Vorwort
Für Kinder, Schulen, Familien, Senioren, die Feuerwehr, Pflegebedürftige, die Denkmalerhaltung, den Straßenbau, Sportvereine und Kliniken müsste Sachsen viel mehr Geld investieren und zur Verfügung stellen, als das aktuell der Fall ist.
Doch warum scheitert die schwarz-grün-rote Regierung daran, Politik für unsere Heimat zu machen? Darauf gibt es leider eine sehr einfache Antwort: Statt um die eigenen Bürger kümmert sie sich lieber um die Rettung des Weltklimas und erfüllt die Begehrlichkeiten von Wirtschaftsmigranten, die auf dem Asylticket illegal nach Sachsen kommen.
In den letzten Jahren hat diese desaströse Politik einen Ansturm auf unser Land ausgelöst. Seit 2015 kamen etliche Millionen Menschen nach Deutschland gepilgert. Es bewahrheitet sich dabei ein Satz der Reporter-Legende Peter Scholl-Latour: „Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht etwa Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta.“ Pointierter kann man es nicht auf den Punkt bringen. Wir wollen natürlich nicht zu einem Kalkutta mit riesigen Elendsvierteln werden. Wir haben vielmehr die Parallelgesellschaften in westdeutschen Großstädten als mahnendes Negativbeispiel vor Augen.
Die Forderung „Unser Land zuerst!“ ist daher ein Ausdruck von Vernunft und Nächstenliebe. Eine soziale Politik für Sachsen ist möglich – aber eben nur für Sachsen und nicht die halbe Welt. Die unkontrollierte Masseneinwanderung wollen wir deshalb so schnell wie möglich beenden und fordern die Regierung zu einer großangelegten Abschiebeoffensive auf. Wie nötig ein solcher Politikwechsel ist, zeigen die in dieser Broschüre gesammelten Zahlen und Fakten zur Asyl-Misere. Ich wünsche Ihnen einen großen Erkenntnisgewinn beim Lesen!
Ihr Jörg Urban, Fraktionsvorsitzender
Einleitung
Sozialleistungsbetrug, Körperverletzungen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Diebstähle, Raub, Totschlag, Mord – die seit dem Jahre 2015 andauernde Massenmigration in die Bundesrepublik Deutschland, somit mithin auch den Freistaat Sachsen zeigt mit jedem weiteren Jahr zunehmend ihre desaströsen Spuren.
Meine zusammengefassten parlamentarischen Anfragen der vergangenen Jahre zeigen das Ausmaß eben jener Schäden, welche die Grenzöffnung Angela Merkels hier in Sachsen angerichtet hat, wie unser Sozialstaat zunehmend ausgeplündert wird, und wie der Freistaat mit jedem weiteren Tag zu einem unsichereren Ort verkommt.
Die kommenden Seiten berichten über teure, aber ineffiziente Rückkehrberatungen, abstruse Anerkennungsgründe für Asylbewerber, inflationär angewandten Duldungen, massenhaft erfolglose Abschiebungen, der überproportional hohen Straffälligkeit von Menschen, die eigentlich als Schutzsuchende in unser Land kommen und vieles, vieles mehr. Die über Jahre parlamentarischer Arbeit hinweg statistisch ausgewerteten Daten zeichnen ein erschreckendes Bild für die Zukunft unseres Freistaates, insofern nicht endlich die längst notwendige 180-Grad-Wendung in der Asylzuwanderung vollzogen wird.
Denn: Die Asyl- und Migrationskrise ebbt nicht ab – im Gegenteil: Sie erfährt inzwischen wieder neuen Aufwind. Die folgenden Zahlen mahnen uns alle dazu, unsere politischen Bestrebungen auch weiterhin mit Nachdruck zu verfolgen. Wir bleiben unbequem und werden auch weiterhin dafür sorgen, dass der Missbrauch unseres Asylsystems mit all seinen Folgen aufgedeckt wird. Für Sachsen – und für Deutschland!
