AfD-Antrag: Nein zu allen Heizungsverboten! Ältere Holzöfen wieder erlauben!

Per Verordnung hat die Bundesregierung zum Ende des Jahres 2024 den Betrieb von sogenannten „Einzelraumfeuerungsanlagen“ (z.B. Kamine und Kachelöfen) verboten, sofern sie zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden. Nur mit einer teuren Nachrüstung lässt sich die Stilllegung umgehen.

In Sachsen sind von diesem Heizungsverbot mehrere Tausend Haushalte betroffen. Deshalb hat die sächsische AfD-Fraktion nun beantragt (8/1345), die Wiederinbetriebnahme dieser älteren Öfen zuzulassen: Angeregt wird in dem Antrag auch, den Bundesländern die Entscheidung selbst zu überlassen.

Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Jan Zwerg:

„Die Regierung befindet sich auf dem Holzweg. Es ist falsch, den Bürgern detailliert vorzuschreiben, wie sie heizen dürfen und wie nicht. Die Kamin- und Ofen-Verordnung atmet genauso wie die gesamte Heizungsgesetzgebung den Geist der Unfreiheit.

Mir fehlt bei dieser Debatte auch ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit. Ein Ofen, der Anfang 2010 eingebaut wurde, kann doch nicht schon 15 Jahre später veraltet sein.

Wer ein Haus plant, denkt langfristig. Dazu braucht man von Seiten des Staates Planungssicherheit. Mit Heizungsverboten wird diese Planungssicherheit ausgehebelt. Deshalb fordern wir eine Rücknahme des Ofen-Verbots.“

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