Abweichender Bericht der AfD-Fraktion

Thema:

„Mutmaßlich rechtswidrige Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen im Verantwortungsbereich von Staatsministerin Köpping aufklären: Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung sowie ihrer Fach-, Rechts- oder Dienstaufsicht unterliegenden Behörden und der im Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMGI) eingesetzten Ministeriumsmitarbeiter, internen und externen Berater, der Sächsischen Aufbaubank (SAB) im Zusammenhang mit den im Sonderbericht des sächsischen Rechnungshofs Richtlinie Integrative Maßnahmen (Förderbereich Teil 1) vom 16.11.2023 (veröffentlicht am 07.12.2023) erwähnten Förderdefiziten im Verwaltungsverfahren, auch im Hinblick auf Rückforderungsverpflichtungen nach dem einschlägigen VwVfG für den Zeitraum von 2015 bis 2023“

Dresden, 13.09.2024

Inhalt

1. Feststellungen zum bisherigen Verfahrensablauf 

2. Vorbemerkung.

3. Sachbericht zu den Ergebnissen der durchgeführten Beweisaufnahme.

3.1.     Verantwortung in der Umsetzung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“.

3.2.     Bevorzugung von politisch bedeutsamen Projekten.

3.3.     Fehlende Förderkonzeption und unkonkrete Förderrichtlinie.

3.4.     Ermittlung eines Förderbedarfes.

3.5.     Politisches Agieren von Zuwendungsempfängern.

3.6.     Näheverhältnisse zu Zuwendungsempfängern.

3.7.     Vernehmung von Zuwendungsempfängern.

4. Zusammenfassung und Fazit.


Feststellungen zum bisherigen Verfahrensablauf

Zum Verfahrensablauf wird auf die Feststellungen im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses in Abschnitt A verwiesen.


Vorbemerkung

Am 07.12.2023 legte der Sächsische Rechnungshof dem Sächsischen Landtag einen Sonderbericht vor, der das Ergebnis seiner Prüfung der Fördermittelvergabe im Rahmen der Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 1 im Zeitraum 2016 bis 2023 als rechtwidrig darstellt. Der Sächsische Rechnungshof (SRH) stellt darin u. a. Folgendes fest:

In der Konzeption und in der Förderrichtlinie mangelte es an einer begründeten Schwerpunktsetzung sowie einer klaren Festlegung von strategischen und operativen Zielen.[1]

Statt strategisch zu steuern, hat sich das Ministerium entgegen der Förderrichtlinie um Einzelfälle gekümmert.[2]

Der Vollzug von Teil 1 des Förderprogramms „Integrative Maßnahmen“ war in allen Phasen in einem hohen Maße rechtswidrig.[3]

Das Auswahl- und Entscheidungsverfahren verstieß erheblich gegen Verfassungs-, Verwaltungs- und Zuwendungsrecht.[4]

Das mehrstufige, intransparente und ungeordnete Abstimmungsverfahren zwischen der Bewilligungsbehörde und dem Ministerium war die Ursache einer Vielzahl von fehlerhaften Entscheidungen.[5]

Zuwendungsempfänger wurden – entgegen dem Votum der Sächsischen Aufbaubank (SAB) – direkt mit der Begründung „aus politischen Gründen“ durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gefördert. Eine umfassende Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen erfolgte in diesen Fällen nicht.[6]

Es fehlt nach wie vor an einer Erfolgs- und Wirkungskontrolle der Projekte und des Programms.[7]

Einzelne Antragsteller wurden bevorzugt behandelt und es gab Anhaltspunkte für Interessenkollisionen und Befangenheitstatbestände.[8]

Obwohl die Förderung in einem stark politischen Kontext stattfand, wurde der Grundsatz der staatlichen Neutralität nicht ausreichend geprüft und sichergestellt.[9]

Ausgehend von diesem Bericht beantragte die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses. Mit Beschluss vom 09.02.2024 setzte das Parlament diesen Untersuchungsausschuss ein.

Es war abzusehen, dass in dem kurzen Zeitraum bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode, mit dem auch der Untersuchungsausschuss endet, die Thematik kaum umfassend und vollständig untersucht werden kann. Gleichwohl hätte die Zeit jedoch gereicht, um wenigstens grundlegende Fehlleistungen innerhalb des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) unter der Leitung der SPD-Ministerin Köpping und sachliche sowie personelle Verflechtungen zwischen dem SMS und einigen bevorzugten Zuwendungsempfängern und zwischen einzelnen Zuwendungsempfängern untereinander aufzudecken. Dies versuchte die Koalition aus CDU, SPD und Bündnisgrünen – unterstützt von einer Serviceopposition der Fraktion DIE LINKE – tatkräftig zu verhindern.

So weigerten sich die Ausschussmitglieder dieser Fraktionen vehement, mehr als einen Termin im Monat für den Untersuchungsausschuss anzusetzen. Sie weigerten sich ebenso, notfalls auch Termine in der Sommerpause stattfinden zu lassen.

Im Ergebnis standen dem Untersuchungsausschuss daher nur fünf Termine für Sachverständigenanhörung und Zeugenvernehmung zur Verfügung.

Parallel zu diesen Terminen wurden auf Antrag der AfD-Fraktion durch den Untersuchungsausschuss die relevanten Förderunterlagen vom SMS, dem SRH und der SAB angefordert. Insgesamt waren mehrere zehntausend Seiten an Akten zu sichten. Der Großteil davon konnte nur im Ausschusssekretariat eingesehen werden, was die AfD-Fraktion – im Gegensatz zu den anderen Fraktionen – auch engagiert und beharrlich getan hat.

Der Inhalt dieser Akten bestätigte zum Großteil die Feststellungen des Sonderberichtes des SRH. Darüber hinaus ergaben sich erhebliche Verdachtsmomente, dass es in Sachsen ein reges Netzwerk personell verflochtener Vereine gibt, deren Ziel weniger die Integration von Migranten, sondern vielmehr die Sicherstellung der eigenen Finanzierung ist.


Sachbericht zu den Ergebnissen der durchgeführten Beweisaufnahme


3.1. Verantwortung in der Umsetzung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“

Sehr früh im Prüfverfahren und noch vor Veröffentlichung der Prüfergebnisse durch den Sächsischen Rechnungshof bat Fr. Staatsministerin Köpping den Ministerpräsidenten um Entlassung des Staatssekretärs Hr. Vogel. Dieser übernahm die Verantwortung für die Fehler, die bei der Konzeption sowie beim Vollzug der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ aufgetreten sind. Fr. Köpping sagte zur Entlassung:

„[…] Es ist im damaligen Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMGI) nicht gelungen, die Rechtmäßigkeit des Förderverfahrens in allen seinen Phasen sicherzustellen. Das bedauere ich sehr. Die öffentlich diskutierten Vorwürfe zu politischen oder persönlichen Vorteilen weise ich allerdings ganz klar und entschieden zurück, sowohl vom SMS insgesamt als auch mit Blick auf meinen Staatssekretär Sebastian Vogel. Ich habe hohen Respekt davor, dass er für die damaligen verwaltungsrechtlichen Fehler Verantwortung übernimmt. […]“[10]

Schon zu diesem Zeitpunkt war damit klar, dass Fr. Staatsministerin Köpping die Verantwortung für die Konzeption und Umsetzung der Förderrichtlinie auf der operativen Ebene des Ministeriums sieht. Sie selber habe weder mit der Konzeption, noch mit der Umsetzung der Richtlinie etwas zu tun gehabt. Dies wurde dann auch im Rahmen der Befragung deutlich. Hier führte Fr. Staatsministerin Köpping aus:

„[…] Nicht eingebunden war ich hingegen in der konkreten Erstellung der Richtlinie. Die Erstellung der Richtlinie war Aufgabe der Fachebene in meinem Haus. Auch an der Umsetzung und verwaltungstechnischen Weiterentwicklung der Richtlinie war ich persönlich zu keiner Zeit beteiligt. Auf Einzelentscheidungen hatte ich keinen Einfluss. Zwar wurde ich über die wichtigsten Grundzüge der Richtlinie informiert, zum Beispiel, wie viel Geld für die Umsetzung benötigt wird oder in welche Richtung die Weiterentwicklung der Richtlinie erfolgt, und auch zu wichtigen Einzelfällen wurde ich anlassbezogen informiert. Ebenso haben in Einzelfällen persönliche Übergaben von Fördermittelbescheiden stattgefunden.

All dies hatte jedoch keinen Einfluss auf die Umsetzung und Weiterentwicklung der Richtlinie; denn das, die Umsetzung und Weiterentwicklung der Richtlinie, oblag dem damaligen Leiter des Geschäftsbereiches, Herrn Vogel, dem späteren Abteilungsleiter.

Inwieweit war ich eingebunden in die Förderentscheidung im Rahmen der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“? Ich war zu keiner Zeit in den Fördervollzug eingebunden und habe an den Entscheidungen, welcher Träger gefördert und nicht gefördert wird, in keiner Weise mitgewirkt. […]“[11]

Auch der ehemalige Staatssekretär, Hr. Vogel, sagte aus, dass Fr. Staatsministerin Köpping nicht in die Umsetzung der Richtlinie involviert gewesen sei:

„[…] Die rechtlichen und sachlichen Mängel im Förderverfahren habe ich persönlich als Leiter des damaligen Geschäftsbereichs bzw. Abteilungsleiter zu verantworten und die Konsequenzen zu tragen. Frau Staatsministerin Köpping war in die Entscheidungen im Fördervollzug nicht involviert. […]“[12]

Der Untersuchungsauftrag bestand u. a. darin, die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ zu prüfen und damit auch zu klären, inwieweit weitere Verantwortliche, insbesondere aus der Hausspitze des damaligen Staatsministeriums für Gleichstellung und Integration (SMGI) festgestellt werden können.

Als politische Hausleitung trifft Fr. Staatsministerin Köpping die volle Verantwortung für sämtliche grobe Verstöße, die bei der Erstellung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ aufgetreten sind. Hierzu führte der Sachverständige Dr. Tilmann Schweisfurth, anerkannter Fachmann im Bereich staatlicher Förderverfahren und Vorsitzender der Sächsischen Förderkommission, in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss aus:

„Der Fachminister oder die Fachministerin ist parlamentarisch verantwortlich für ihren Haushalt. Wenn sie Mittel an eine Förderbank gibt, dann muss hinreichend detailliert sein, was sie damit erreichen will: denn letztendlich steht er oder sie Ihnen gegenüber in der Verantwortung. Diese parlamentarische Endverantwortung kann man nicht an der Garderobe abgeben.“[13]

Darüber hinaus zeigte sich in der Vernehmung des ehemaligen Staatssekretärs, Hr. Vogel, dass Fr. Staatsministerin Köpping entgegen ihren Darstellungen wohl doch über Einzelfälle bei der Umsetzung der Richtlinie informiert wurde. Aus dem November 2015 ist ein handschriftlicher Vermerk auf einem Ausdruck einer E-Mail von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) an Hr. Vogel – damals Leiter des Geschäftsbereiches – bezüglich zweier negativer Fördervoten dokumentiert, welcher lautet:

„Zur Info an Petra: Mit SAB mdl besprochen Neues Vorblatt folgt SV 3/12“.

Auszugsweise stellt sich der Sachverhalt aus der Zeugenvernehmung von Hr. Vogel wie folgt dar:

André Barth, AfD: „[…] Haben Sie regelmäßig Informationen an Frau Köpping weitergegeben im Zusammenhang mit Fördervoten?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Nein. Wie Sie richtig oder offensichtlich richtig zitiert haben, ist es – – Ich habe es richtig verstanden, 2015. Wir reden über den 03.11.2015.“

André Barth, AfD: „Ja.“

Zeuge Sebastian Vogel: „Wir reden über die erste Förderperiode. Wir reden das erste Mal über eine Antragstellung und eine Förderung. Ich habe vorhin schon gesagt, das ist der Zeitraum, in dem ich noch selber sehr intensiv involviert war, auch aufgrund von Personalmangel. Offensichtlich, auch wie gesagt aus einer Erfahrung, Nichterfahrung, habe ich hier auch die Ministerin über ein – – Sie haben angedeutet CSD und Volkssolidarität. Ich weiß nicht mehr, welcher Hintergrund war, ob die Antragsfrist nicht eingehalten wurde, ob formale Fehler waren. […] Da weiß ich jetzt nicht mehr, was der Hintergrund ist, weswegen die zwei einen Sonderfall oder bzw. eine besondere Betrachtung bedurften. Ich weiß auch nicht mehr, womit ich damit entsprechend die Ministerin informiert habe. Das geht jetzt sozusagen aus dem von mir Gehörten nicht hervor. Aber es betrifft den 03.11.2015, wie ich mir aufgeschrieben habe und damit sozusagen eine Hochphase oder bzw. die erste Phase der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen. […]“

André Barth, AfD: „Und kann das sein, dass Frau Köpping diese Information konkret eingefordert hat? Also, weil Sie stellen das ja jetzt so dar, als wenn das womöglich ein einmaliger Ausnahmefall gewesen sein könnte, diese E-Mail. […]“

Zeuge Sebastian Vogel: „Ich kann Ihnen schlechterdings nicht mehr sagen, wie oft ich in solchen Einzelfällen – hier ist es offensichtlich aktenkundig – die Ministerin informiert habe über Dinge, die auch – ich sage es jetzt auch bewusst – in meinem Kopf neu waren. Wir waren sozusagen … ich war ein Dreivierteljahr Leiter dieses Geschäftsbereichs, und wir reden jetzt über das erste Mal eine Antragstellung in diesem Programm. Kann auch sein, es war von mir ein Fehler, das einfach sozusagen auf die Ministerebene hochzuziehen. Ich weiß es nicht mehr. Jedenfalls eingefordert hat sie Einzelfälle … hat sie ein konkretes Monitoring über einzelne Projekte oder Träger nicht.“[14]

Dieser Vorgang belegt zwei Sachverhalte. Zum einen ist ersichtlich, dass Fr. Staatsministerin Köpping mindestens teilweise über sehr konkrete Einzelfälle und über das Förderverfahren informiert war. Ihre Angabe, dass sie nur in Grundzügen informiert wurde, trifft ausweislich dieser zwei Einzelfälle nicht zu.

