Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den „subsidiären Schutz“ eines Syrers zurückgewiesen. In Syrien gebe es sichere Regionen, in denen syrische Migranten, die nach Deutschland kamen, wohnen könnten.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Sebastian Wippel:
„Das Urteil ist erfreulich. Es muss nun dazu führen, dass der Schutzstatus von allen rund 38.000 Syrern in Sachsen überprüft wird. Das Recht auf Asyl bietet einen temporären Schutz für die Zeit einer Gefahr im eigenen Heimatland. Ist diese Gefahr nicht mehr gegeben, ist es den Migranten zuzumuten, zurückkehren zu müssen.
In Sachsen leben 11.931 Personen mit subsidiärem Schutz. 10.197 Personen sind im Besitz einer sogenannten Duldung (Drs. 7/16194). Eine solche Duldung ordnet die oberste Landesbehörde (§ 60a Abs. 1 AufenthG) meist aus humanitären Gründen an.
Entfallen nun diese humanitären Gründe, muss die Rückkehr der Migranten in ihr Heimatland vorbereitet werden und nicht deren Einbürgerung.“