Laut der Kleinen Anfrage (Drs. 7/13218) sollten im ersten Quartal 2023 insgesamt 579 Abschiebungen stattfinden. 403 Abschiebungsversuche aus Sachsen scheiterten jedoch. Das sind 69,6 Prozent. 51 Abschiebungen erfolgten aus staatlichem Gewahrsam. Unterdessen befinden sich aktuell 287 ausländische Intensivtäter in Haft (Drs. 7/13222).
Dazu erklärt der Fragesteller und innenpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Sebastian Wippel:
„In Sachsen leben über 15.000 Ausreisepflichtige. Es ist sehr einfach für diese Personengruppe, illegal in Deutschland zu bleiben. Denn zum einen gibt es für diese Gruppe leider etliche Schlupflöcher, um auf Bürgergeld-Niveau verpflegt zu werden. Zum anderen erhalten die Ausreisepflichtigen anscheinend sehr häufig vor ihrer Abschiebung eine Vorwarnung, um rechtzeitig untertauchen zu können. Ebenso ist bekannt, dass ärztliche Bescheinigungen ausgestellt werden, um Abschiebungen auf den letzten Drücker zu verhindern.
CDU-Innenminister Armin Schuster hat bisher nichts unternommen, um die Zahl der erfolgreichen Abschiebungen zu erhöhen. Schon allein deshalb brauchen wir einen Rückführungsbeauftragten, der sich darum in der Staatskanzlei kümmert.
Besonders wichtig ist mir, dass in Zukunft bei Ausreisepflichtigen die möglichen Anspruchseinschränkungen aus Paragraph 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes konsequent genutzt werden und nach gescheiterter Abschiebung grundsätzlich nur noch Sachleistungen erbracht werden.“