Zum anderen zeigen diese Einzelfälle, dass Hr. Vogel in den Angaben zur Zusammenarbeit mit Fr. Staatsministerin Köpping widersprüchliche Angaben gemacht hat. Er sagte an einer anderen Stelle in der Vernehmung zur Zusammenarbeit mit der Ministerin folgendes:

André Barth, AfD: „[…] können Sie, Herr Zeuge, vielleicht einmal schildern, wie in Ihrem Arbeitsalltag die Zusammenarbeit als Abteilungsleiter bzw. als Leiter des Geschäftsbereiches mit der Ministerin selber und Ihrem Büro aussah. Gab es zum Beispiel regelmäßige Besprechungen? Gab es eine Berichterstattung Ihrerseits an die Ministerin oder ihr Büro? Wie sah der Austausch aus, und wie war er konkret organisiert?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Herr Abgeordneter, ich versuche, das gerne in Auszügen, so gut es mein Gedächtnis noch hergibt. Wie gesagt, als Abteilungsleiter grob in dem Zeitraum 2019 bzw. ich glaube eher 2020 bis 2021, formal als Abteilungsleiter dann zumindest. Für unsere Abteilungsleiter gibt es einmal die Woche üblicherweise ein Gespräch mit der Hausspitze, das heißt mit dem Staatsminister, mit der Staatsministerin und den zuständigen Staatssekretären. Ich war damals im Zuständigkeitsbereich einer Staatssekretärin. Mit der sind dann sozusagen die entsprechenden Absprachen, fachlichen Absprachen auch getätigt worden. Das heißt, ich hatte keinen unmittelbaren Zugang mehr zur Ministerin, sondern den mittelbaren über die Staatssekretärin. Insoweit war es für mich immer ausreichend, wenn ich als Abteilungsleiter meine zuständige Staatssekretärin informiert habe und so, wie ich das dann später gehandhabt habe. Als Staatssekretär entscheidet man dann selbst, was von Belang ist, womit man die Ministerin beschäftigt oder eben nicht. Dazu kann ich dann keine Aussage treffen.“[15]

Entgegen der getroffenen Aussagen, dass Herr Vogel von der „Arbeitsebene“ nur mittelbaren Zugang zur Staatsministerin über die Staatssekretärin hatte, wurden ausweislich des aktenkundigen Vermerks auf dem Ausdruck der genannten E-Mail direkt Informationen an die Staatsministerin weitergegeben.

Diese direkten Informationsweitergaben funktionierten außerhalb des üblichen Ablaufes wohl auch deshalb sehr gut, weil in den Jahren 2015/16 inklusive der Ministerin selbst nur 19 Planstellen dem Geschäftsbereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration zugeordnet waren[16]. In diesem sehr kleinen Geschäftsbereich mit einem sehr eng umrissenen Tätigkeitsfeld und parteipolitisch besetzten Stellen aus dem Umfeld der SPD, konnten Informationen sehr einfach weitergegeben und Absprachen getroffen werden. Auch der Zugang zur Ministerin selbst war in diesem kleinen Geschäftsbereich vergleichsweise einfach möglich.

Aufgrund der vorliegenden Hinweise und Aussagen ist es unplausibel, dass Fr. Köpping nur sehr oberflächliche Informationen zur Umsetzung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ gehabt haben will.

Darüber hinaus liegt ein weiteres Beispiel vor, welches zeigt, dass Fr. Köpping als Ministerin nicht nur sehr genau in den Förderverfahren informiert war, weil sie sich sehr tiefgreifend zu Antragstellungen und Förderverfahren mit den betreffenden Vereinen austauschte, sondern womöglich auch steuernd eingriff. Dies geht aus einer E-Mail des geförderten Vereins der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. an die SAB aus dem Jahr 2019 hervor. Der Sachverhalt stellte sich in der Vernehmung des ehemaligen Staatssekretärs, Hr. Vogel, wie folgt dar:

André Barth, AfD: „[…] Mail von der Landsmannschaft der Russlanddeutschen […] an die SAB vom 29.07.2019. Zitat: ‚Nach Rücksprache mit Frau Staatsministerin Köpping, im Folgenden Herrn Vogel, sind wir dazu in Widerspruch gegangen. Da sich der Widerspruch noch in Bearbeitung befindet, reichen wir das Projekt in abgeänderter Form neu ein. Das Ursprungsprojekt wurde nach Empfehlung von Staatsministerin in 2 Projekte geteilt.‘ Zitat Ende. Diese Mail zeigt nach meiner Interpretation, dass Frau Köpping nicht nur über Einzelfälle in Förderverfahren informiert war, sondern offensichtlich auch aktiv eingriff und die Verfahren steuerte. Wie stellt sich dieser konkrete Einzelfall aus Ihrer Erinnerung dar? […]“

Zeuge Sebastian Vogel: „Nachdem, was ich jetzt noch von der von Ihnen zitierten Mail oder bzw. Aussage im Gedächtnis habe, ging es darum, dass dort der Hinweis gegeben wurde, wie im weiteren Förderverfahren mit Antragstellung gegeben wird. Ob das jetzt von Frau Köpping oder mir … offensichtlich saßen wir beide am Tisch. Und ich hatte vorhin schon gedacht, dass auch der Träger, sprich: die Landsmannschaft, eine ähnliche Bedeutung für uns in der Staatsregierung, eine ähnliche Bedeutung hatte wie der Dachverband der Sächsischen Migrantenorganisationen. Das heißt, deshalb kann es durchaus sein. Ich will bloß auch deutlich machen, damit ist ja noch keine Entscheidung getroffen worden, ob oder wie gefördert wird, sondern offensichtlich wurde darüber gesprochen, wie man sozusagen – und ich kann mir nicht vorstellen, bei allem Respekt für die Ministerin, dass sie den fachlichen Hinweis gegeben hat, vermutlich war es jetzt eher ich, der den fachlichen Hinweis gegeben hat, –, solche Anträge dann zu splitten, anders aufzustellen, einfach mit dem Wissen, was die Bedeutung, was die Zielsetzung unserer Richtlinie ist. Und ich glaube, das ist auch von dem Beratungsanspruch, der da auch 2019 bei uns noch war, ist es auch soweit abgedeckt, zumindest aus meiner Erwartung her. Aber offensichtlich haben wir nicht über die Bewilligung gesprochen, sondern über eine funktionierende Antragstellung.“[17]

Hr. Vogel stellte in seiner Aussage die Bedeutung des Vereins der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. für Fr. Köpping und das SMGI dar. Es handelte sich um einen Verein, welcher die Migrantenselbstvertretung als Ziel hatte. Auf Grundlage des Koalitionsvertrages sollte die Gründung bzw. der Ausbau von Netzwerken von Migrantenselbstorganisationen gefördert werden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD für die Jahre 2014 bis 2019 heißt es: „Wir unterstützen die Migrantenselbstorganisationen finanziell bei der Einrichtung eines Landesnetzwerkes und richten ein dauerhaftes Förderprogramm für demokratische und integrationsfördernde Migrantenselbstorganisationen ein.“ Es handelte sich damit um ein politisch bedeutsames Projekt, bei welchem es zu einer Bewilligung kommen sollte und hierzu auch seitens der Ministerin, konkrete Absprachen zu Einzelheiten der Antragstellung und damit auch dem Bewilligungsverfahren erfolgten.

Die von Hr. Vogel vorgetragene Trennung von Antragstellung und Bewilligung ist insoweit nicht nachvollziehbar, als die Beratung der Antragsteller durch das SMGI stattfand, welches auch maßgeblich an der Antragsbearbeitung und Bewilligung durch die fachliche Bewertung der Anträge über die Vergabe von Ranking-Punkten nach einem definierten Bewertungskatalog beteiligt war. Hierzu führte Hr. Vogel wie folgt aus:

André Wendt, AfD: „Ich möchte noch mal ganz kurz auf das Ranking im SMGI eingehen. Inwieweit waren die Personen, die das Ranking im SMGI vorgenommen haben, identisch mit den Personen, die die Antragsteller oder Fördermittelempfänger beraten haben? Gab es da Interessenskonflikte oder Überschneidungen diesbezüglich?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Das kann ich Ihnen nicht sagen. Und ich sehe aber an der Stelle, muss ich auch dazu sagen, keinen Interessenskonflikt, weil jemand, der den Antrag von vornherein bearbeitet, ist in einer sachlichen Tiefe drin, zumal das immer in einem zweiseitigen Verhältnis mit der SAB auch passiert ist. Aber die Frage kann ich Ihnen im ersten Teil zumindest nicht beantworten. […] Die Chancengleichheit war grundsätzlich über das Verfahren sichergestellt. Es war ein Rankingprozess. Alle Anträge wurden nach den gleichen Vorlagen, nach den gleichen Indikatoren bewertet. Und deswegen kam in einem meiner Ansicht nach transparenten Verfahren, was sich auch immer wieder weiterentwickelt hat – ich hatte ja vorhin beschrieben, anfangs saßen wir, nicht wir, saßen sozusagen SMGI und SAB noch an einem Tisch, später entwickelte sich das natürlich in einem eher bürokratischen Verfahren –, hatten alle Träger die gleichen Chancen.“[18]

Wenn also diejenigen Personen, die die Fördermittelanträge bewerten, ihnen sogenannte Ranking-Punkte geben, die maßgeblich zur Bewilligung oder Ablehnung der Förderung beitragen, kann die Beratung durch das SMGI zwangsläufig nicht anders bewertet werden, als dass Vorteile bei denjenigen Antragstellern entstehen, die sich im Vorfeld haben beraten lassen. Wenn diese Beratung vornehmlich denjenigen zu Gute kam, deren Förderung aus politischen Gründen gewollt war, oder denjenigen, die Entscheidungsträgern persönlich oder politisch nahestanden, so wie es vorliegend der Fall war, dann ist das Förderverfahren nicht mehr für alle chancengleich.


3.2. Bevorzugung von politisch bedeutsamen Projekten

Politisch bedeutsame Projekte erhielten oft eine Sonderbehandlung. Schon im Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofes wird dargestellt, dass zum Beispiel in Bezug auf eine Migrantenorganisation die Förderentscheidung stark vorgeprägt bzw. zugunsten dieser Organisation als gesetzt galt und damit das Verwaltungsverfahren unter den Gesichtspunkten der Objektivität und Neutralität bedenklich sei.[19]

Die Förderung des Dachverbandes Sächsischer Migrantenorganisationen wurde trotz Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Trägers weiterverfolgt. Hierzu sagte der ehemalige Staatssekretär Hr. Vogel wie folgt aus:

André Barth, AfD: „[…] 2019 gab es eine Vorortkontrolle der SAB beim DSM als Konsequenz aus der Mitteilung der ehemaligen Buchhalterin. Es erfolgte eine Hundertprozentprüfung. Die festgestellten Verstöße waren so gravierend, dass sogar eventuell strafrechtlich relevante Sachverhalte festgestellt wurden, trotz der oben festgestellten und erheblichen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Ordnungsgemäßigkeit der Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers berücksichtigten dies weder die SAB noch das SMS bei ihrer Projektbewertung und den weiteren Förderentscheidungen. Auch nach der Vorortkontrolle im Mai 2019 und vorliegenden Hinweisen auf eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung bewertete das SMS den DSM als etablierten und erfahrenen Träger im Rankingverfahren mit vollen Punktzahlen. Die SAB verneinte Auffälligkeiten beim Träger. Meine Frage: Wussten Sie von den Ergebnissen der Vorortkontrolle der SAB?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Tut mir leid, kann ich mich jetzt nicht mehr dran erinnern. Aber wie Sie gerade ausgeführt haben, hat ja die SAB selbst auch in Abrede gestellt, dass die ordnungsgemäße Geschäftsführung infrage gestellt ist. Also wir haben uns dann immer am Votum der SAB orientiert. Ob ich davon jetzt Kenntnis und in welcher Art – tut mir leid, kann ich mich nicht dran erinnern.“

André Barth, AfD: „Wer müsste aber in jedem Fall im SMS davon Kenntnis erlangt haben?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Wenn Sie davon ausgehen, dass das für die SAB ein schwerwiegender Verstoß ist, dann hat die das meines Wissens im Fachreferat angezeigt.“

André Barth, AfD: „Und warum führten diese gravierenden Mängel, von denen man im SMS vermutlich wusste, nicht dazu, dass der DSM als unzuverlässig von der Förderung ausgeschlossen wurde?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Weil nachdem, so, wie ich das Zitat jetzt von Ihnen noch im Kopf habe, die gravierenden Mängel eine Einschätzung des Rechnungshofs waren und keine Einschätzung der SAB oder des Sozialministeriums. Aber da verlasse ich mich auf das, was ich gerade eben von Ihnen gehört habe aus dem Zitat, das mir gerade nicht vorliegt.“ […]

André Barth, AfD: „Gehe ich also richtig in der Annahme, dass aus diesen Informationen in Ihrem Haus keine konkreten Konsequenzen gezogen worden sind?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Kann man so nicht sagen, weil Konsequenzen wären und sind seitens der SAB gezogen worden. So. Ich sage mal so: Nein, Sie können einen Träger nicht auf die rote Liste setzen, wenn er statt Bleistifte Buntstifte abgerechnet hat und das sozusagen im Fördervollzug ein Manko ist, was die SAB anzeigt. Insoweit geht es darum, was die SAB für Ableitungen daraus gezogen hat. In dem Moment kann ich mich dran erinnern, dass es noch nicht die Relevanz hatte, die dem Träger die ordnungsgemäße Geschäftsführung infrage stellt. Das ist der Moment, wo man selbst dann auch als Beteiligte im Förderverfahren natürlich aufpassen muss, dass es … sozusagen die entscheidende Hürde ist die ordnungsgemäße Geschäftsführung gefährdet. Das war meines Wissens zu dem Zeitpunkt, auf den Sie jetzt abgelegt haben, noch nicht so.“ [20]

Diese Ausführungen verdeutlichen, dass noch nicht einmal gravierende und womöglich sogar strafrechtlich relevante Verstöße wie Buchungen ohne Beleg, Abrechnung nicht durchgeführter Dienstreisen und die Führung einer Verwaltungsangestellten als Projektangestellte zu Konsequenzen wie dem Ausschluss von der Förderung führten.