Ihr Sebastian Wippel, Innenpolitischer Sprecher
Kleine Anfragen im Bereich Migration / Ausländer
Straftaten durch „Schutz-, Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“ und MITAs nach Straftatbestand
Asylbewerber sind Personen, die in Deutschland einen Antrag auf Prüfung eines Schutzgrundes gestellt haben. Diese Personen befinden sich noch im Verfahren und bitten das deutsche Volk um Schutz in seiner Mitte. Es wäre in Anbetracht dieses Hintergrunds zu erwarten, dass jene Personen keine Straftaten begehen – auch nicht gegen andere Menschen, die dasselbe Anliegen wie sie haben. Doch weit gefehlt: In den letzten Jahren wurden aus dieser Gruppe heraus immer wieder Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit sowie persönliche Freiheit begangen. Diebstähle unter erschwerenden Umständen kommen zwar auch vor, bilden aber keinen Schwerpunkt. Besonders traumatisierend für die Opfer sind jedoch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Jährlich werden hierbei über 100 Personen in Sachsen, meist Frauen, Opfer solcher Vergewaltigungen. Zwar ist unter MITAs seit dem Jahr 2015 ein Rückgang bei allen Deliktsbereichen festzustellen, doch dieser Umstand dürfte weniger in der Verbesserung des Verhaltens der Täter begründet sein als darin, dass immer mehr Personen in einen anderen Aufenthaltsstatus eingeordnet wurden, da über ihre Asylanträge zwischenzeitlich eine Entscheidung gefallen ist.
Die Personen mit irgendeinem Schutzgrund – und sei es nur eine Duldung bei Abschiebehindernissen – sind über die Jahre immer mehr geworden. Zwar werden auch durch Teile dieses Personenkreises Straftaten aller Kategorien begangen, allerdings weniger als durch Personen im Asylverfahren. Tendenziell kann festgestellt werden, dass Individuen mit einer wie auch immer gearteten Aufenthaltserlaubnis weniger zu Straftaten neigen, dennoch aber in Gänze statistisch überproportional straffällig werden.
Es wird oft im politischen Meinungskampf behauptet, dass Ausländer in Sachsen ein hohes Risiko haben, Opfer von Gewalt durch Einheimische zu werden. Diese Behauptung ist statistisch nachweisbar schlichtweg falsch. Selbst wenn alle Straftaten, bei denen ein Asylbewerber oder anerkannter Flüchtling Opfer wurde, nur von anderen Asylbewerbern oder Flüchtlingen untereinander begangen worden wären, würden immer noch tausende Straftaten übrigbleiben. Bei diesen restlichen, tausenden Straftaten müssen die Opfer Deutsche oder EU-Bürger gewesen sein.
Kurzgefasst: Es ist damit bewiesen, dass eine Folge der Asyleinwanderung eine verschlechterte Sicherheitslage zulasten der deutschen Bevölkerung ist. Auch eine sinkende Tendenz ändert daran nichts. Vielmehr ist von einem Sockel an Kriminalität auszugehen, der in den Jahren 2016-2018 deshalb höher war, weil es in Gemeinschaftsunterkünften gehäuft zu Konflikten kam. Von einer hohen Dunkelziffer nichtangezeigter Straftaten ist zusätzlich auszugehen.
MITAs
Für eine Vielzahl an Straftaten sind so genannte MITAs verantwortlich. Dabei handelt es sich um „Mehrfachintensivstraftäter Ausländer“. Dieser zahlenmäßig überschaubare, besonders kriminelle Personenkreis prägt das Bild der Asyl-Zuwanderer besonders im negativen Sinn. Der Regierung gelingt es seit Jahren nicht dieses gravierende Problem auch nur halbwegs einzudämmen.
Nur etwa jeder vierte Intensivstraftäter befindet sich in Haft. Es kann davon ausgegangen werden, dass nach den restlichen MITAs von der Polizei gefahndet wird, um sie festzunehmen.
Diese naheliegende Annahme ist jedoch falsch: So wird nur nach etwa jedem zehnten Intensivstraftäter per Haftbefehl gesucht. Sonntagsreden der Regierung suggerieren, dass man das Problem erkannt hätte und sich in besonderem Maße um die Abschiebung der Täter bemüht. Die Fakten sprechen leider eine andere Sprache …
Denn seit Jahren sinken die Abschiebungen der ausländischen „Mehrfach-Intensivtäter“ (MITAs). Im Jahr 2022 wurden nur 41 – in Worten einundvierzig – von insgesamt 1.127 MITAs abgeschoben; weniger als in den Corona-Jahren 2020/2021! Wenn man die Hauptherkunftsländer der MITAs betrachtet, fällt auf, dass es sich bei Tunesien und Georgien nicht um Kriegsgebiete handelt, sondern mit Georgien sogar um einen EU-Beitrittskandidaten. Wie groß muss die Sorge vor einer Verfolgung in der Heimat wohl sein, wenn man im Gastland zum Intensivstraftäter wird? …
Sozialleistungsbetrug durch Asylbewerber
Ebenfalls besonders negativ und schädlich für das Gastland sind Fälle von Sozialleistungsbetrug. Sozialleistungen stehen dabei nur den Personen zu, die aus verschiedenen Gründen nicht arbeiten können oder dürfen. Oft lassen sich Vermögenswerte durch die Leistungsbehörden nicht überprüfen und man verlässt sich auf die Richtigkeit der gemachten Angaben. Vor diesem Hintergrund stellen die festgestellten und angezeigten Fälle nur die Spitze des Eisbergs dar. Es ist zu vermuten, dass es noch viel mehr nicht Anspruchsberechtigte gibt, die unerkannt Sozialleistungsbetrug begehen.
