Wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung?

Anfang September 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag mit den Stimmen der SPD, der FDP und der Grünen verabschiedet. Es handelt sich dabei um eines der tiefgreifendsten und weitreichendsten Gesetze in der Geschichte der Bundesrepublik. Dieses Gesetz wurde in gemeinsamer Arbeit des grün geführten Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des von der SPD geführten Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet.

Im Juli 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag stattgegeben, der von der AfD unterstützt wurde, und vorläufig das GEG gestoppt. Dies geschah, da die Ampelkoalition das Gesetz im Eilverfahren durch den Bundestag verabschieden wollte. Am 17. November 2023 wurde im Bundestag der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze mit den Stimmen der Ampel-Parteien angenommen, trotz des Widerstands der AfD. Gemäß diesem Beschluss sind alle Kommunen in Deutschland dazu verpflichtet, in den kommenden Jahren Pläne für eine “klimafreundliche” Heizung vorzulegen.

Durch die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beabsichtigt die Ampelkoalition, einen verbindlichen Wechsel zu strombasierten Heizsystemen mit erneuerbaren Energien voranzutreiben. Dieser politisch festgelegte Umstieg soll dazu dienen, das Ziel der “Klimaneutralität” bis zum Jahr 2045 zu erreichen und den Einsatz herkömmlicher fossiler Brennstoffe zu reduzieren. Ab 2024 wird es verpflichtend sein, bei der Installation neuer Heizsysteme konsequent auf erneuerbare Energien zu setzen.

Was ist der Sinn der GEG-Novelle?

Was ist bei Heizungen danach zu beachten?

Ab Januar 2024 müssen in neuen Häusern, besonders in neuen Wohngebieten, Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent auf sogenannten “erneuerbaren Energien” basieren. Das können Dinge sein wie Solarthermie, elektrisch betriebene Wärmepumpen, elektrische Heizungen, Holz- und Pelletheizungen oder die Nutzung von Wasserstoff für das Wärmenetz. Alternativ darf auch eine spezielle Wärmepumpen-Hybridheizung eingebaut werden, bei der mindestens 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Der restliche Energiebedarf kann dann mit fossilen Brennstoffen gedeckt werden.

Laut den Plänen der Ampelkoalition bezüglich der kommunalen Wärmeplanung, müssen die Einwohner von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens ab dem 30. Juni 2026 solche Heizungen einbauen, während diese Regelung in kleineren Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gilt. Wenn allerdings in einer Gemeinde schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 entschieden wird, ein neues Wärmenetz oder ein Netz für Wasserstoff zu bauen, dann müssen die Leute schon zu diesem Zeitpunkt solche Heizungen einbauen.

In einem Gebäude mit einer funktionierenden Heizung besteht nach dem Gesetz keine unmittelbare Verpflichtung zum Austausch ab dem 1. Januar 2024. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden, doch hier drohen steigende Kosten. Selbst wenn vorhandene Heizungen weiterhin genutzt werden können und Reparaturen möglich sind, steigen die Preise für Reparaturen und Ersatzteile stetig an.
Es ist absehbar, dass Hersteller genau prüfen werden, wie lange sie Ersatzteile für Erdgas- oder Ölheizungen bereitstellen werden. Im Falle eines Austauschs einer Erdgas- oder Ölheizung, beispielsweise wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, gibt es zusätzlich zu den komplizierten Übergangslösungen und -fristen weitere Herausforderungen.
Aufgrund politischer Entscheidungen und ideologischer Besteuerung wie der CO2-Steuer werden fossile Brennstoffe in den kommenden Jahren erheblich teurer. Viele Hausbesitzer stehen daher vor der schweren Entscheidung zwischen zwei Übeln: entweder astronomisch hohen Kosten für Gas oder Öl zu zahlen oder ihre fossile Heizung zugunsten einer Wärmepumpe zu ersetzen. Dies wird von einigen als moderne Form des Ablasshandels empfunden und stellt für Eigentümer von Wohnimmobilien eine große Herausforderung dar. Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass sie entweder erhebliche Geldbeträge investieren müssen oder möglicherweise ihr Haus verlieren werden. Für Mieter wiederum resultieren daraus steigende Mieten.

Heißt das, dass ab dem 01.01.2024 alle Heizungen ausgetauscht werden müssen?

Demonstration vor dem Sächsischen Landtag

Welche Heizungssysteme kommen nach dem Willen der Ampelkoalition ab 2024 noch in Betracht?

  • Anschluss an ein Wärmenetz, das mit Wasserstoff funktioniert.
  • Einbau einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe.
  • Installation einer direkten Stromheizung (bspw. einer Infrarotheizung).
  • Aufwendiger Einbau einer Solarthermieanlage.
  • Einbau einer Wärmepumpen-Hybridheizung , bei der mindestens 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.  Installation einer Heizungsanlage, die mit Wasserstoff betrieben wird. (Nach dem 1. Januar 2024 darf nur dann noch eine herkömmliche Heizung installiert werden, wenn zuvor eine verpflichtende Beratung erfolgte).

