Die sächsische AfD-Fraktion regt eine Änderung des Schulgesetzes an. Der AfD-Gesetzentwurf (8/7322) fordert eine Überprüfung aller außerschulischen Partner und eine Einwilligung der Eltern bei externen Projekten im Rahmen der Sexualerziehung.
Dazu erklärt der AfD-Abgeordnete Roberto Kuhnert:
„In den letzten Jahren konnten fragwürdige Vereine an sächsischen Schulen Werbung für Transsexualität machen und nicht selten nutzten die Vereine die Gelegenheit, vor einer Klasse zu stehen, um vor der Wahl bestimmter Parteien zu warnen und ihnen nahestehende Parteien zu empfehlen.
Nach dem Porno-Eklat in Schleife hat selbst CDU-Kultusminister Conrad Clemens Konsequenzen gefordert. Ein unverbindlicher Appell an die Schulen reicht jedoch nicht aus. Vielmehr sind Präzisierungen im Schulgesetz erforderlich.
Wir wollen deshalb eine verbindliche Überprüfung aller externen Anbieter von Projekten im Schulgesetz (§ 35b) festschreiben. Insbesondere müssen sie gegenüber dem Landesamt für Schule und Bildung ihre parteipolitische Neutralität versichern.
Bei externen Projekten der Sexualerziehung soll darüber hinaus eine aktive Zustimmung der Eltern eingeholt werden (§ 36). Das heißt: Eltern können die Teilnahme ihrer Kinder an Gender-Projekten verweigern.“

