-Schutz-Verordnungen des Freistaates Sachsen wurden Grenzwerte für grundrechtseinschränkende Maßnahmen definiert, die sich an der Zahl der im Krankenhaus befindlichen COVID-Patienten orientierten. Dass es die Staatsregierung bei der Deklaration von COVID-Patienten nicht immer sehr genau nahm und wohl hierbei auch nicht immer ein medizinischer Grund über die Behandlung entscheidend war, zeigen nachfolgend sehr auffällige Fallzahlentwicklungen rund um gesetzliche Feiertage. Hier sind die Fallzahlen jeweils in den Wochen vor und nach dem Feiertag höher als in der Feiertagswoche selbst.

Abbildung 9: Entwicklung der Anzahl jeweils in den Kalenderwochen neu aufgenommenen COVID-Fällen in der Nähe gesetzlicher Feiertage. Datengrundlage: Drs.Nr. 7/4855 und 7/7380.

Bei der Entscheidung darüber, ob eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich ist oder eine Behandlung auf Normalstation ausreicht, waren ebenso nicht immer medizinische Gründe ausschlaggebend. Dies zeigt ein internationaler Vergleich, wie hoch der Anteil intensivpflichtiger COVID-Patienten an allen COVID-Patienten jeweils war. In Deutschland waren mit 31 bis 41 % im Zeitraum März bis Mai 2021 vergleichsweise sehr viele COVID-Patienten intensivpflichtig. In Italien waren es nur 11 %.[63]

Zu Beginn der Corona-Krise wurden in Sachsen 947 Beatmungsbetten für insgesamt 47,35 Mio. Euro neu geschaffen [64]. Vor der Corona-Krise gab es in Sachsen im Jahr 2019 1.503 Intensivbetten [65]. Es hätten also zusammen mit den neu geschaffenen Behandlungsmöglichkeiten mindestens 2.450 Intensivbehandlungsplätze mit maschineller Beatmungsmöglichkeit zur Verfügung gestanden. Eine Übersicht zu verfügbaren und betreibbaren Intensivbetten bietet das DIVI-Intensivregister. Hier ist ersichtlich, dass diese Anzahl an Intensivbetten tatsächlich nie betreibbar war, obwohl die Fördervoraussetzung bestand, dass die räumlichen, technischen und personellen Voraussetzungen zum Betrieb der Betten zum 30.09.2020 erfüllt werden mussten [66]. Der Tag mit der höchsten Anzahl betreibbarer Intensivbetten war der 16.07.2020 mit 1.723 betreibbaren Intensivbetten. Dies entspricht damit nur knapp 70 Prozent der technisch zur Verfügung stehenden Behandlungskapazitäten. Seither hat die Anzahl betreibbarer Intensivbetten immer weiter abgenommen. Mit Stand März 2023 sind etwa 1.250 Intensivbetten in Sachsen überhaupt noch betreibbar – also sogar mehr als 250 Betten weniger, also vor der Corona-Krise.

Die hauptsächliche Ursache für den Rückgang der Anzahl betreibbarer Intensivbetten ist der Personalmangel. Hieran ist die Politik mit der mangelnden Wertschätzung während der Corona-Krise, der Impfpflicht im Gesundheitswesen sowie der anhaltend hohen Arbeitsbelastungen nicht unschuldig. Auch wirtschaftliche Erwägungen spielten eine Rolle. Ausgleichszahlungen waren zeitweise an die Bettenauslastung gekoppelt.

Abbildung 10: Übersicht zu verfügbaren und betreibbaren Intensivbetten in Sachsen. Quelle: https://www.intensivregister.de

Wie groß der Einfluss wirtschaftlicher Erwägungen bei der Behandlungsentscheidung von COVID-Patienten und auch bei der Abmeldung betreibbarer Intensivbetten im Intensivregister gewesen sein muss, zeigt sich schon durch Aussagen des Robert-Koch-Institutes in einem Bericht des Bundesrechnungshofes:

„Das RKI äußerte gegenüber dem BMG mit Schreiben vom 11. Januar 2021 die Vermutung, dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren. Dadurch könnte der für die Gewährung von Ausgleichszahlungen erforderliche Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungsplätze von unter 25 % erreicht werden. Krankenhäuser würden zunehmend die hauseigenen Controlling-Abteilungen mit der Übermittlung der Daten für das DIVI/-lntensivregister verpflichten, um monetäre Nachteile für den Standort zu vermeiden. Dies sei dem RKI in zahlreichen E-Mails und Telefonaten konkret mitgeteilt worden.“[67]

Dass diese Befürchtungen wohl Realität waren, zeigt die folgende Grafik, die den Zusammenhang von freien Intensivbetten und den Zeiträumen von Ausgleichszahlungen darstellt. Ausgleiszahlungen waren im Zeitraum vom 18.11.2020 bis zum 31.01.2021 daran geknüpft, dass die Auslastung der Intensivbetten mindestens 75 Prozent betragen musste (vgl. § 21 KHG). Um Ausgleichszahlungen zu erhalten, musste also die Auslastung diese Schwelle von 75 Prozent übersteigen. Hierzu wurden freie Intensivbetten als nicht betreibbar abgemeldet, sodass der Auslastungsgrad der verbleibenden Betten stieg. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel aus Sachsen ist die Bettenauslastung in der Stadt Leipzig:

Abbildung 11: Bettenauslastung in der Stadt Leipzig im Zeitverlauf und in Abhängigkeit vom Zeitraum der Ausgleichszahlungen nach § 21 KHG . Quelle: https://intensivstationen.net/intensivstationsauslastung/sachsen

Die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen, die nach den Sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen auch an die Bettenbelegung mit COVID-Patienten geknüpft waren, fußten also zum Teil auf Belegungszahlen, welche durch erhebliche Fehlanreize beeinflusst waren und damit nicht die Realität widerspiegelten. Die künstliche Verknappung von stationären Ressourcen führte dazu, dass die freien Kapazitäten der Krankenhäuser knapper schienen, als sie tatsächlich waren. Dies führte maßgeblich zum Lockdown.

Diese Anträge haben wir in den Sächsischen Landtag eingebracht:

  • Verbreiterung der Datengrundlage als Entscheidungsparameter für Schutzmaßnahmen sowie wissenschaftliche neutrale Prognosemodelle (Drs. 7/2171 und 7/4323)
  • Sicherung einer krisenfesten Krankenhauslandschaft (Drs. 7/5673)

Der Untergang des Rechtsstaates und der Demokratie

Enorme Einschränkungen standen immer wieder auf sehr wackeligen juristischen Füßen und wurden im Kanzleramt durch nächtliche und demokratisch nicht legitimierte Ministerpräsidentenkonferenzen beschlossen. Auch die Gerichte stellen durch lange Verfahrensdauern kein geeignetes Korrektiv zu dieser Hinterzimmerdemokratie dar.

Der Staat darf Grundrechte nur dann durch oder auf Grund eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung einschränken, wenn es das Grundgesetz ausdrücklich zulässt. Um eine missbräuchliche Einschränkung von Grundrechten zu verhindern, gelten für Grundrechtseinschränkungen bestimmte Schranken. Die wichtigste Schranke ist die Verhältnismäßigkeit. Diese beinhaltet vier Kriterien: Das Gesetz oder die Rechtsverordnung muss einen legitimen Zweck verfolgen, d. h. das Ziel muss mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Die Grundrechtseinschränkung muss grundsätzlich geeignet sein, das mit ihr verfolgte Ziel zu erreichen. Es darf kein weniger einschneidendes Mittel geben, mit dem das Ziel mindestens genauso gut realisierbar ist. Im Rahmen einer Interessenabwägung muss festgestellt werden, dass die Vorteile der Maßnahme nicht außer Verhältnis zu den Nachteilen stehen.