Die Bundesregierung hat geschätzt, dass die zusätzlichen Kosten für die Umstellung auf eine neue Heizung in einem Einfamilienhaus im Durchschnitt etwa 19.000 Euro betragen könnten. Allerdings ist dieser Betrag eher optimistisch gerechnet. Die Gesamtkosten für die Umrüstung sind jedoch höher. Im schlimmsten Fall sind erhebliche Umbaumaßnahmen erforderlich. Zum Beispiel das Entfernen von Wänden und Böden, um Fußbodenheizungen zu installieren sowie daraus resultierende Folgearbeiten. Fachleute gehen davon aus, dass die Kosten oft im sechsstelligen Bereich liegen werden. Die meisten Bürger dürften Schwierigkeiten haben, diese hohen Investitionen ohne staatliche Unterstützung zu stemmen.

Was kostet mich der Einbau solch einer neuen Heizung und wird der Einbau gefördert?

Die aktuell noch geltenden Förderhöhen im Überblick:

  • Eine Basisförderung von nur 30 Prozent für alle Arten von Gebäuden, sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Diese Förderung bleibt weiterhin für alle privaten Hausbesitzer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Gemeinden zugänglich, wie bisher. 
  • Einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. 
  • Selbstnutzende Hausbesitzer, die frühzeitig alte fossile Heizungen austauschen, erhalten einen sogenannten “Klima-Geschwindigkeitsbonus”. Dieser beträgt zunächst 20 Prozent und gilt bis einschließlich 2028. Danach wird der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert. Der Bonus steht allen selbstnutzenden Wohneigentümern zur Verfügung, deren funktionstüchtige Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.
  • Die Boni können addiert werden. Die insgesamt aus Steuergeldern finanzierte Förderung kann bis zu 70 Prozent betragen (wenn mehrere Boni kombiniert werden, ist der Fördersatz auf 70 Prozent begrenzt).
  • Auch Vermieter können die Basisförderung erhalten, dürfen diese jedoch nicht auf die Miete umlegen.
Es wurde ein neues Kreditangebot eingeführt, das durch Steuergelder finanziert wird. Dieses Angebot bietet vergünstigte Zinsen für Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr, die ihre Heizung austauschen oder Effizienzmaßnahmen durchführen möchten. Die bisherige Förderung für einzelne energetische Sanierungsschritte (BEG Einzelmaßnahmen) sowie das Angebot von vergünstigten Krediten mit Tilgungszuschuss für umfassende Sanierungen auf dem Niveau eines Effizienzhaus-Gebäudes bleiben erhalten. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, steuerliche Förderungen nach den Einkommensteuergesetzen zu nutzen.

Gibt es Härtefallregelungen?

Es gibt eine Regelung für besondere Fälle, bei der individuell geprüft wird, ob die Kosten für den Heizungstausch in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen oder zum Wert des Hauses stehen. Die Anerkennung eines solchen besonderen Falls erfordert jedoch eine aufwändige Antragsstellung bei den zuständigen Behörden. Dabei spielen auch Fördermöglichkeiten und Preise eine Rolle, wie das von den Grünen geführte Bundeswirtschaftsministerium erklärt.

Insbesondere im Handwerk gibt es große Personallücken, und dieses Problem wird in den kommenden Jahren noch schlimmer werden. In den entsprechenden Branchen fehlen bereits etwa 190.000 ausgebildete Handwerker und Monteure. Der demografische Wandel wird die Situation weiter verschärfen, da in den nächsten Jahren viele erfahrene Fachkräfte aus Industrie und Handwerk altersbedingt ausscheiden werden.
 
Angesichts des Nachwuchsmangels und dem bevorstehenden Renteneintritt von Monteuren in Deutschland würde es etwa 24 Jahre dauern, um das Ziel von landesweit sechs Millionen Wärmepumpen zu verwirklichen. Diese Schätzung geht davon aus, dass in den ersten zehn Jahren 60.000 Monteure mit voller Kapazität arbeiten, danach aber etwa 30 Prozent in Rente gehen. Nach zehn Jahren wären nur noch etwa 51.000 Monteure verfügbar, was zu einer reduzierten Installationsrate führt. Mit dieser reduzierten Rate würde es weitere 14 Jahre dauern, um die besagten sechs Millionen Wärmepumpen in ganz Deutschland zu installieren, was zu einer Gesamtdauer von mindestens 24 Jahren führen würde.
 
Es ist wichtig zu beachten, dass dies eine vereinfachte Modellrechnung ist, die auf grundlegenden Annahmen basiert, wie der Anzahl der Monteure, Rentner in den nächsten 10 Jahren und denjenigen, die nachkommen. Selbst wenn wir davon ausgehen, dass nur 9,25 Millionen Wohngebäude für die Installation geeignet sind, würde der Prozess immer noch fast 18 Jahre dauern.
 

Gleichzeitig würde der verstärkte Einsatz von Wärmepumpen zu einem höheren Strombedarf führen. Ab 2024 dürfen Netzbetreiber deshalb den Strom begrenzen. Das bedeutet im Grunde eine Art Stromrationierung. Ähnlich wie man es von repressiven Regierungen in Entwicklungsländern kennt.