Auch das Bewilligungsverfahren zur Förderung des Dachverbandes Sächsischer Migrantenorganisationen hat verdeutlicht, dass die Förderung als politisch gesetzt galt, denn im September 2021 wurde klar, dass es Probleme mit der Förderung des DSM gab und man diese rechtssicher nur schwer oder gar nicht nach der Logik der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ abbilden könnte. Hier geht es vor allem um die institutionelle Arbeit eines Dachverbandes, welche über eine Projektförderung der Richtlinie Integrative Maßnahmen umzusetzen war. Es stand die Existenz dieser Migrantenorganisation auf dem Spiel, wenn keine Förderung zu Stande kommt.

In diesem Zusammenhang ist eine E-Mail des Dachverbandes Sächsischer Migrantenorganisationen an mehrere Empfänger im SMS dokumentiert, in welcher zu lesen ist:

„Es ist uns bewusst, dass die Strukturfinanzierung vom DSM eigentlich nicht unbedingt zu dem Programm „Integrative Maßnahmen“ passt. Wir haben mehrfach in der Politik darauf hinzuweisen und auch darauf, dass die Arbeit eines Dachverbandes, der auf Landesebene agieren soll, eine ganz andere ist als von einem Verein, der Integrationsarbeit auf der lokalen Ebene macht. Für eine langfristige Lösung sind wir mit Herrn Vogel im Gespräch. Er ist sehr engagiert, und wir sind sicher, dass es da bald andere Möglichkeiten geben werde. Es geht aber jetzt darum, wie schafft es der DSM bis dahin zu überleben.“[21]

In die Förderung dieser politisch bedeutsamen Migrantenorganisation war die Hausspitze involviert, weil das Überleben des Vereines hiervon abhing. Langfristig war die Etablierung einer institutionellen Förderung angestrebt und damit der Ausstieg aus der Projektförderung für den Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen.

Die Lösung, die das SMS fand, war ein Erlass, wie mit der Förderung zu verfahren sei, weil offensichtlich keine saubere Lösung zu finden war. Der Sachverhalt stellte sich in der Zeugenvernehmung wie folgt dar:

André Barth, AfD: „[…] Die Lösung des SMS war dann also, die SAB mittels Erlass des Geschäftsbereichsleiters anzuweisen, den DSM zu fördern. Ist das korrekt?“ […]

Zeuge Sebastian Vogel: „Auf die Schnelle, Herr Abgeordneter, kann ich jetzt nicht erkennen, dass aus dem Erlass hervorgeht, dass sozusagen – – Ich war zu dem Zeitpunkt Staatssekretär, der vom zuständigen Abteilungsleiter unterschrieben wurde, dass hier der Auftrag entstanden ist, zu fördern, sondern hier steht darin, welche Zuwendungen, welche Höhe in welchen Jahresscheiben zu verwenden sind, wie der Antrag vorgelegt werden solle. Grundlage für die Bewilligung ist die Antragssumme, äh, ist die Antragstellung, und hier geht es meines Wissens eher um die Zuweisung der Mittel, weil die, wie ich vorhin schon angedeutet habe, in den Anmerkungen zum jeweiligen Haushalt, zu dem entsprechenden Haushaltstitel zu beschreiben sind. Ich lese hier eher heraus, woraus die Mittel genutzt werden müssen, als dass hier eine Anweisung entsteht, dass diese Förderung zu bewilligen sei. Genau. Das ist mein, nachdem ich einmal überflogen bin, mein Eindruck zu diesem Schreiben vom damals zuständigen Abteilungsleiter, was nicht meine Person war, an den entsprechenden Kollegen in der SAB.“

André Barth, AfD: „Okay, das nehmen wir als Antwort so hin. Machen wir mit der nächsten Fundstelle weiter, […]. Das ist jetzt ein Aktenvermerk der SAB vom 23.11.2001. Ich zitiere: ‚Die Förderung des Antrages 100597658‘ das ist genau das streitgegenständliche Projekt des DSM‚ wurde vom SMS im Rahmen des Erlasses vom 06.09.2021 festgelegt. Infolge der Antragsprüfung äußerte die SAB Bedenken zur Höhe der vorgenannten Zuwendungshöhe, da diese nicht eindeutig nachvollziehbar mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden könnte. Die SAB teilte diese Bedenken dem SMS im Jour fixe und in einer Videokonferenz vom 12.11.2021 mit.‘ Zitat Ende. Sie wussten also von den förderrechtlichen Bedenken der SAB? Ist das korrekt?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Nein, weil ich nicht Gegenstand oder Beteiligter an diesen Gesprächen war. Es war offensichtlich im Förderreferat, vermutlich auch in der Abteilung bekannt. Ich kann mich daran nicht erinnern.“ [22]

Auch wenn der ehemalige Staatssekretär, Hr. Vogel, aussagte, dass aus diesem Erlass keine Anweisung gefolgt sei, die Förderung zu bewilligen, lässt sich dieser Schluss dennoch aus einem Vermerk in den Akten der SAB ziehen. Aus dem Aktenvermerk ist ebenso ersichtlich, dass die SAB Bedenken hinsichtlich des Erlasses hatte und diese dem SMS mehrfach mitgeteilt hat. Dennoch kam es zur Förderung des Dachverbandes Sächsischer Migrantenorganisationen.

Die Sonderbehandlung dieser politisch bedeutsamen Projekte ging damit sehr weit. Wichtige Zweifel an der Zuverlässigkeit wurden nicht beachtet und die Förderung konnte nur unter Bedenken der Bewilligungsstelle ausgezahlt werden. Diese Sonderbehandlung gab es wohl deshalb, weil es aus Sicht der Entscheider im SMS im politischen Vorfeld eine starke Stimme brauchte, die den Bedarf nach Integration darstellte und Forderungen geltend machte. Dies war notwendig, um die Integrationsförderung als bedeutsame politische Säule aufzustellen. Das politisch der SPD nahestehende SMS bzw. das ehemaligen SMGI wollte das ihr nahestehende politische Vorfeld fördern, um parteipolitische Ziele zu legitimieren und durchzusetzen.


3.3. Fehlende Förderkonzeption und unkonkrete Förderrichtlinie

Zunächst erfolgte durch den Sachverständigen Dr. Tilmann Schweisfurth eine grundsätzliche Bewertung der Förderpraxis. Er kam zu dem Schluss, dass das SMS bzw. das ehemalige SMGI mit der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ gegen die wesentlichen Grundsätze des Zuwendungsrechts verstoßen hat.

Bereits mit dem Förderverfahren selbst hat das Sozialministerium ein grundsätzlich ungeeignetes Verfahren gewählt, um die bezweckte Integration von Flüchtlingen in Sachsen voranzutreiben.

Sv. Zeuge Dr. Tilmann Schweisfurth: „[…] ob das überhaupt für Förderung geeignet ist. Man müsste bei diesen Dingen, bei denen der Freistaat Sachsen selbst der Hauptinteressent an der Maßnahme ist, überlegen, ob man das über eine Eigenerstellung macht – der Staat agiert selbst – oder ob er es über eine Vergabe macht: Fremdvergabe; das wäre Geschäftsbesorgung.“[23]

Sv. Zeuge Dr. Tilmann Schweisfurth: „Wenn der Landtag das Geld bewilligt und wenn es Landesmittel sind: Warum gehe ich dann über die falsche Brücke, sozusagen des Zuwendungsrechts, und gehe nicht über eine andere Brücke, sozusagen des Vergaberechts?“[24]

Erschwerend hinzugekommen sei, dass das SMS nicht festgelegt habe, welche Maßnahmen und zu welchem Zweck gefördert werden sollten – der Zuwendungsempfänger konnte selbst bestimmen, welche Maßnahmen er in welcher Art und Weise durchführt.

Sv. Zeuge Dr. Tilmann Schweisfurth: „Wenn in der Förderrichtlinie nicht hinreichend klar bestimmt ist, was der Freistaat genau will, was er genau unter Integration versteht und welche Maßnahmen er im Fokus hat, dann ist es gewissermaßen in das Ermessen des Zuwendungsempfängers gestellt, der dann definiert, was sinnvoll ist.“[25]

Mit der Ermöglichung einer 100-prozentigen Förderung habe das SMS zusätzlich gegen das im Förderrecht geltende Wirtschaftlichkeitsprinzip verstoßen, wonach der Mittelempfänger mindestens 20 Prozent Eigenanteile einbringen müsse.

Sv. Zeuge Dr. Tilmann Schweisfurth: „[…] dass sich aus dem Zuwendungsrecht das Wirtschaftlichkeitsprinzip und das Subsidiaritätsprinzip ableiten lassen. Danach darf die staatliche Intervention nur so hoch sein, wie es unbedingt notwendig ist. […] Der Eigenanteil müsste aus meiner Sicht mindestens 20 Prozent betragen, um wirtschaftlich Eigenanteile zu ermöglichen.“[26]

Die immer geringer werdenden Eigenanteile der Zuwendungsempfänger in der sächsischen Förderpraxis und die damit zusammenhängende Doppelförderung, nach der z. B. parallel ausgereichte Bundesförderung als Eigenanteil bei der Landesförderung akzeptiert wird und von den Zuwendungsempfängern somit tatsächlich gar keine Eigenanteile gefordert werden, sei ein grundlegendes Problem in der sächsischen Förderlandschaft.

Sv. Zeuge Dr. Tilmann Schweisfurth: „[…] Vollförderung – das hat auch der Sonderbericht des Rechnungshofes sehr nett ausgedrückt; ich fand es sogar sehr zurückhaltend – ist keine Förderung. Ich sage es eher deutlicher. Vollförderung ist keine Förderung, weil Förderung immer voraussetzt, dass der Zuwendungsempfänger ein Eigeninteresse hat und auch Eigenanstrengungen unternimmt. Wenn er voll finanziert wird, dann haben wir keine Eigenanstrengungen mehr, und dann sind wir außerhalb des Bereiches der Förderung.“[27]

Die weitere Fragestellung, die der Ausschuss zu untersuchen hatte war, inwiefern die fehlende Konzeption der Förderung, die unkonkreten Förderrichtlinien und die Förderentscheidungen durch das SMS, obwohl die Bewilligungsbehörde die SAB ist, zielgerichtet unternommen wurden, um nach „Gutsherrenart“ die Antragsteller zu fördern, welche die politischen Ansichten der Staatsministerin vertraten, und die Anträge derjenigen Antragssteller abzulehnen, bei denen dies nicht der Fall war.

Hierzu führte Fr. Staatsministerin Köpping wie folgt aus:

„[…] Es fanden zahlreiche Gespräche mit Vertretern der kommunalen Ebene statt, die in die Gestaltung der Ursprungsrichtlinie eingeflossen sind. Hierbei wurde seitens der Verantwortungsträger auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit anderen Förderprogrammen des Freistaates stets die Bedeutung einer flexiblen und unbürokratischen Förderkulisse betont. Dies war für mich auch aufgrund der hohen Dynamik der Entwicklung fachlich nachvollziehbar und fand Niederschlag in der ursprünglichen Gestaltung der Förderrichtlinie, wie sie im Kabinett schließlich vorgelegt wurde. […]“[28]

Auch der ehemalige Staatssekretär, Hr. Vogel, bestätigte dies:

„[…] Wir arbeiten mit Menschen, deren Probleme und Gemengelagen höchst unterschiedlich sind. Eine Frau aus Venezuela hat andere Integrationsherausforderungen als ein junger Afghane oder eine syrische Familie. Eine Vielfalt an Projekten, Ansätzen, Konzepten zuzulassen, ist meiner Ansicht nach wichtig. Mir ist aber auch bewusst, dass damit eine Wirkung sehr schlecht zu messen bzw. zu vergleichen ist. Damit wird klar, dass es ein fachliches Interesse an einer eher offenen Konzeption gibt, aber dass damit administrative Folgeprobleme in der Umsetzung entstehen; denn automatisch kommt es zur ersten großen verwaltungstechnischen Herausforderung, nämlich dass ich über eine Förderrichtlinie nur das fördern kann, was ich entweder explizit beschrieben habe oder nicht explizit ausgeschlossen habe. Dass unser Weg der größtmöglichen Offenheit im Nachhinein nicht der richtige war, das war und ist mir bewusst. Ja, das hätte schneller verändert werden müssen. […]“[29]

Durch diese beiden Aussagen zeigt sich sehr deutlich, dass eine weitgehend offene Förderkonzeption ohne konkret messbare Förderziele politisch gewollt war, um bei der Bewilligung möglichst freie Hand zu haben.

Dies wird bestätigt durch die Aussage des sachverständigen Zeugen Dr. Tilmann Schweisfurth, wonach die im Rahmen der Richtlinie ausgereichten Fördergelder in erster Linie den Zuwendungsempfängern und nicht dem eigentlichen Förderzweck, der Integration, dienen.