Wir als AfD-Fraktion haben die angeordneten Maßnahmen in den verschiedenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen, die Regelungen zum Umgang mit dem Corona-Virus vorsahen, immer wieder hinterfragt. Und wir haben angezweifelt, dass eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung in den zuständigen Ministerien stattgefunden hat. Mit regelmäßigen Anfragen haben wir das Sächsische Sozialministerium nach dem Ziel von angeordneten Betriebsschließungen, Homeoffice, Schließung von Geschäften, Teilnehmerzahlbeschränkungen bei Eheschließungen und Beerdigungen, Ausgangssperren und -beschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Schließung von gastronomischen Einrichtungen sowie der Anordnung von Maskenpflichten gefragt.[68] Die Antworten von Gesundheitsministerin Köpping ließen darauf schließen, dass zumindest die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Abwägung von Vor- und Nachteilen der Grundrechtseinschränkungen in vielen Fällen überhaupt nicht in vorgeschriebener Weise stattgefunden hat. So äußerte sie sich im Juni 2021, als bereits bekannt war, dass Kinder und Jugendliche mit erheblichen psychischen Problemen auf die Schulschließungen und Lockdowns reagierten, folgendermaßen:

„Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine belastbaren Zahlen vor, die Aufschluss darüber geben könnten, ob psychische Belastungen und Erkrankungen unter Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen aufgrund der Corona-Pandemie und der einschränkenden Maßnahmen zugenommen haben. Aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gab es einzelne Rückmeldungen aus der Ärzteschaft, dass Kinder und Jugendliche aufgrund von Ängsten und erlebter Perspektivlosigkeit ärztliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Ferner konnten depressive Verstimmungen, teilweise in Folge von Einsamkeit oder exzessiver Mediennutzung vermehrt beobachtet werden. Auch kann ein Anstieg der Aufnahmen in der Akutpsychiatrie aufgrund suizidaler Gedanken bei Jugendlichen beobachtet werden. Insgesamt werden jedoch nicht signifikant mehr psychische Erkrankungen diagnostiziert.“ [69]

Wir sind der Ansicht, dass sich das Ministerium bei einem so gravierenden Thema nicht darauf hätte verlassen dürfen, dass Meldungen aus der Ärzteschaft eingehen. Es bestand die Pflicht, aktiv Informationen darüber einzuholen, zu welchen Konsequenzen die Maßnahmen führen würden. Wir als AfD-Fraktion haben bereits im Mai 2020 darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen der „Corona-Schutzmaßnahmen“ auf die physische, psychische, soziale und kognitive Entwicklung von Kindern wissenschaftlich zu untersuchen sind, um drohende Kindeswohlgefährdungen abzuwenden.[70]

Seit Oktober 2020 führen wir Normenkontrollverfahren gegen einzelne Sächsische Corona-Schutz-Verordnungen und Sächsische Schul- und Kita-Corona-Verordnungen, da wir davon überzeugt sind, dass diese einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Leider erfüllt der Sächsische Verfassungsgerichtshof seine Kontrollfunktion nicht, da in den entscheidenden Verfahren noch immer keine Entscheidung getroffen wurde (Stand: März 2023):

Diese Anträge haben wir in den Sächsischen Landtag eingebracht:

  • kollektive Grundrechtseinschränkungen mit einer Dauer von über zwei Wochen müssen der Zustimmung der Landesparlamente unterliegen (Drs. 7/4595)

Versagen der Medien als „Vierte Gewalt“ im Staat:

Neben den drei staatlichen Gewalten werden die Medien landläufig als vierte Gewalt im Staat bezeichnet. Eine freie Berichterstattung soll sich kritisch mit dem Regierungshandeln auseinandersetzen. Soweit politikwissenschaftliche Theorien. In der Praxis verkamen die Medien nicht selten zum Regierungssprachrohr und forderten sogar noch weiterreichende Maßnahmen ein. Die Kontrollfunktion der Medien versagte in der Corona-Krise völlig.

Die gesellschaftliche und berufliche Ausgrenzung von Ungeimpften wurde nicht nur durch die Politik vorangetrieben; auch die eigentlich zur Neutralität verpflichteten öffentlich-rechtlichen Medien waren in erster Linie mit dabei, wenn es um Hetze gegen Menschen ging, die von ihrem Grundrecht auf freie Impfentscheidung Gebrauch machten – allen voran der Mitteldeutsche Rundfunk und die MDR-Hauptstadtkorrespondentin Sarah Frühauf, die sich in einem Kommentar in der Tagesschau folgendermaßen äußerte:

„Na herzlichen Dank an alle Ungeimpften. Dank Euch droht der nächste Winter im Lockdown. […] Die angekündigten Maßnahmen in Sachsen und Bayern sind ein Schlag ins Gesicht für alle, die in den vergangenen Monaten solidarisch waren, die sich haben impfen lassen. […] Alle Impfverweigerer müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, an der derzeitigen Situation mit schuld zu sein. Sie tragen Mitverantwortung dafür, dass die Gesellschaft wieder unter Druck gerät. […] Und sie müssen sich fragen, welche Mitverantwortung sie haben an den wohl tausenden Opfern dieser Corona-Welle. Viel zu lange haben die politisch Verantwortlichen gezögert. Sie hätten viel früher den Druck auf Ungeimpfte erhöhen müssen. Sie hatten aber wohl Angst, dass sich die Wut der Ungeimpften in Wahlergebnissen niederschlägt. Das war fahrlässig und deswegen ist es nun wie es ist: Die Welle lässt sich nicht mehr aufhalten.“[71]

Die Impfpropaganda des MDR lief auch im Netz auf vollen Touren. Im November 2021 veröffentlichte der MDR einen als wissenschaftlichen Artikel getarnten Kommentar, in welchem man darlegte, warum eine COVID-Impfung kein Angebot sei, das man freundlich ablehnen kann.[72]

Die ganze Widersprüchlichkeit der MDR-Berichterstattung zu COVID-Impfungen zeigte sich in einem Faktencheck, den man zu der eigens produzierten Sendung „MDR Umschau“ veröffentlichte. Im Faktencheck brandmarkte man das, was man noch kurz vorher selbst gesendet hatte, als „unbelegt“. In der Sendung kam der Leiter der ImpfSurv-Studie von der Berliner Charité zu Wort, der auf Grundlage seiner Studienergebnisse von einer hohen Dunkelziffer an schweren Impfnebenwirkungen ausging.[73]

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Fußnoten:

[1] https://www.n-tv.de/panorama/Impfgegner-sollen-auf-Beatmung-verzichten-article22246339.html

[2] Drs.7/2464

[3] Plenarprotokoll 7/10; Seite 456

[4] Drs. 7/6724

[5] Drs. 7/6724

[6] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/140008/

[7] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Monatsberichte/2023-01-05.pdf?__blob=publicationFile

[8] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html?nn=2386228

[9] https://www.saechsische.de/coronavirus/keine-verlaengerung-fuer-impfpflicht-im-gesundheitswesen-5763667-plus.html

[10] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2021/Plenarprotokoll-1013.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Seite 475)

[11] Plenarprotokoll 7/38 S. 2897

[12] Drs 7/12628

[13] https://www.welt.de/vermischtes/plus235844880/Corona-Daten-Inzidenz-bei-Ungeimpften-Auch-Sachsen-nimmt-es-nicht-so-genau.html

[14] Vgl. Gesetzentwurf BT-Drs 20/15.

[15] Drs 7/11019

[16] https://www.kbv.de/media/sp/2022-06-16_Anfrage_codierte_Impfnebenwirkungen_Covid-19.pdf

[17] https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=90370&dok_art=APr&leg_per=7&pos_dok=&dok_id=279719 (Seite 19)

[18] Schriftliche Fragen im Monat Januar 2023 des MdB Ziegler (AfD) an das Bundesgesundheitsministerium, Arbeitsnummern 1/568 und 1/571.

[19] https://afdbundestag.de/datenauswertung-von-impffolgen/

[20] https://afdbundestag.de/wp-content/uploads/2022/12/Daten-Impffolgen.pdf

[21] Eigene Berechnungen und Analysen auf Grundlage der KBV Daten https://afdbundestag.de/wp-content/uploads/2022/12/KBV-Datenpakete.pdf

[22] Schriftliche Frage im Monat Mai 2022 des Abgeordneten Thomas Dietz, AfD an das Bundesgesundheitsministerium (Arbeitsnummer 5/329).

[23] Drs 7/11926

[24] https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/sgs-lauterbach-impfgeschaedigte-covid-102.html

[25] Eigene Berechnung aus Drs. 7/12889

[27] siehe § 31 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (Für Schwerbeschädigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, erhöht sie sich um max. 51 Euro monatlich, wenn ein bestimmter Grad der Schädigungsfolge festgestellt wurde.)

