Bis zum 31. Dezember 2024 wurden im Freistaat Sachsen 777 Anträge auf Entschädigung für einen Corona-Impfschaden gestellt. In 703 Fällen liegt eine Entscheidung vor. Lediglich 30-mal wurden die Ansprüche anerkannt. In 662 Fällen erfolgte eine Ablehnung. 180 Bürger legten dagegen Widerspruch ein. Das ergab eine Anfrage (Drs. 8/1236) des AfD-Abgeordneten André Wendt.
Zu den Ergebnissen erklärt Wendt:
„Wie die Antwort auf meine Anfrage zeigt, lässt die Regierung die Impfopfer und ihre Familien im Stich. In Folge der Corona-Impfung sind selbst junge, vorher vollkommen gesunde Menschen zwischen 20 und 40 Jahren gestorben. Trotzdem wurde in diesen Fällen den Familien vielfach keine Entschädigung zugestanden. Das macht mich fassungslos und traurig.
Aus meiner Sicht reicht es nicht aus, sich im Nachhinein zurückhaltend für das Corona-Unrecht zu entschuldigen. Wir fordern deshalb erneut eine angemessene, unbürokratische Entschädigung aller Impfopfer. Dazu ist es notwendig, sich die Ablehnungen insbesondere bei Todesfällen und schweren Erkrankungen noch einmal anzusehen.“
Der Obmann der AfD im Corona-Untersuchungsausschuss, Thomas Prantl, ergänzt:
„Mit den Worten, wir hätten eine ‚Pandemie der Ungeimpften‘, drängte CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer die Sachsen zur experimentellen Corona-Impfung. Diese Worte wählte er wohlgemerkt, obwohl das Robert-Koch-Institut diesen beleidigenden Ausdruck als fachlich ‚nicht korrekt‘ ansah.
Wir werden uns im Untersuchungsausschuss intensiv mit dem Fehlverhalten der damaligen schwarz-rot-grünen Regierung auseinandersetzen. Das sind wir unseren Bürgern und allen Geschädigten schuldig“, so Prantl weiter.