Sv. Zeuge Dr. Tilmann Schweisfurth: „[…] Dann müsste man aus meiner Sicht die Programme stärker ausrichten auf die Migranten, also auf die Geflüchteten, und weniger auf die Durchführungsträger.“[30]

Somit bereitete Fr. Staatsministerin Köpping mit einem ungeeigneten Förderkonzept den Weg dafür, persönlich und politisch nahestehenden Trägern Gelder auszureichen, was im späteren Vollzug der Förderrichtlinie auch geschah – wie der Zeuge Dr. Gerold Böhmer, Direktor des SRH, mit seinen Aussagen bestätigte.

Obwohl für die einzelnen Förderentscheidungen die SAB zuständig war, hat das SMS die Entscheidung an sich gerissen.

Zeuge Gerold Böhmer: „In der Richtlinie stand die SAB als Bewilligungsstelle. […] Jedoch hat das SMS die operative Förderentscheidungen getroffen. […] Alle wesentlichen Entscheidungen, zum Beispiel die Höhe des Fördersatzes, die Frage, ob vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wird usw., wurden durch das SMS bestimmt. […] Das SMS hat sich ohne nachvollziehbare Gründe über Vorschläge, Rechtsauffassungen und Entscheidungen der SAB hinweggesetzt.“[31]

So konnte die Förderung von Projekten SPD-naher Träger ungehindert – zum Teil entgegen dem Votum der SAB – durch das SMS direkt erfolgen.

Zeuge Gerold Böhmer: „Zuwendungsempfänger wurden entgegen dem Votum der SAB direkt mit der Begründung „aus politischen Gründen“ und „aus aktuellen politischen Notwendigkeiten“ bzw. „nach politischer Absprache“ durch das SMS gefördert.“[32]

Zeuge Gerold Böhmer: „Es ist auffällig, dass der überwiegende Teil der begünstigenden Einzelfallentscheidungen Zuwendungsempfänger betraf, die in einem Näheverhältnis zum SMS oder einzelnen Personen im SMS standen bzw. bei denen ein nicht näher definiertes „politisches Interesse“ vorlag.“[33]

Um dieses rechtswidrige Vorgehen zu vertuschen, führte das SMS die Akten nicht oder nur lückenhaft.

Zeuge Gerold Böhmer: „Es wurde erheblich gegen die Grundsätze der Aktenmäßigkeit der Verwaltung verstoßen, welche zu den zentralen Elementen des Rechtsstaatsprinzips gehört. Akten und Dokumentationen fehlten, Entscheidungen wurden nicht ausreichend begründet und angemessen dokumentiert. Entscheidungen waren überwiegend informell und mündlich getroffen worden.“[34]

Auch erfolgte keine Kontrolle dahingehend, ob die durchgeführten Projekte tatsächlich einen positiven Effekt hinsichtlich des mit der Richtlinie benannten Zweckes – die Integration von Migranten – zeigten.

Zeuge Gerold Böhmer: „Eine fachliche Überprüfung und Reflexion der Projekte und Projektergebnisse fand weder durch die SAB noch durch das SMS in ausreichendem Maße statt. […] Das ist doch die Kernfrage eigentlich, wenn man Integration fördern will: Welche Projekte sind erfolgreich und welche nicht? Um daraus zu lernen und für die Zukunft es besser zu machen.“[35]

Auch der Leiter der Innenrevision im SMS, der im März 2023 beauftragt worden war, das Verwaltungsverfahren und mögliche Verstöße zu prüfen, bestätigte ein umfassendes rechtswidriges Vorgehen des Ministeriums bei der Fördermittelvergabe.

Zeuge Volker Köhn: „Wir haben inhaltlich zu den Verwaltungsverfahrensvorschriften und zu den Verfahrensregelungen insgesamt bestätigen müssen, dass die Stellungnahme oder die Prüfmitteilung des Sächsischen Rechnungshofs zutreffend ist. Also die Verfahrensverstöße, Ermessensfehlgebrauch, fehlende Dokumentation usw. mussten wir bestätigen. […] Es wurde ermessensfehlerhaft oder ohne Ermessen entschieden, es wurde nicht dokumentiert, es wurden unzulässigerweise Fördermittel weitergegeben usw. […] Bei der Antragsprüfung zum Beispiel Umfang, Inhalt der Antragsprüfung, Versäumung der Antragsfrist, Zuverlässigkeit, also Zuverlässigkeit ordnungsgemäß, Geschäftsführung wurde nicht richtig geprüft, Ermessensentscheidung hatte ich schon gesagt, das Ranking-System war fehlerhaft, Stellungnahme der Landkreise wurde nicht berücksichtigt, zuwendungsfähige Ausgaben, da waren auch Fehler drin, Verwaltungskostenpauschale waren Fehler drin, Projekte im Projekt usw.“[36]

Norbert Mayer, AfD: „Dann komme ich zur nächsten Frage, auf der Seite 18, das müsste noch mal auf der gleichen Seite sein. Dann schreiben Sie weiter: ‚Die Prüfmitteilung des Sächsischen Rechnungshofs hat gezeigt, dass zumindest in den Jahren 2015 bis 2018 das komplexe Förderverfahren in der zuständigen Organisationseinheit nicht einmal ansatzweise rechtsfehlerfrei abgearbeitet werden konnte.‘ Also nicht einmal ansatzweise. Das bedeutet also über einen Zeitraum von vier Jahren, von 2015 bis 2018, über nichts rechtsfehlerfrei abgearbeitet wurde. Kann man das so richtig verstehen?“

Zeuge Volker Köhn: „Ja, das haben Sie richtig verstanden. Es waren schwerwiegende rechtliche Fehler in dem Verfahren, wirklich schwerwiegend. So geht es nicht.“[37]

Norbert Mayer, AfD: „Dann gibt es noch ein weiteres Zitat in dem Schreiben: ‚Ebenso sind in den vom Sächsischen Rechnungshof vertieft geprüften Fördermaßnahmen eine Reihe von erheblichen Pflichtverstößen durch die Zuwendungsempfänger, unter anderem bei dem Sächsischen Flüchtlingsrat e.V., der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e. V. dem Christopher Street Day Dresden d. V. und dem Kulturbüro Sachsen e.V. festzustellen, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen können.‘ Können Sie uns erläutern, welche erheblichen Pflichtverstöße das bei den einzelnen Zuwendungsempfängern waren?“

Zeuge Volker Köhn: „[…] es war zum Beispiel die zweckwidrige Verwendung von Fördermitteln. Man hat auch unzulässigerweise Personal zu hoch eingruppiert bei der Einstellung schon und ähnliche Dinge. Das könnten alles Betrugsverfahren sein möglicherweise oder auch Untreueverfahren, ein Verstoß gegen Untreuevorschriften sein.“[38]

Die Richtlinie ermöglichte zudem einzelnen Vereinen und Initiativen, zusätzlich zur Finanzierung von Personal und verschiedensten Maßnahmen, noch ein erhebliches Vermögen aufzubauen.

Norbert Mayer, AfD: „In der Prüfungsmitteilung, also in Ihrer Mitteilung steht dann weiter:

‚So bestehen unter anderem Anhaltspunkte dafür, dass bestimmte Zuwendungsempfänger durch betrügerisches Verhalten bei der Beantragung von Fördermitteln unrechtmäßig zu viel Fördermittel erlangt haben und damit teilweise sogar ein beträchtliches Vermögen aufbauen konnten.‘ Zitat Ende. Können Sie uns sagen, welche Zuwendungsempfänger das konkret betraf, die da das Vermögen aufbauen konnten?“

Zeuge Volker Köhn: „Weiß ich jetzt aus dem Kopf nicht mehr […] ich verweise da auf den Bericht vom 6. Juni 2023.“[39]

Angesichts der zahlreich vorgefundenen persönlichen und politischen Vernetzungen ist es naheliegend, dass mit der fehlerhaften Anlage, Ausgestaltung und Umsetzung der Richtlinie auch der Zweck verfolgt wurde, politisch nahestehenden Vereinen und Initiativen oder persönlich Nahestehenden Vorteile zu verschaffen.


3.4. Ermittlung eines Förderbedarfes

Eine weitere Frage, die der Untersuchungsausschuss untersuchen sollte, war, inwiefern der faktische Bedarf der Antragsteller die Richtlinie bedingte oder die Richtlinie den übermäßigen Bedarf erzeugte. Hierzu führte der ehemalige Staatssekretär Hr. Vogel wie folgt aus:

André Barth, AfD: „Inwieweit war es so, dass Sie eine starke Stimme brauchten, die politische Vorfeldarbeit leistete und quasi den Bedarf nicht nach Integration darstellte, damit Sie im SMGI/SMS Grund zum politischen Handeln hatten? Anders die Frage, vielleicht noch besser formuliert: Haben Sie mit Ihrer Förderrichtlinie nicht eigentlich erst den Bedarf an vielen Vereinsgründungen geschafft und dann tatsächlich erkannt, dass die vielen Vereine sozusagen eine Dachorganisation brauchen, um eine effiziente Kommunikation mit der Staatsregierung herzustellen?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Die Richtlinie Integrative Maßnahmen ist nicht am 01.01.2015 auf den Markt gegangen, sondern, ich glaube, Ende 2015 irgendwann. Wir haben auch Zeit gebraucht, die überhaupt erst mal zum Entstehen zu bringen. In der Zwischenzeit und der Auslöser für das Ganze auch, dass es eine zuständige Ministerin gab, war ja die Flüchtlingssituation, beginnend – ich sag mal so – mit Höhepunkt 2014 schon. Das heißt, die Vielfalt an Initiativen, an Willkommensbündnissen, an Organisationen, die gab es ja schon, die mussten wir nicht gründen. An einer Stelle haben Sie recht, wir haben sozusagen aus vielen Initiativen Vereine gemacht, weil die Fördervoraussetzungen – – Eine Fördervoraussetzung ist, dass es eingetragene Vereine sind. Aber wir haben sozusagen nicht dafür gesorgt, dass es die Vereine und die Initiativen gibt. Das war der Anlass einer Flüchtlingssituation, und ich glaube, wir waren nicht der Anlass für die vielen Vereine, sondern wir waren an der Stelle nur die Förderung, dass viele Vereine in der Fläche ihre Arbeit auch noch etwas professioneller als ohne die staatlichen Mittel tun konnten. [40]

Es gab damit keine objektive Bedarfsermittlung von Integrationsmaßnahmen, auch weil konkrete Förderziele fehlten. Anhand dieser Aussage zeigt sich das Vorgehen im SMS bzw. ehemaligen SMGI. Es wurde ermittelt, welche Initiativen und Maßnahmen bereits vorhanden sind und sich etabliert haben. Diese galten dann als notwendig und wurden in förderfähige Strukturen überführt. Die lokalen Initiativen wurden also bspw. in Vereine überführt, um eine förderfähige Struktur zu schaffen. Es wurden sodann weitere Fördermittel ausgereicht, damit sich Zuwendungsempfänger auch untereinander beraten und qualifizieren konnten. Alle erhielten Mittel aus der untersuchten Förderrichtlinie. Hier ist allen voran das Kulturbüro Sachsen als wesentlicher Netzwerkakteur zu nennen.

Durch diese Vernetzung und Verstetigung der Förderung einer gesamten Akteurslandschaft wurden letztendlich neue Bedarfe geschaffen, weil professionell agierende Strukturen besser neue Bedarfe identifizieren, artikulieren und letztendlich in eine Förderung überführen konnten. Dieser durch die ausufernde Akteurslandschaft artikulierte Förderbedarf bedingte den Aufwuchs des Haushaltsvolumens für den Teil 1 der RL Integrative Maßnahmen vom Jahr 2017 von jährlich 9,5 Mio. Euro auf 15,5 Mio. Euro im Jahr 2022.[41]

Die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ hat also tatsächlich dazu beigetragen, dass der wahrgenommene und artikulierte Bedarf nach Integrationsmaßnahmen stark zugenommen hat, weil die Förderung zu einer Professionalisierung der Akteurslandschaft beitrug und damit letztendlich auch durch persönliche Verbindungen und politische Näheverhältnisse einen starken Lobbyismus förderte.


3.5. Politisches Agieren von Zuwendungsempfängern

Eine weiterer Untersuchungsauftrag bestand darin, zu ermitteln, inwiefern das SMS bzw. das ehemalige SMGI durch das System und das Verfahren der Projektauswahl und die getroffenen Einzelfallentscheidungen einschließlich der unkonkreten Bewilligungsbescheide zielgerichtet das politische Agieren von Zuwendungsempfängern unterstützt und damit den Grundsatz der staatlichen Neutralität verletzt hat. Dazu sollte untersucht werden, in welchem Umfang sich Zuwendungsempfänger politisch betätigt haben und diese Betätigung Gegenstand der vom SMS bzw. ehemaligen SMGI geförderten Projekte war. Dazu sollte geklärt werden, inwiefern das SMS bzw. ehemalige SMGI u. a. bevorzugt Vereine finanziell unterstützt hat, die sich einseitig zur Asyl- und Migrationspolitik, zum Rechtsextremismus und -populismus, zu den Corona-Protesten oder zur Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei geäußert und deren Aktivitäten sich gegen bestimmte politische Parteien und Initiativen gerichtet haben.

Neben den zahlreichen Beispielen, die bereits im Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofes aufgeführt sind[42], die zeigen, dass der Grundsatz der staatlichen Neutralität in der Förderpraxis des SMS bzw. des ehemaligen SMGI zu großen Teilen nicht ausreichend Rechnung getragen wurde, ist nach Aktenlage ein weiteres Beispiel ersichtlich.