Ist das Gebäudeenergiegesetz überhaupt umsetzbar? Welche Kapazitäten für Wärmepumpen und Heizungsbau sind vorhanden?

Geht es der Ampelkoalition wirklich um Klimaschutz und was macht die Staatsregierung?

Das lässt sich klar verneinen. Andere Interessen stehen im Vordergrund. Minister Habeck hat in seinem Ministerium eine Gruppe von Interessenvertretern wie Michael Kellner und Udo Philipp um sich versammelt. Diese haben erheblichen Einfluss auf Lobbyverbände wie “Agora” und konnten durch die Besetzung vieler Schlüsselpositionen im Bundeswirtschaftsministerium ihren Einfluss ausbauen.
 

Udo Philipp ist in jungen Start-up-Firmen “engagiert”, indem er stille Einlagen und offene Beteiligungen einbringt. Gleichzeitig ist er in seinem Ministerium für die Startup-Strategie der Bundesregierung und damit für milliardenschwere Förderprogramme verantwortlich. Zudem investiert er Geld in zahlreiche Fonds, die mit Elektromobilität zu tun haben. Michael Kellner ist der Schwager von Patrick Graichen. Dieser war ebenfalls Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und wurde durch die sogenannte Trauzeugenaffäre sowie durch Plagiatsvorwürfe in Bezug auf seine Doktorarbeit bekannt.

Die Schlüsselfiguren dieses Netzwerks behaupten, es gehe ihnen um Klimaschutz und die Zukunft unseres Planeten. Tatsächlich geht es ihnen jedoch um Gewinnmaximierung, ideologische Einflussnahme und Postengeschacher.

Die echten Probleme normaler Bürger sind für derartige Funktionäre weit weg. Während Rentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind, zur Tafel gehen und Eltern aus finanziellen Gründen ihre Kinder von Klassenfahrten abmelden müssen, schaufeln sich grüne Bonzen Millionen Euro Steuergelder zu. Die Ampel macht das Heizen zur Existenzfrage. Dabei zeigen sich die Grünen erneut als Verbots- und Bevormundungspartei. Die CDU spielt dabei aus Rücksicht auf die grünen und roten Koalitionspartner eine scheinbare Oppositionsrolle und beschränkt sich auf Lippenbekenntnisse.

Welche Position vertritt die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag und wie setzt sie sich für die Bürger ein?

  • Die AfD steht für eine freie Heizungswahl:
    Jeder Bürger entscheidet selbst, welche Energiequelle er für seine Heizung verwendet – sei es Gas, Öl, Holz oder Fernwärme. Jeder hat das Recht zu heizen, wie es seinen Bedürfnissen entspricht. Keine Heizung ist illegal!

  • Die AfD steht für die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes und der von oben verordneten Wärmeplanung: Denn besonders die Wärmeplanung wird als Vorstufe zu den noch umstrittenen Zwangssanierungen betrachtet. Es sollte nicht in der Verantwortung der Regierung liegen, welche Art von Heizung ein Bürger für sein Haus wählt. Eine “Heiz-Polizei”, die in den Kellern der Bürger kontrolliert, ist nicht akzeptabel. Außerdem kann das Heizen mit erneuerbarer Energie allein den „Klimawandel“ sicher nicht verhindern. Regierungen sollten Mietern und Vermietern nicht vorschreiben, welche Heizungstypen sie verwenden müssen.

  • Die AfD steht für einen breiten, zuverlässigen, günstigen und krisensicheren Energiemix:
    Es ist gut, verschiedene Energiequellen zu verwenden, um genug Energie zu haben. Wenn wir Gas, Öl, Kohle und Kernkraft nutzen, können die Kosten für Strom und Energie geringer sein.

  • Die AfD vertritt eine vernunftgeleitete und freiheitliche Energiepolitik:
    Der Ausverkauf und der Rückgang der Industrie in unserem Land müssen gestoppt werden. Die Sanktionen gegen Russland sollten beendet werden, genauso wie die Verbindungen zwischen politischen Entscheidungsträgern und Lobbyisten. Die AfD im Sächsischen Landtag hat sich mit vielen Anträgen dafür eingesetzt, dass die Bürger in Sachsen eine zuverlässige und günstige Energieversorgung erhalten.
 
Beispielsweise mit den Drucksachen:
  • 7/13452 – Keine Heizung ist illegal;
  • 7/5414 – Kernenergie – na klar! Keine Experimente mit der Versorgungssicherheit;
  • 7/11344 – Wärmeversorgung mit Braunkohlebriketts sicherstellen;
  • 7/13547 – Produktion von Strom und Wärme aus Holz für eine unabhängige Energieversorgung stärken;
  • 7/9586 – Den sächsischen Kohleausstieg überdenken, Strukturwandel überprüfen, Energiesicherheit herstellen;
  • 7/12478 – Über 2038 hinaus – Kohle als Brücke bis zum Wiedereinstieg in die Kernenergie erhalten.
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