Fehlende Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan: Die faulen Ausreden der CDU!

In Chemnitz hatten fünf Syrer eine 21-Jährige sexuell bedrängt und geschlagen. Bei dem Vorfall vor einem Monat konnte eine Vergewaltigung nur verhindert werden, weil Passanten dem Opfer zu Hilfe kamen.

Durch eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Thumm (7/16740) kam nun heraus, dass alle tatverdächtigen Syrer eine Aufenthaltsgenehmigung über den subsidiären Schutz genießen.

„Seit 2017 erklärte die CDU vollmundig, sie wolle nach Syrien und Afghanistan abschieben“, kritisiert Thomas Thumm. „Damals war sie in Regierungsverantwortung und hat es aber nie umgesetzt. Es ist deshalb mehr als verlogen, wenn CDU-Innenminister Schuster jetzt die Grünen für die ausgesetzten Abschiebungen verantwortlich macht.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat erklärt, dass es sichere Regionen in Syrien gibt, in die abgeschoben werden könne. Dies muss nun dazu führen, dass der Schutzstatus von allen rund 38.000 Syrern in Sachsen überprüft wird. Das Recht auf Asyl bietet nur einen temporären Schutz für die Zeit einer Gefahr im eigenen Heimatland. Auf diese Prüfung muss Schuster hinwirken.

Allein in Sachsen leben 11.931 Personen mit subsidiärem Schutz und 10.197 Personen sind im Besitz einer sogenannten Duldung (Drs. 7/16194). Eine solche Duldung ordnet die oberste Landesbehörde (§ 60a Abs. 1 AufenthG) meist aus humanitären Gründen an. Es ist eine faule Ausrede von Schuster, dass er auf Landesebene keine Möglichkeiten habe.“

 

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!