Aus einer Dokumentation zu einem Fachgespräch aus dem Jahr 2017 zu einem Projekt des Dachverbandes Sächsischer Migrantenorganisationen, bei dem ausweislich eines Fotos auch der ehemalige Staatssekretär Hr. Vogel anwesend war, ist zu entnehmen:

„Es wurde zum Beispiel diskutiert, warum rassistisch motivierte Delikte in Sachsen in letzter Zeit zurückgegangen sind, welche Rolle die AfD-Erfolge spielen, welches rechtsextreme Potenzial es (noch) gibt und was im Vorfeld der Landtagswahl 2019 zu erwarten ist. Im Ergebnis wurde nochmals betont, dass MigrantInnenselbstorganisationen und besonders der DSM nicht nur als Partner bei Integrationsproblemen, sondern aktiv als politischer Akteur in Sachsen auftreten sollte.“

Der Dokumentation eines weiteren Fachgesprächs aus dem Jahr 2017 und einem Seminar zum selben Projekt des gleichen Vereins ist zu entnehmen:

„Die Erfolge der AfD, besonders in Sachsen, die Pegida- und Legida-Bewegungen und deren Ableger und andere Erscheinungen, die die Neigung in Teilen der Gesellschaft zum Rechtspopulismus zeigen, sind für MO und den DSM natürlich auch ein aktuelles Thema, das eine Handlungsstrategie braucht. Dieses Thema wurde im Rahmen des Projektes aktiv diskutiert.“ […] „Die Forderung, dass der DSM nicht nur Integrationsarbeit leisten soll, sondern sich insgesamt gesellschaftlich stärker politisch engagieren sollte, ist im Rahmen der Diskussion entstanden, verbunden mit der Frage, was es eigentlich für die MO [Migrantenorganisationen] und den DSM bedeutet ‚politisch aktiv‘ zu sein.“[43]

Zu diesem Sachverhalt wurde der ehemalige Staatssekretär Hr. Vogel befragt:

André Barth, AfD: „Und inwieweit war es vielleicht sogar das Ziel, dass es nicht nur um politische Vorfeldarbeit bzw. Integration ging, sondern vielmehr auch politische Arbeit geleistet werden sollte, also der Verein gezielt in den Wettbewerb der Parteien eingreifen sollte?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Kann ich deutlich sagen, das war nie Ziel, das war nie Inhalt. Das war nicht unser Anspruch. Das war nicht Hintergrund einer Förderung.“ […] „Wir haben in der Förderrichtlinie – das muss man wissen – nicht nur den großen Fördertatbestand der Unterstützung von Geflüchteten bei der sozialen Integration, sondern von Anfang an auch immer die Frage der interkulturellen Kompetenz mit drin gehabt, das heißt, inwieweit Mehrheitsgesellschaft mit den Fragen von Flucht und Asyl umgeht, umgehen kann. Und insoweit war Zielgruppe unserer Maßnahmen nicht nur die Zugewanderten, sondern auch die Menschen bei uns im Land. Unter dem Gesichtspunkt kann ich mir erklären, dass der Dachverband sich auch vorgestellt hat bzw. auf die Fahnen geschrieben hat, natürlich in die Mehrheitsgesellschaft hineinzuwirken. Das kann ich mir gut vorstellen. Da gehe ich davon aus, da habe ich und hätte ich ihn auch dabei unterstützt insoweit. Das ist ja nichts Verwerfliches, wenn man für den gesellschaftlichen Zusammenhalt an der Stelle in diesem Land wirkt.“[44]

Die geförderten Vereine und Initiativen wurden nicht nur in diesem Beispiel politisch aktiv, indem sie bestimmte, dem SPD-nahen Führung des SMS bzw. ehemaligen SMGI nahestehenden Positionen in der Gesellschaft vertraten, sie wirkten sogar aktiv auf die Erreichung dieser Positionen und Ziele hin. Dies war der SPD-nahen Führung nicht nur bekannt, sondern Hr. Vogel bestätigte in der Zeugenvernehmung, dass dies sogar ausdrücklich gewünscht und in der Förderkonzeption angelegt war. Damit war es nicht nur das Ziel, tatsächliche Integrationsarbeit bei der Zielgruppe der Migranten zu leisten, sondern auch, die Mehrheitsgesellschaft im Sinne der SPD zu beeinflussen. Dazu gehörte ausweislich des angeführten Beispiels zum Dachverbandes Sächsischer Migrantenorganisationen auch die ablehnende Haltung gegenüber verschiedenen politischen Strömungen und Parteien, insbesondere der Alternative für Deutschland (AfD). Spätestens dann, wenn die SPD-nahe Führung des ehemaligen SMGI durch die Fördermittelvergabe an Vereine diese gegen politische Mittbewerber agitieren lässt, ist der Grundsatz der staatlichen Neutralität überschritten, weil mit Fördermitteln in den Parteienwettbewerb eingegriffen wird. Da dies ausweislich der Zeugenvernehmung explizites Ziel der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ war, kann diesem Agieren Vorsatz unterstellt werden.


3.6. Näheverhältnisse zu Zuwendungsempfängern

Schon aus dem Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofes gehen zahlreiche Näheverhältnisse von Fördermittelempfängern und Entscheidungsträgern hervor, die Befangenheit und Interessenskollisionen begünstigten oder beförderten.[45] Daher lautete ein weiterer Untersuchungsauftrag, zu klären, ob und in welchem Umfang personelle, organisatorische und inhaltliche Näheverhältnisse zwischen politischen Parteien und Zuwendungsempfängern bzw. zwischen den an den Zuwendungsentscheidungen beteiligten Personen im SMS bzw. SMGI und Zuwendungsempfängern bestanden und welche Zuwendungsbewilligungen darauf zurückzuführen sind. Insbesondere sollte ermittelt werden, welche Beziehungen die damalige Ministerin für Gleichstellung und Integration, der damalige Abteilungsleiter und weitere Entscheidungsträger zu den Zuwendungsempfängern hatten und in welchem Umfang sie an der Förderung von diesen Zuwendungsempfängern beteiligt waren.

Diesbezüglich ist vor allem das Näheverhältnis des ehemaligen Staatssekretärs Hr. Vogel mit der Geschäftsführerin des Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e. V. zu nennen, welche zugleich seine Lebensgefährtin war. Herr Vogel hatte durch Selbstanzeige bei der damaligen Staatssekretärin ein Mitwirkungsverbot gegenüber Entscheidungen des Vereins seiner Lebensgefährtin betreffend erhalten. Diesbezüglich stellte sich der Sachverhalt in der Zeugenbefragung wie folgt dar:

André Wendt, AfD: „[…] Inwieweit haben Sie aus Ihrer Sicht Entscheidungen getroffen, die den Verein Ihrer Lebensgefährtin betrafen?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Wichtig ist mir: Ich habe ein Näheverhältnis angezeigt. Das habe ich auch gerade schon gesagt. Das ist auch von der Staatssekretärin – – Das habe ich gleich mit dem Beginn meines Arbeitsverhältnisses angezeigt. Insoweit wurde dann eine Verfügung seitens der Staatssekretärin erlassen. Die war allen bekannt innerhalb unseres SMGI. Danach wurde auch gehandelt. Und alles Weitere hatte ich ja gerade eben gesagt, dass das, was der Rechnungshof da als Näheverhältnis bzw. Befangenheit ansah, für mich eine sachliche Entscheidung, keine Einzelfallentscheidung war. Es war eine Grundsatzentscheidung. Und wie gesagt, über die Betroffenheit, da wiederhole ich mich gerne, die Betroffenheit des Vereins meiner damaligen Lebensgefährtin, das ist mir im Nachhinein bekannt geworden. Insoweit war es nicht Inhalt meiner Entscheidung, ich wiederhole mich, die bundesgeförderten Projekte von dieser 15-Prozent-Kürzung auszunehmen. Das betraf mehrere Träger.“ […]

André Wendt, AfD: Ich habe noch mal eine Frage und zwar: Wer im SMGI wusste von einem Mitwirkungsverbot zu Entscheidungen gegenüber dem Verein Ihrer Lebensgefährtin? Können Sie das – – Müssen Namen nicht nennen, aber wusste man im Allgemeinen im Haus Bescheid, dass Sie da einem Mitwirkungsverbot unterliegen?“

Zeuge Sebastian Vogel: „Ja, man wusste im Allgemeinen im Haus Bescheid. […] Also ja, die Ministerin wusste, dass ich ein Näheverhältnis zu meiner Lebensgefährtin habe.“[46]

Durch die Befragung wurde deutlich, dass das Näheverhältnis von Hr. Vogel zur Geschäftsführerin des Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e.V. allgemein und auch der Ministerin bekannt war. Dennoch konnten durch Hr. Vogel Entscheidungen getroffen werden, die den Verein seiner Lebensgefährtin zumindest mittelbar betrafen.

Herr Vogel stellte die Entscheidung, die es bezüglich des Vereins seiner Lebensgefährtin durch ihn gegeben hatte, als Grundsatzentscheidung dar, die alle bundesseitig geförderten Vereine betraf, die als Komplementärfinanzierung Landesmittel erhielten. Hier sei neben anderen Vereinen auch der Verein seiner Lebensgefährtin betroffen gewesen, was sich erst im Nachhinein herausgestellt haben soll:

Zeuge Sebastian Vogel: „[…] Das erste Näheverhältnis zur Geschäftsführung der Courage-Werkstatt habe ich ordnungsgemäß zu Beginn meines Arbeitsverhältnisses angezeigt. Der Träger Courage-Werkstatt war übrigens kein regelmäßiger Antragsteller in der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen, im Gegenteil. Die Courage-Werkstatt hat für ein beim Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ beantragtes Projekt zum Aufbau einer interkulturellen Kompetenz, das ist übrigens ein expliziter Fördergegenstand in der Richtlinie Integrative Maßnahmen, mit der THW-Jugend Sachsen-Thüringen in der Förderrichtlinie einen sogenannten Kofinanzierungsantrag für ein dreijähriges Projekt gestellt, für ein Projekt. Und jetzt kommen an dieser Stelle mehrere Punkte zusammen, erstens der damalige Koalitionsvertrag. Da steht drin, wir werden das Förderprogramm in Konzeption und Umsetzung eng mit den Bundesprogrammen abstimmen, notwendige Kofinanzierungsanteile berücksichtigen und eine mehrjährige Finanzierung ermöglichen, welche sich an den Förderzeiträumen des Bundes orientiert. Daraus leitete sich ein Vorrang für bundesgeförderte Projekte ab, der in allen Häusern so gelesen wurde. Das ist wichtig, denn zweitens kommt der zweite Punkt dazu: Im Jahr 2018 kommt es bei uns zu einer Entscheidung, nämlich über eine pauschale Kürzung. Wir hatten wieder sehr viele Anträge in der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen und haben uns für einen Weg entschieden, damals 15 % Kürzung bei allen Projekten pauschal linear durchzuführen. Während der Umsetzung wurde uns dann die Problemlage bundesgeförderter Projekte deutlich. Diese benötigten eine Ausnahme, um eben den Landesanteil dieser Gesamtfinanzierung auch weiter sicherzustellen. Das betraf mehrere Träger, war also sachlich und politisch geboten und keinerlei Einzelfallentscheidung oder gar Bevorzugung. Nach der Entscheidung ist mir dann bewusst geworden, dass dabei auch die Courage-Werkstatt betroffen war.“[47]

Weitere Entscheidungen bezüglich des Vereines der Lebensgefährtin durch Hr. Vogel bestritt er. Aktenseitig ist ein E-Mail-Verkehr von der Lebensgefährtin von Hr. Vogel und Geschäftsführerin des Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e. V. an die SAB aus dem Jahr 2016 dokumentiert, in welchen Nachfragen der SAB beantwortet wurden. Dort heißt es unter anderem:

„In Absprache mit dem Staatsministerium für Gleichstellung und Integration (SMGI), wird die Kofinanzierung nun vollständig über das Förderprogramm „Integrative Maßnahmen“ beantragt. Das Herbert-Wehner-Bildungswerk bringt damit keine Kofinanzierung ins Projekt ein. Der Ausgaben- und Finanzierungsplan wurde entsprechend geändert.“[48]

Diese Mail zeigt, dass es neben der im Jahr 2018 getroffenen Grundsatzentscheidung, bundesgeförderte Projekte von Kürzungen auszunehmen, eine weitere Einzelfallentscheidung aus dem Jahr 2016 gab, zu der im Vorhinein Absprachen zwischen dem ehemaligen SMGI und dem Verein der Lebensgefährtin von Hr. Vogel stattfanden.

Auch der Sächsische Rechnungshof stellte hierzu dar, dass „einzelne Bewilligungen ‚stets im Einvernehmen‘ mit dem betreffenden Antragsteller stattfanden. Das bedeutet, dass der betreffende Antragsteller, welcher in einem Näheverhältnis zu verschiedenen Entscheidungsträgern im SMS stand die Möglichkeit hatte, die eigenen Förderbedingungen und -entscheidungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. […] Der Courage-Werkstatt e. V. hatte, wie das SMS in der o. a. Stellungnahme ausführte, Einfluss auf die eigenen Förderbedingungen, die – abweichend von anderen Förderfällen – z. B. eine 100% Förderung umfassten. Die dazu geführten Gespräche und Absprachen wurden nicht dokumentiert und fanden im Verborgenen statt.“[49]

Offensichtlich wurden SPD-nahe Netzwerke und persönliche Verbindungen also gezielt genutzt, um Vorteile zu erlangen. Das SPD-nahe Herbert-Wehner-Bildungswerk sparte sich die Kofinanzierung zum Abruf der Bundesfördermittel, indem persönliche Kontakte bzw. SPD-Netzwerke ins Ministerium genutzt wurden. Diese Kontakte führten dazu, dass der Freistaat für die Kofinanzierung einsprang. Der Verein der Lebensgefährtin von Hr. Vogel bekam dadurch eine sichere Finanzierung des Projektes.