[28] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesrechnungshof-corona-masken-101.html

[29] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/140405

[30] https://apps.who.int/iris/rest/bitstreams/1376869/retrieve

[31] Zur Berechnungsgrundlage siehe Ausführungen hier: https://flexikon.doccheck.com/de/Sensitivit%C3%A4t und https://flexikon.doccheck.com/de/Spezifit%C3%A4t

[32] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/Corona/Abschlussbericht_Corona-KiTa-Studie_DJI-RKI_2022.pdf

[33] Drs. 7/9825 und Drs. 7/12625

[34] Drs 7/12625

[35] https://www.saechsische.de/coronavirus/corona-sachsen-will-bei-maskenpflicht-bleiben-5463846-plus.html

[36] Vgl. u.a. § 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO vom 29. März 2021

[37] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/lauterbach-corona-massnahmen-maskenpflicht-ende-102.html

[38] Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021

[39] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/BER_lfSG-BMG.pdf

[40] https://www.facebook.com/markus.soder.75/photos/a.708011275939219/3996605360413111

[41] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/BER_lfSG-BMG.pdf (Seite 70)

[42] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/244418

[43] https://www.heute.at/s/diesen-bezirken-droht-als-naechstes-eine-abriegelung-100131787

[44] Drs 7/5201

[45] https://www.merkur.de/politik/faktencheck-was-die-wissenschaft-zu-schulschliessungen-sagt-zr-92063445.html

[46] https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/kinderarzt-empoert-ueber-notbremse-das-wohl-der-kinder-geopfert-fuer-eine-stunde-laenger-ausgang_id_13220972.html

[47] https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/kinderarzt-empoert-ueber-notbremse-das-wohl-der-kinder-geopfert-fuer-eine-stunde-laenger-ausgang_id_13220972.html

[48] https://www.kreiszeitung.de/politik/corona-soeder-impfpflicht-12-jahre-ministerpraesidentenkonferenz-gipfel-scholz-otto-schily-impfung-ab-wann-alter-gelten-das-muss-man-diskutieren-91153381.html

[49] https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/kinder-kliniken-intensivstation-aerzte-rsv-ueberlastung-100.html

[50] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141425/

[51] https://www.n-tv.de/panorama/Kinderkliniken-ueberlastet-RSV-Welle-2022-besonders-stark-Kinderaerzte-warnen-article23754951.html

[52] Sächsische Zeitung Dresden, 15.07.2022

[53] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/135369/

[54] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/134700/

[55] https://www.aerzteblatt.de/archiv/225629

[56] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/133535

[57] https://www.dak.de/dak/bundesthemen/pandemie-depressionen-und-essstoerungen-bei-jugendlichen-steigen-weiter-an-2558034.html#/

[58] https://www.tagesspiegel.de/wissen/grosse-defizite-durch-pandemie-ein-drittel-weniger-gelernt-9264480.html

[59] https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/kriminalitaet-gewalt-kindesmissbrauch-statistik-bka-100.html

[60] https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/rekordzahlen-nichtschwimmer-kinder-100.html

[61] https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/michael-kretschmer-und-petra-koepping-aeussern-sich-zu-triage-berichten-aus-zittau-a-ec6d4687-02e1-4dd2-b985-24f9c90cd882

[62] https://web.de/magazine/news/coronavirus/corona-lage-sachsen-droht-deutschland-szenario-36388752

[63] https://www.schrappe.com/ms2/index_htm_files/thesenpapier_adhoc3_210517_endfass.pdf (Seite 24)

[64] Drs. 7/7350; Anlage 3

[65] Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Publikationen/Downloads-Krankenhaeuser/grunddaten-krankenhaeuser-2120611197004.pdf?__blob=publicationFile

[66] Drs. 7/7350

[67] https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2021/massnahmen-des-bundes-zur-corona-bewaeltigung-im-gesundheitswesen/@@download/langfassung_pdf

[68] Drs. 7/5663 – 7/5671; Drs. 7/6601 – 7/6604; Drs. 7/6663; Drs. 7/6664; Drs. 7/6871

[69] Drs. 7/6664

[70] Drs. 7/2437

[71] https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-949037.html

[72] https://www.mdr.de/wissen/kommentar-covid-impfung-warum-druck-auf-ungeimpfte-richtig-ist-100.html

[73] https://www.mdr.de/wissen/faktencheck/faktencheck-untererfassung-nebenwirkungen-100.html

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