Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat im November 2024 entschieden, dass die Regierung Landtagsabgeordneten Auskunft über eingesetzte „Fake Accounts“ des Verfassungsschutzes erteilen muss.
In Berlin erfolgte daraufhin eine detaillierte Aufschlüsselung, wie viele Fake Profile der Verfassungsschutz auf jeweils welchen Plattformen einsetzt.
Genau diese Auskunft verweigert indes der sächsische CDU-Innenminister Armin Schuster. Nachgefragt hatte der sicherheitspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Carsten Hütter (Drs. 8/1189).
Hütter erklärt dazu:
„Wir lassen uns nicht mit einer ungefähren Angabe abspeisen. Innenminister Schuster hatte zugegeben, dass der sächsische Verfassungsschutz Fake Accounts im unteren dreistelligen Bereich einsetzt. Es macht aber einen großen Unterschied, ob das nun 101 oder 499 sind. Deshalb prüfen wir eine Auskunftsklage wie in Thüringen.
Berlin hat die Frage nach den Fake Accounts sehr genau beantwortet. Warum soll diese Auskunft nicht genauso in Sachsen möglich sein?
Ich gehe sogar noch weiter: Weil heimliche Gesinnungsprüfungen in sozialen Netzwerken und vielleicht sogar in privaten Chats hochproblematisch sind, wollen wir auch wissen, was die Fake Accounts konkret machen.
Es besteht zum Beispiel der Verdacht, dass die Fake Accounts durch extremistische Äußerungen in den Netzwerken unvorsichtige Nutzer in Fallen locken. Das darf es nicht geben und daher verlangen wir volle Transparenz.“