Es gab damit eine weitere dokumentierte Förderentscheidung den Verein der Lebensgefährtin von Hr. Vogel betreffend. Welche Rolle Hr. Vogel bei den Absprachen gespielt und inwieweit er an der Förderentscheidung selbst mitgewirkt hat, andere Personen angewiesen hat oder Kontakte vermittelte, bleibt bislang unklar. Er selbst hat diese weitere Entscheidung zunächst bei seinen Einlassungen ausgespart und lediglich von einer Entscheidung aus dem Jahr 2018 gesprochen. Durch diese aufgedeckte weitere Entscheidung aus dem Jahr 2016 verlieren die Einlassungen von Hr. Vogel an Glaubwürdigkeit.


3.7. Vernehmung von Zuwendungsempfängern

Neben der Förderpraxis des Staatsministeriums war die Untersuchung folgender Punkte Gegenstand der Zeugenbefragungen:

  1. das politische Agieren der Zuwendungsempfänger und entsprechende Lobbyarbeit,
  2. Verletzungen des Grundsatzes der staatlichen Neutralität,
  3. personelle und inhaltliche Näheverhältnisse zwischen politischen Parteien und den Zuwendungsempfängern.

Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit wurde von den Mitgliedern des Untersuchungsauschusses nur ein einziger von insgesamt zehn seitens der AfD eingebrachten Beweisanträgen zu Geschäftsführern bzw. Vorständen verschiedener Zuwendungsempfänger zugelassen.

Die geladene Zeugin, Martina Glass, ist seit 2010 Projektmitarbeiterin und seit 2016 Geschäftsführerin des Netzwerk für Demokratische Kultur e.V. (NDK) in Wurzen. Sie konnte sich zu Beginn der Vernehmung nach eigenen Aussagen nicht erklären, warum sie überhaupt eingeladen wurde. Sie hatte einen Anwalt als Rechtsbeistand dabei. Das NDK erhielt im Zeitraum 2015 bis 2023 allein über die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ 358.391,10 Euro für fünf, teilweise mehrjährige Projekte. Als Geschäftsführerin des NDK war Fr. Glass nach eigenen Angaben unter anderem für die Beantragung von Fördermitteln und den entsprechenden Inhalt verantwortlich, wie folgende Ausführungen zeigen:

Zeugin Martina Glass: „Für die Stellung der Anträge war ich verantwortlich, hauptsächlich mit den Mitarbeitenden zusammen. Für die Abrechnung ist jemand anders zuständig. Im Verein und für die Durchführung sind wiederum andere Mitarbeiter verantwortlich.“

Zeugin Martina Glass: „Soweit ich mich erinnere, sind vor allem inhaltliche Punkte über meinen Tisch gegangen, und soweit es so finanzielle Sachen angeht, über die Verwaltungsstelle.“[50]

Ihre Erinnerungen in Bezug auf Gegebenheiten um die Förderanträge des NDK im Rahmen der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ waren sehr ambivalent. Gut konnte sich Fr. Glass erinnern, wie viele und welche Förderanträge im Rahmen dieser Förderrichtlinie seitens ihres Vereins gestellt wurden. Sie wusste, welche Summen geflossen sind, welche Projekte Zwei- bzw. Dreijahresprojekte waren bzw. dass es Umwidmungsanträge während der Projektlaufzeiten gab. Entfallen ist ihr laut ihren Aussagen dagegen, dass im Jahr 2016 der Fördersatz für das Projekt „Wir im Wurzener Land – Unterstützungsnetzwerk für und mit Asylsuchenden im Wurzener Land“ 90 Prozent betrug und ein vorzeitiger Maßnahmebeginn seitens des NDK beantragt wurde.

André Barth, AfD: „Zunächst möchte ich wissen, ob es einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei diesem Antrag gab und ob der Fördersatz 90 Prozent war.“

Zeugin Martina Glass: „Ob der Fördersatz 90 Prozent war, das kann ich jetzt nicht mehr mit Bestimmtheit sagen. Wenn das da steht, dann wird das so gewesen sein, und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde beantragt. Das ist so Standardverfahren, das wird in allen möglichen Programmen so gemacht. Ja.“[51]

Ebenfalls entfallen war ihr, dass 2017 die Antragssumme für das Projekt „Gekommen um zu bleiben – Kommune gemeinsam gestalten“ nachträglich erhöht wurde.

André Barth, AfD: „2017 für den Antrag mit dem Titel „Gekommen, um zu bleiben – Kommune gemeinsam gestalten“, Antragsnummer schenke ich mir jetzt, das ist vielleicht zu detailliert, der Finanzplan auf Antrag des Vereins hin aktualisiert wurde und die Zuwendungshöhe 81,7 Prozent betrug und ihr Verein 27 090 Euro erhielt. Also ist die Zuwendungshöhe nachträglich prozentual in diesem Antrag von Ihnen aktualisiert worden, oder war die von Anfang an 81,7 Prozent?“

Zeugin Martina Glass: „Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das weiß ich nicht aus dem Kopf. Ich gehe aber davon aus, dass eine Antragssumme nicht einfach so erhöht wurde. Dazu ist mir nichts bekannt. Es gibt Umwidmungsanträge, die während des Projektes laufen, aber – –.“ [52]

Sie wusste nicht mehr, dass sie sich zweimal rechtswidrig die Unterschriftsbefugnis für ihren Verein selbst erteilt hat und sah darin offensichtlich auch kein gravierendes Problem.

André Barth, AfD: „Ist es richtig, dass die SAB zwei E-Mails an Sie schreibt und kritisiert, dass Sie sich wiederholt selbst die Unterschriftsbefugnis für Ihren Verein erteilt hatten? […]“

Zeugin Martina Glass: „Daran kann ich mich jetzt nicht erinnern. Ich gehe aber davon aus, dass das alles aufgeklärt wurde, weil die Anträge sind ja weiter bearbeitet worden.“ [53]

Fr. Glass konnte sich nicht erinnern, ob sie sich bei Rückfragen zu ihren Anträgen persönlich an das Ministerium gewandt hat.

Geert Mackenroth, CDU: „Finde ich völlig nachvollziehbar. Haben Sie bei diesen Aktionen, also bei den Rückfragen, bei den Veränderungen mal direkt sich ans Ministerium, an irgendeine Abteilung oder an irgendeine Führungskraft des Ministeriums gewandt?“

Zeugin Martina Glass: „Nicht, dass ich mich erinnern könnte. Nee.“

Geert Mackenroth, CDU: „Sowas behält man ja im Kopf, wenn man ganz nach oben sozusagen telefoniert oder sich meldet. Also nach Ihrer Erinnerung nicht der Fall.“

Zeugin Martina Glass: „Nee, erinnere ich mich nicht dran.“[54]

Ein Gegenstand des Untersuchungsausschusses bezüglich der Förderpraxis des Ministeriums war die Ausübung des Letztentscheidungsrechts ohne Rechtsgrundlage durch das SMS und die dadurch erfolgte Beeinflussung von Einzelfallentscheidungen in einem intransparenten Entscheidungs- und Bewilligungsprozess, hier im Fall des NDK.

Dafür finden sich in den Akten zwei Beispiele für Anweisungen des SMS gegenüber der SAB zugunsten des NDK:

Beispiel 1:

Der Förderantrag zum Projekt „Engagement braucht Begegnung – Begegnung braucht Mut – Mut braucht eine starke Basis“ im Jahr 2018 wurde von der SAB aufgrund fehlender Bewertungspunkte und mit Hinweis auf den Haushalt abgelehnt. Per E-Mail wurde die SAB danach vom Leiter der Stabsstelle für Demokratieförderung des Staatsministeriums angewiesen, diesen Antrag dennoch zu bewilligen. Als Begründung gab er eine „überregionale Wirksamkeit“ des Projektes an und bat rückwirkend dringend um einen vorzeitigen Maßnahmebeginn.

André Barth, AfD: „[…] Ist es richtig, dass 2018 für den Antrag „Engagement braucht Begegnung, Begegnung braucht Mut, Mut braucht eine starke Basis“ eine Förderung auf Anweisung des Leiters der Stabsstelle Demokratieförderung des Staatsministeriums per E-Mail aufgrund überregionaler Wirksamkeit erfolgte und rückwirkend dringend um einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gebeten wurde, obwohl fehlende Bewertungspunkte und im Hinweis auf den Haushalt der Antrag von der SAB zuvor abgelehnt worden war?“

Zeugin Martina Glass: „Dazu ist mir nichts bekannt.“ [55]

Obwohl Fr. Glass bereits seit 2016 Geschäftsführerin des NDK ist, behauptete sie, von diesem Vorgang nichts gewusst zu haben. Es ist aber unwahrscheinlich, dass die SAB die Geschäftsführerin des antragstellenden Vereins nicht darüber informiert hat, dass der entsprechende Förderantrag wegen fehlender Rankingpunkte und aufgrund des Haushaltes abgelehnt worden war.

Ebenso ist es unwahrscheinlich, dass die SAB nicht diejenige Person über die Ablehnungsgründe informiert hat, welche für die Beantragung und den Inhalt der Förderanträge verantwortlich und bei Rückfragen der Ansprechpartner war. Dies zeigt auch folgender Dialog aus der Zeugenvernehmung:

Geert Mackenroth, CDU: „Frau Glass, innerhalb des Vereins waren Sie zuständig für die Anträge, für die Behandlung der Anträge, für die Entgegennahme der Anträge, oder hat das jemand anders gemacht?“

Zeugin Martina Glass: „Für die Stellung der Anträge war ich verantwortlich, hauptsächlich mit den Mitarbeitenden zusammen. Für die Abrechnung ist jemand anders zuständig. Im Verein und für die Durchführung sind wiederum andere Mitarbeiter verantwortlich.“

Geert Mackenroth, CDU: „Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gab es ja bei den einzelnen Anträgen auch mal so etwas wie Rückfragen, Veränderungen oder Ähnliches. Wie ist das abgelaufen bei Ihnen im Verein? Ist das über Ihren Schreibtisch gelaufen, oder ist das gleich beim Mitarbeiter, bei irgendjemand anderem aufgeschlagen, der dann entsprechendes, was ich gleich noch erfragen möchte, veranlasst hat?“

Zeugin Martina Glass: „Soweit ich mich erinnere, sind vor allem inhaltliche Punkte über meinen Tisch gegangen, und soweit es so finanzielle Sachen angeht, über die Verwaltungsstelle.“

Geert Mackenroth, CDU: „Das, was über Ihren Schreibtisch gelaufen ist, wenn da was kam, kam da was vom Ministerium, oder kam da was von der SAB? Von woher kam was?“

Zeugin Martina Glass: „Von der SAB.“[56]

Beispiel 2:

Im April 2019 erhielt die SAB vonseiten des SMS eine E-Mail mit dem Hinweis, dass zur Vermeidung finanzieller Schwierigkeiten des NDK der entsprechende Förderantrag „Mut zur Veränderung – für ein gemeinsames Wurzener Land“ prioritär zu behandeln sei.

André Barth, AfD: „[…] Am 1. April 2019 wird von Seiten des SMS eine E-Mail an die SAB geschickt mit dem Hinweis, dass zur Vermeidung finanzieller Schwierigkeiten des NDK der entsprechende Förderantrag prioritär behandelt werden soll. […] Woraus ergaben sich die finanziellen Schwierigkeiten des NDK, zumal der Verein ja auch aus anderen Förderrichtlinien Geld für Projekte erhielt?“

Zeugin Martina Glass: „Ich weiß nicht ganz genau, worauf sich diese Formulierung bezieht, weil ich diese E-Mail nicht geschrieben habe. Da kann ich jetzt mutmaßen, worauf sich das bezieht, aber – – Weiß ich nicht.“ [57][…]

André Barth, AfD: „Ja, dann frage ich ganz konkret: Haben Sie Kenntnis der wirtschaftlichen Lage Ihres Vereins im ersten und zweiten Quartal 2019, und können Sie dazu uns im Allgemeinen ausführen?“ [58]

Anstatt die Frage zu beantworten, verhinderte der Rechtsbeistand der Zeugin die Beantwortung mit folgender Begründung verhindert werden:

Zeugenbeistand RA Dr. Björn Elberling: „Herr Abgeordneter, an dieser Stelle muss ich jetzt sagen, diese Frage ist natürlich insoweit problematisch, weil das irgendwie jetzt suggeriert, dass man quasi irgendeinen Antrag stellt, um ein Haushaltsloch zu stopfen, dass ein Verein in finanzielle Schwierigkeiten geriet, weil er in Bezug auf einen Antrag vielleicht sich auf bestimmte Dinge zum Beispiel schon festgelegt hat. Dann wird der Antrag nicht gefördert. Das ist doch eine ganz andere Frage, als: Wie ist eine allgemeine Haushaltslage? Insofern halte ich die allgemeine Frage nach der finanziellen Situation des Vereins zu einem bestimmten Zeitpunkt insoweit für unzulässig. Sie können natürlich nach Tatsachen fragen, ob die Zeugin konkrete Tatsachen erinnert, die Anlass für eine solche E-Mail gewesen sein können. Das können Sie machen, aber nach der allgemeinen Haushaltslage, die Frage halte ich für unzulässig.“[59]

Damit war die Beantwortung zu Fragen nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten des NDK, genauso wie die Frage nach von der SAB festgestellten Ungereimtheiten beim Personaleinsatz und der Projektdauer zum Antrag „Mut zur Veränderung – für ein gemeinsames Wurzener Land“ im gleichen Jahr nicht möglich.

