Änderung des Geschlechts nur in absoluten Ausnahmen und nach gründlicher Prüfung!

Der Fall Liebich hat eine neue Diskussion um das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz entfacht. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der sächsischen AfD-Fraktion, Doreen Schwietzer:

„Das Selbstbestimmungsgesetz mit der Möglichkeit zum jährlichen Geschlechtswechsel bereits ab dem 14. Lebensjahr widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand.

Es hat potentiell katastrophale Auswirkungen auf Jugendliche in ihrer pubertären Findungsphase. Zudem zerstört es Schutz- und Rückzugsräume für Frauen, sobald sich biologische Männer Zutritt zur Frauensauna oder eben zum Frauengefängnis verschaffen können.

Es gibt nur zwei Geschlechter. Jede Abweichung von dieser Regel ist eine seltene Ausnahme, die mit viel Fingerspitzengefühl behandelt werden muss. Aus diesem Grund darf es zu keinen spontanen Geschlechtsumwandlungen kommen. Die Änderung des Geschlechtseintrags bedarf folglich der gründlichen Prüfung und sollte niemals ohne Gutachten erlaubt sein.“

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!