André Barth, AfD: „Ist es richtig, dass im April 2019 für den Antrag mit dem Titel „Mut zur Veränderung für ein gemeinsames Wurzener Land“ für die SAB der beantragte Personaleinsatz und die Projektdauer nicht nachvollziehbar waren?“

Zeugenbeistand RA Dr. Björn Elberling: „Die Frage beanstande ich, weil sie eine Wertung und nicht eine Tatsachenmitteilung durch die Zeugin erfragen will, zumal auch die Grundlagen, auf denen eine solche Wertung geschehen könnte, vollständig im Dunklen bleiben. Ich halte die Frage für unzulässig, weil ungeeignet.“ [60]

Die Beantwortung von durch Ausschussmitglieder gestellte Fragen wurden durch den Rechtsbeistand der Zeugin mit Unterstützung der Koalition aus CDU, SPD und Bündnisgrünen verhindert.

Ein weiterer Untersuchungsgegenstand des Einsetzungsbeschlusses betraf personelle, organisatorische und inhaltliche Näheverhältnisse zwischen Zuwendungsempfängern und politischen Parteien, Verstöße gegen das Neutralitätsgebot bzw. Befangenheit durch gegenseitige Mitgliedschaften.

Im Fall des NDK weist der Bericht des Rechnungshofes auf personelle Verbindungen zur Stadt Wurzen hin. Die Stadt Wurzen stellte im entsprechenden Zeitraum ebenfalls einen Förderantrag für Projekte nach der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“, dessen Titel bereits einen ähnlichen Inhalt und die gleiche Zielgruppe vermuten lässt.

Nach der Vergabe der Fördermittel wurde seitens der Stadt Wurzen ein Projektaufruf zur Weitergabe der Fördermittel erstellt. Laut Verwendungsnachweis wurden die Fördermittel für über 37 Maßnahmen überwiegend an Vereine verausgabt. Die Entscheidungen dazu traf ein Beirat, in dem ein Teil der Mittelempfänger saß. Einen Teil der Fördermittel erhielt auch der Verein Netzwerk für Demokratische Kultur e. V. Dieser stand derzeit im politischen Widerstreit mit dem Neuen Forum Wurzen. Nach Medienangabe sind bzw. waren Ratsmitglieder der Stadt auch Vereinsmitglieder des NDK.

Alle Fragen, welche auf diese Sachverhalte abzielten, wurden von der Zeugin nur sehr zögerliche beantwortet bzw. sowohl vom Rechtsbeistand der Zeugin als auch von einigen Ausschussmitgliedern der SPD-Fraktion, der Bündnisgrünen und der Fraktion DIE LINKE boykottiert.

Beispiel 1:

André Barth, AfD: „Die aus der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen geförderten Projekte des NDK in den Jahren 2017 und 2018 nannten sich „Gemeinsam zu bleiben, Kommune gemeinsam gestalten“ bzw. „Engagement braucht Begegnung, Begegnung braucht Mut, Mut braucht eine starke Basis“. Neben dem NDK stellte auch die Stadt Wurzen selbst 2017 Anträge zur Förderung von Projekten aus der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen mit dem Titel „Neu integriert im Wurzener Land“. Die Titel dieser Projekte lassen einen gleichen oder ähnlichen Inhalt und dieselbe Zielgruppe vermuten. Fragen daher: Welche personellen Verbindungen bestehen zwischen dem NDK und der Stadt Wurzen?“

Zeugin Martina Glass: „In Bezug auf die Projekte gibt es keine personelle Verbindung zur Stadt Wurzen.“

André Barth, AfD: „Welche Ratsmitglieder der Stadt Wurzen sind auch Vereinsmitglieder des NDK?“

Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: „Ich beanstande die Frage, Herr Vorsitzender, Ausforschung von Privatgeheimnissen.“

André Barth, AfD: „Ich versuche mal, meine Frage so umzuformulieren, dass wir auf die Nichtöffentlichkeit verzichten können. Wie viele Ratsmitglieder der Stadt Wurzen sind oder waren auch Vereinsmitglieder des NDK?“

Zeugin Martina Glass: „Eine Person.“[61]

Beispiel 2:

André Barth, AfD: „Gibt es weitere in der Stadt Angestellte bzw. durch die Stadt Beauftragte, die Vereinsmitglieder des NDK sind, also sozusagen die keine Stadträte sind?“

Zeugenbeistand RA Dr. Björn Elberling: „Und was genau hat die Vereinsmitgliedschaft von etwaigen Beauftragten der Stadt Wurzen mit den Förderanträgen und der Förderpraxis des Ministeriums zu tun?“

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Vors. Dr. Volker Dringenberg: „Die Frage lassen wir zu.“

Zeugenbeistand RA Dr. Björn Elberling: „Dann möchte ich, glaube ich, an der Stelle eine Entscheidung des Ausschusses herbeiführen; denn mir erschließt sich das tatsächlich gar nicht. Es scheint mir ein schlichtes Ausforschen von was auch immer, was man dann politisch verarbeiten will, zu sein. Ich sehe aber wirklich gar keinen Zusammenhang zur Förderpraxis. Wenn die vom Abgeordneten hergestellt würde, wäre es vielleicht etwas anderes, aber so halte ich die Frage weiterhin für unzulässig und würde, wenn der Vorsitzende sie zulässt, insoweit eine Entscheidung des Ausschusses beantragen.“ [62]

Der Rechtsbeistand der Zeugin versuchte unzulässigerweise, den Inhalt des Einsetzungsbeschlusses auf die Förderpraxis des Ministeriums zu reduzieren.

Besondere Gedächtnislücken seitens der Zeugin zeigten sich bei Fragen nach der Zusammenarbeit und Beziehungen zur Stadt Wurzen auf. So war ihr unbekannt, dass die Stadt Wurzen, vertreten durch einen SPD-Oberbürgermeister, einen Antrag mit ähnlichem Inhalt und offensichtlich gleicher Zielgruppe gestellt und das NDK als Verbundpartner angegeben hatte. Sie konnte sich nicht erinnern, ob im Rahmen des genannten Projektes eine Zusammenarbeit mit der Stadt Wurzen erfolgte. Trotz gelegentlicher Zusammenarbeit mit der Stadt Wurzen war ihr angeblich die politische Situation vor Ort unbekannt.

Im Widerspruch dazu steht ihre spätere Aussage, dass es seitens der Stadt Wurzen einen entsprechenden Aufruf zur Zusammenarbeit gab und ihr dessen Inhalt und Ziele bekannt waren und der Verein einen Teil der Gelder erhielt.

Für das Einreichen und den Inhalt der Anträge war Fr. Glass, wie bereits festgestellt, nach eigenen Aussagen zuständig. Leider konnte noch nicht geklärt werden, wie dieser Antrag genau aussah, zumal der Rechnungshof das Fehlen einer genauen Tätigkeits- und Maßnahmebeschreibung kritisierte.

Der Sachverhalt stellte sich in der Zeugenvernehmung wie folgt dar:

Beispiel 1:

André Barth, AfD: „[…] Das NDK wird 2018 im Förderantrag der Stadt Wurzen, vertreten durch den Oberbürgermeister Jörg Röglin, SPD, zur Richtlinie Integrative Maßnahmen für das Projekt „Neu integriert im Wurzener Land“ als sogenannter Verbundpartner angegeben. Diese Projekte wurden mit 142 000 Euro gefördert. Und laut Bericht des Rechnungshofs fehlt in diesem Projekt eine genaue Tätigkeits- und Maßnahmenbeschreibung sowohl im Antrag als auch im Verwendungsnachweis. Und die Förderung erfolgte nach Anweisung durch das SMS zur Förderung aufgrund eines besonderen politischen Interesses sowie der derzeit angespannten politischen Situation. […] Und meine erste Frage wäre: Obwohl Sie in diesem Antrag als Verbundpartner der Stadt Wurzen angegeben worden sind, gab es zu keinerlei Zeitpunkten Absprachen mit der Stadt Wurzen im Rahmen irgendwelcher Anträge für Förderungen. Das haben Sie ja vorhin gerade mit meiner vorhergehenden Frage so gesagt.“

[Einwurf von Frau Friedel, SPD: Nein, Sie haben nach Verflechtungen gefragt!]

André Barth, AfD: „Und deshalb frage ich jetzt, wie sich das mit der Eigenschaft als Verbundpartner in einem Antrag für die Stadt Wurzen in Einklang bringen lässt.“

Zeugin Martina Glass: „Ich kann dazu nur sagen, also ich höre zum ersten Mal, dass die Stadt Wurzen einen Antrag bei Integrative Maßnahmen gestellt hat. Das ist mir nicht bekannt. Und ich weiß nicht, liegen Ihnen da irgendwelche Verträge vor, die wir mit der Stadt Wurzen in Bezug auf dieses Projekt gemacht haben oder andere Sachen, oder werden wir dort einfach nur benannt? Das kann ich nicht sagen. Aber ich habe keinerlei Kenntnis davon gehabt bis zum jetzigen Zeitpunkt, dass die Stadt Wurzen in dem Programm eine Förderung beantragt hat.“

André Barth, AfD: „Es geht darum, ob Sie Verbundpartner der Stadt Wurzen gewesen sind, ja oder nein.“

Zeugin Martina Glass: „Wir arbeiten in verschiedener Hinsicht mit der Stadt immer mal wieder zusammen. Das weiß ich nicht, kann ich Ihnen nicht beantworten, ob das im Rahmen dieses Projektes war.“[63]

Beispiel 2:

André Barth, AfD: „[…] Worin bestand das besondere politische Interesse, sowie die derzeitige angespannte Situation vor Ort, die der Rechnungshof […] bezeichnete? Haben Sie da eine Vorstellung?“

Zeugin Martina Glass: „Nein, dazu kann ich nichts sagen.“[64]

André Barth, AfD: „Die steht so. – Nach der Vergabe der Fördermittel wurde seitens der Stadt Wurzen ein Projektaufruf zur Weitergabe der Fördermittel erstellt. Laut Verwendungsnachweis wurden die Fördermittel für über 37 Maßnahmen überwiegend an Vereine verausgabt. Einen Teil der Fördermittel erhielt auch der Verein Netzwerk für Demokratische Kultur e. V. Fragen: Wurde von der Stadt Wurzen eine Bewerbung dafür gefordert? Wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang, und bei welcher Stelle der Stadt Wurzen war diese einzureichen?“

Zeugin Martina Glass: „Ja, es gab einen Aufruf dazu von der Stadt Wurzen und auch Angaben dazu, was die Ziele des Ganzen sind. Und wie war der zweite Teil der Frage?“

André Barth, AfD: „Und bei welcher Stelle der Stadt Wurzen war diese einzureichen?“

Zeugin Martina Glass: „Bei der Stadtverwaltung. Mehr kann ich dazu nicht sagen.“ [65]

Mitunter waren zu den Fragen einleitende Erläuterungen notwendig, um den eigentlichen Sachverhalt darzulegen und eine zielgenaue Frage bzw. Antwort zu ermöglichen. In mehreren Fällen kam es bereits nach dem Verlesen des Einleitungstextes zu Einwänden, seitens des Rechtsbeistandes und der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Bündnisgrünen, welche mitunter jeder Form der Höflichkeit entbehrten.

André Barth, AfD: „Einen Teil der Fördermittel erhielt das Netzwerk für Demokratische Kultur e. V. Dieser steht oder stand im politischen Widerstreit mit dem Neuen Forum Wurzen, und nach Medienangabe sind Ratsmitglieder auch Vereinsmitglieder. Bedenklich war weiterhin, dass die Mittelvergabe innerhalb des Projektes durch einen dazu gebildeten Beirat durchgeführt wurde, in welchem auch ein Teil der Mittelempfänger saßen und diese somit befangen gewesen seien.“

Zeugenbeistand RA Dr. Björn Elberling: „Herr Abgeordneter, ich beanstande das jetzt. Sie können hier Fragen stellen oder auch gegebenenfalls Vorhalte machen, die Fragen vorbereiten.“

André Barth, AfD: „Entschuldigung, ich habe noch gar keine Frage gestellt.“

[Vors. Dr. Volker Dringenberg: „Entschuldigung, wir müssen es schon noch so machen: Er muss die Frage zu Ende stellen können. Sie können verfahrensrechtliche Einwände machen, das haben wir vorhin besprochen, aber nicht alle unterbrechen, sonst kommen wir hier – –„]

Zeugenbeistand RA Dr. Björn Elberling: „Wenn es denn eine Frage wäre, Herr Vorsitzender, das ist der Punkt. Wenn hier politische Reden gehalten werden, die kein Vorhalt und keine Frage sind, dann muss ich ja intervenieren und kann nicht zu Ende hören und dann sagen, das war unzulässig.“

[…]

André Barth, AfD: „Ja. Die Frage ist: Gab es in diesem Zusammenhang Selbstanzeigen wegen Befangenheit?“

Zeugenbeistand RA Dr. Björn Elberling: „Also auch das hat mit der Förderpraxis des Ministeriums nicht das Geringste zu tun, sodass ich auch das beanstande.“ [66]

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in zunehmenden Maße sowohl vom Rechtsbeistand der Zeugin, als auch von einigen Ausschussmitgliedern der SPD-Fraktion, der Bündnisgrünen und der Fraktion DIE LINKE versucht wurde, Fragestellungen anzuzweifeln, Nebenschauplätze zu eröffnen, direkte Antworten zu verhindern bzw. den Einsetzungsbeschluss auf die Förderpraxis des Ministeriums zu reduzieren. Besonders deutlich wird dies bei Fragen, welche die politische Neutralität des Vereins betreffen.

André Barth, AfD: „Okay, machen wir nächste Frage: Laut Bericht des Rechnungshofes positionierte sich der Zuwendungsempfänger NDK auch direkt oder indirekt in der Öffentlichkeit gegen einzelne Parteien und politische Strömungen, vor allem aus dem rechten und konservativen Spektrum. Vor allem im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik sowie der Innenpolitik und Extremismusbekämpfung werden schwerpunktmäßig die politischen Leitlinien in Forderung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und teilweise von den LINKEN vertreten und unterstützt. Konkrete Frage: Zu welchen Kontakten des NDK zu Abgeordneten des Sächsischen Landtags kam es 2018 und 2019 im Rahmen von durchgeführten Veranstaltungen?“

Zeugenbeistand RA Dr. Björn Elberling: „Ich beanstande die Frage aus den bereits genannten Gründen. Kein Zusammenhang.“ [67]

Der Rechtsbeistand der Zeugin geht sogar so weit, dem Ausschussmitglied MdL Barth das Fragerecht entziehen zu wollen:

André Barth, AfD: „In Ordnung, nächste Frage: Inwieweit erfolgt aus Ihrer Sicht eine direkte Einflussnahme auf die politische Willensbildung sowie die Gestaltung der öffentlichen Meinung durch das NDK und die Netzwerke, in welchen das NDK Mitglied ist?“

Zeugenbeistand RA Dr. Björn Elberling: „Ich beanstande auch diese Frage. Herr Vorsitzender, Sie haben mir eben gerade in der Pause gesagt, Sie wissen nicht, ob ich prozessuale Anträge stellen kann. Ich bin der Auffassung, in Bezug auf Fragen, die meiner Mandantin gestellt werden, darf ich das. Wenn wir hier in einem Strafprozess wären, würde ich jetzt beantragen, dem Abgeordneten das Fragerecht zu entziehen, da er es missbraucht. Ich mache das jetzt noch nicht als Antrag, aber ich kündige das mal an, dass das etwas ist, was gerade in meinem Kopf rumgeht, da hier seit mehreren Fragen ein Zusammenhang zur Förderpraxis des Ministeriums nicht mehr ansatzweise erkennbar ist.“ [68]

Der Verlauf dieser Zeugenbefragung lässt vermuten, dass die Fragen an die Zeugin Punkte mit besonderer Brisanz, nicht nur für das NDK, getroffen haben.

Viele Sachverhalte in Bezug auf die Stadt Wurzen und das NDK blieben ungeklärt. Die für die Zeugenbefragung zur Verfügung stehende Zeit war nicht ausreichend.


Zusammenfassung und Fazit

Der Ausgangspunkt für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses waren der Sonderbericht nach § 99 SäHO „Richtlinie Integrative Maßnahmen (Förderbereich Teil 1)“ des Sächsischen Rechnungshofes (Drs. 7/15105) sowie die hierzu vorausgegangene Prüfung. Ausgewählte Sachverhalte sollten durch den Untersuchungsausschuss näher betrachtet werden.

Zunächst ging es um die Frage nach der Verantwortlichkeit zur Umsetzung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ sowie dazu, inwieweit Fr. Staatsministerin Köpping persönlich im Förderverfahren mitgewirkt hat. Der Untersuchungsausschuss hat Hinweise ermittelt, dass Fr. Staatsministerin Köpping über Einzelfälle informiert war und mindestens bei politisch bedeutsamen Projekten steuernd eingriff (vgl. Kapitel 3.1).

Weiterhin konnte der Untersuchungsausschuss ermitteln, dass politisch als bedeutsam angesehene Projekte im zuständigen Ministerium eine bevorzugte Behandlung erhielten und die Förderung als gesetzt galt. Durch Absprachen und Beratungen mit der Hausspitze erhielten diese Projekte Vorteile im Förderverfahren. Zudem wurden Hinweise wie etwa zur mangelnden Zuverlässigkeit des Fördermittelempfängers nicht beachtet. Diese hätten zur Ablehnung der Förderung führen müssen. Im Ergebnis war das Förderverfahren nicht chancengleich. Vielmehr war das Förderverfahren darauf ausgerichtet, das politische Vorfeld der SPD zu fördern (vgl. Kapitel 3.2).

Der Sachverständige Dr. Schweisfurth sowie die Zeugen Hr. Köhn und Hr. Böhmer stellten allesamt die fehlende Förderkonzeption, eine fehlende Bedarfsermittlung sowie eine fehlende Erfolgskontrolle der Förderung fest. Zudem wurden Förderungen entgegen dem Votum der SAB und aus „politischen Gründen“ vorgenommen. Im Ergebnis der Untersuchungen lässt sich feststellen, dass die sehr unkonkrete Förderrichtlinie politisch gewollt war, damit die Projektauswahl und Fördermittelbewilligung relativ frei und teilweise aufgrund sachgrundfremden Erwägungen erfolgen konnten. Durch die sowohl mit der Vergabe von Fördermitteln, als auch mit der Beratung durch das SMS erreichte Professionalisierung von Strukturen im Förderbereich ist im Ergebnis festzustellen, dass sich eine fordernde Akteurslandschaft etablierte, die immer neue Bedarfe äußerte, sodass es zu einem deutlichen Aufwuchs bei den zu vergebenen Fördermitteln kam. Aufgrund der zahlreich vorgefundenen persönlichen und politischen Näheverhältnisse sowie der Gewährung von Vorteilen für diese Antragsteller ist es naheliegend, dass von vornherein die Absicht bestand, nicht nur die Integration, sondern auch das SPD-nahe politische Vorfeld zu fördern (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4).

Die Förderung des SPD-nahen Vorfeldes zeigte sich vor allem darin, dass die geförderten Vereine politisch aktiv wurden und nahestehende Positionen vertraten. Durch die Agitation der Vereine gegenüber politischen Mitbewerbern der SPD wurde sogar aktiv in den Wettbewerb der Parteien eingegriffen und damit der Grundsatz der staatlichen Neutralität verletzt. Diese politische Arbeit, die in die Mehrheitsgesellschaft hineinwirkt, war explizites Ziel der Förderrichtlinie und damit politisch gewollt und gesteuert (vgl. Kapitel 3.5).

Daneben erhielten auch Antragsteller, welche persönliche Verbindungen in das SMS bzw. ehemalige SMGI hatten, Vorteile bei der Förderung. Insbesondere der Interessenskonflikt des ehemaligen Staatssekretärs Hr. Vogel den Verein seiner Lebensgefährtin betreffend zeigt ein größeres Ausmaß, als bislang durch die Hausleitung des SMS kommuniziert (vgl. Kapitel 3.6).

In Bezug auf die Befragung von einzelnen Zuwendungsempfängern konnte aus Zeitgründen nur eine Zeugin geladen und vernommen werden. Viele Sachverhalte, die die Zuwendungsempfänger betreffen, wie deren politische Betätigung oder deren Netzwerke und Näheverhältnisse blieben daher ungeklärt. Die für die Zeugenbefragung zur Verfügung stehende Zeit war nicht ausreichend. Nicht ausreichend war die Befragungszeit auch deswegen, weil es zu langen verfahrenstechnischen Diskussionen über die Zulässigkeit und Unzulässigkeit von Fragen kam, die darauf schließen lassen, dass seitens der Zuwendungsempfänger keinerlei Transparenz über die geförderten Projekte sowie die Verwendung sächsischer Steuergelder hergestellt werden soll – womöglich, um förderrechtliche Beanstandungen sowie deren Entdeckung und Aufklärung zu verhindern (vgl. Kapitel 3.7).

Im Ergebnis hat der Untersuchungsausschuss die Feststellungen im Sonderbericht des SRH bestätigt und weitere Verdachtsmomente ermitteln können. Eine umfassende Aufklärung der rechtswidrigen Förderpraxis innerhalb des von Fr. Staatsministerin Köpping geführten Ministeriums konnte aufgrund der begrenzten Zeit nicht erreicht werden.

Es lässt sich aber bereits jetzt konstatieren, dass eine gelenkte Vereinsstruktur besteht und deren Verflechtung mit dem SMS zu einem sich quasi selbst erhaltenen System der Vereinslandschaft führt, bei dem es nicht so sehr darauf ankommt, was gefördert wird, sondern wer die Fördergelder erhält.

Es wurden im hier relevanten Untersuchungszeitraum 2015 bis 2023 alleine über dieses eine zu untersuchende Förderprogramm „Integrative Maßnahmen Teil 1“ 104.850.553,74 Euro bewilligt. Diese knapp 105 Millionen Euro musste der sächsische Steuerzahler aufbringen. Der sächsische Steuerzahler darf wohl erwarten, dass diese immense Summe seiner Steuergelder – wenn überhaupt – von der sächsischen Staatsregierung in einem rechtmäßigen Verfahren „verteilt“ wird. Das Ergebnis der Untersuchungen des Ausschusses ist jedoch, dass dies gerade nicht erfolgte, sondern das SMS bzw. ehemalige SMGI unter der Leitung der SPD-Ministerin Köpping aus Unvermögen oder vermutlich ganz bewusst in erheblich rechtswidriger Weise und unter Verstoß gegen Verfassungs-, Verwaltungs- und Zuwendungsrecht sächsisches Steuergeld an politisch nahestehende Vereine verteilte.

Daneben existieren im SMS weitere Förderrichtlinien. Diese Feststellung ist Grund genug, in der kommenden Legislaturperiode die Förderpraxis im Freistaat Sachsen im größeren Umfang und nicht nur beschränkt auf ein einzelnes Förderprogramm einer kritischen Prüfung und eingehenden Untersuchung zu unterziehen.


Quellen

[1]     Sonderbericht nach § 99 SäHO „Richtlinie Integrative Maßnahmen (Förderbereich Teil 1)“ (Drs. 7/15105);
S. 15 Nr. 13; S. 27f. Rn 66f.

[2]     Ebd. S. 13 Nr. 2.

[3]     Ebd. S. 15 Nr. 10 u. 11.

[4]     Ebd. S. 13 Nr. 3.

[5]     Ebd. S. 13 Nr. 4.

[6]     Ebd. S. 17 Nr. 23.

[7]     Ebd. S. 17 Nr. 25.

[8]     Ebd. S. 14 Nr. 7.

[9]     Ebd. S. 17 Nr. 24.

[10]    Siehe https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1069038.

[11]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2024, Zeugenvernehmung Petra Köpping; Seite 7.

[12]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 8.

[13]    Stenographisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 11. April 2024, Vernehmung des Sachverständigen Zeugen Dr. Tilmann Schweisfurth; Seite 19.

[14]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel Seite 54ff.

[15]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 54.

[16]    Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 08 Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz; Seite 192 f.

[17]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 56ff.

[18]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 16.

[19]    Vgl. hierzu Sonderbericht nach § 99 SäHO „Richtlinie Integrative Maßnahmen (Förderbereich Teil 1)“ (Drs. 7/15105); S. 144.

[20]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 45f.

[21]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 46f.

[22]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 41f.

[23]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 11. April 2024, Vernehmung des sachverständigen Zeugen Dr. Tilmann Schweisfurth; Seite 16.

[24]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 11. April 2024, Vernehmung des sachverständigen Zeugen Dr. Tilmann Schweisfurth; Seite 25.

[25]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 11. April 2024, Vernehmung des sachverständigen Zeugen Dr. Tilmann Schweisfurth; Seite 7.

[26]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 11. April 2024, Vernehmung des sachverständigen Zeugen Dr. Tilmann Schweisfurth; Seite 8.

[27]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 11. April 2024, Vernehmung des sachverständigen Zeugen Dr. Tilmann Schweisfurth; Seite 5.

[28]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2024, Zeugenvernehmung Petra Köpping; Seite 6f.

[29]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 5.

[30]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 11. April 2024, Zeugenvernehmung Dr. Tilmann Schweisfurth; Seite 5.

[31]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2024, Zeugenvernehmung Gerold Böhmer; Seite 7.

[32]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2024, Zeugenvernehmung Gerold Böhmer; Seite 10.

[33]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2024, Zeugenvernehmung Gerold Böhmer; Seite 18.

[34]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2024, Zeugenvernehmung Gerold Böhmer; Seite 9.

[35]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2024, Zeugenvernehmung Gerold Böhmer; Seite 10.

[36]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 5. August 2024, Zeugenvernehmung Volker Köhn;
Seite 8 und 9.

[37]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 5. August 2024, Zeugenvernehmung Volker Köhn;
Seite 10.

[38]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 5. August 2024, Zeugenvernehmung Volker Köhn;
Seite 12.

[39]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 5. August 2024, Zeugenvernehmung Volker Köhn;
Seite 13.

[40]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 47.

[41]    Vgl. hierzu Sonderbericht nach § 99 SäHO “Richtlinie Integrative Maßnahmen (Förderbereich Teil 1)” (Drs. 7/15105); RN 60.

[42]    Vgl. hierzu Sonderbericht nach § 99 SäHO “Richtlinie Integrative Maßnahmen (Förderbereich Teil 1)” (Drs. 7/15105); S. 111ff.

[43]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 47f.

[44]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 47ff.

[45]    Vgl. hierzu Sonderbericht nach § 99 SäHO “Richtlinie Integrative Maßnahmen (Förderbereich Teil 1)” (Drs. 7/15105); S. 31ff.

[46]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 17f.

[47]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 11.

[48]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Sebastian Vogel; Seite 29.

[49]    Vgl. hierzu Sonderbericht nach § 99 SäHO “Richtlinie Integrative Maßnahmen (Förderbereich Teil 1)” (Drs. 7/15105); S. 49.

[50]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 12.

[51]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 7.

[52]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 7.

[53]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 16.

[54]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 13.

[55]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 7.

[56]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 13.

[57]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 13.

[58]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 14.

[59]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 14.

[60]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 7.

[61]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 17.

[62]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 18.

[63]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 19 / 20.

[64]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 22.

[65]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 23.

[66]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 23 / 24.

[67]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass Seite 23 / 24.

[68]    Stenografisches Protokoll der öffentlichen Sitzung am 05. August 2024, Zeugenvernehmung Martina Glass; Seite 24 / 25.

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