Rückkehrberatung für abgelehnte Asylbewerber
So genannte „Rückkehrberatung“ wird mit denen durchgeführt, die einen Asylantrag gestellt haben, der jedoch bereits über einen längeren Zeitraum hinweg bearbeitet wird. Deutschland bietet eine Vielzahl verschiedener Programme an, die den Asylantragstellern in der Heimat den Neustart erleichtern oder ermöglichen sollen. Mancher hat für die Reise in die Bundesrepublik einen Kredit aufgenommen, oder sein Hab und Gut verkauft. Diesen Umstand kann und sollte man kritisieren, ist er doch direkte Folge der Werbung von Seiten der Schlepperbanden, die Bestandteil der organisierten Kriminalität sind.
Die Idee hinter solchen Beratungen ist es, Asylbewerber davon zu überzeugen, in ihre Heimat zurückzukehren – ein Umstand, der für die Bundesrepublik Deutschland um ein Vielfaches günstiger daherkommt als die entsprechenden Antragsteller über Jahre hinweg voll zu versorgen. Das eher pragmatisch zu bezeichnende Konzept ist umstritten, da dieses natürlich nur von Personen in Anspruch genommen werden kann, die nicht verfolgt werden und somit eigentlich über gar keinen wirklichen Schutzgrund verfügen. Anstatt abgelehnte Asylbewerber, also Menschen ohne Schutzgrund, mit Geld zu bestechen, müsste eigentlich die Abschiebung im Vordergrund stehen – denn Abschiebung bedeutet, die Durchsetzung der eigentlich bestehenden AusreisePFLICHT mit Zwang.
Erstaunlich ist dennoch die geringe Erfolgsquote der Beratungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Es hat sich wohl auch herumgesprochen, dass die Abschiebepraxis derart lasch gehandhabt wird, dass die Wahrscheinlichkeit, lange Zeit in Deutschland weiter Leistungen zu beanspruchen, sehr groß ist. Das ist natürlich attraktiver als eine geförderte Rückkehr.
Nachdem die Asylbewerber von den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes auf die Landkreise zur Unterbringung verteilt wurden, sind die Landkreise für die Rückkehrberatung zuständig. Hier ist auffällig, dass die Erfolgsquote der Beratungen seit Jahren rückläufig ist. Die hohen Zahlen zu Beginn der Rückkehrmaßnahmen lassen sich aber auch damit erklären, dass in diesen Jahren überdurchschnittlich viele Personen aus den Balkanländern beraten sowie abgeschoben wurden. Im Prinzip sind diese „Erfolge“ der Spiegel der Nachlässigkeit der Vorjahre.
Asylbewerber - Anerkennungsgründe
Seit Jahren stieg die Anzahl derer, denen Schutzgründe zugesprochen wurden. Es zeigt sich aber auch, dass etliche dieser Personen Sachsen offenbar wieder verlassen haben. Die Zahl der anerkannten Asylbewerber steigt mit einer zeitlichen Verzögerung, da die Asylverfahren oft lange brauchen um abschließend bearbeitet zu werden.
Deutlich ist aus der Grafik ablesbar, dass die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen, also Personen ohne Schutzgrund, seit Jahren steigt. Der Staat kommt mit den tatsächlich durchgeführten in keiner Weise den eigentlich erforderlichen Abschiebungen hinterher. Personen mit einer Duldung sind zwar ebenfalls ausreisepflichtig, diese Pflicht ist jedoch für eine bestimmte Zeit ausgesetzt. Die rechtlichen Gründe dafür sind vielfältig.
Eine solche Duldung kann damit begründet werden, dass die Identität der Antragsteller nicht vollständig geklärt ist – also weder die deutschen noch die Behörden des Herkunftslandes von dieser überzeugt sind. Oder aber es liegen keine Reisedokumente vor, wenn beispielsweise der Pass nicht auffindbar ist, oder wie allzu oft vernichtet wurde. Teilweise halten deutsche Behörden aber auch die Zustände im jeweiligen Herkunftsland für nicht „menschenwürdig“, weshalb auch hierdurch Abschiebungen ausgesetzt werden und in der Folge eine Duldung ausgesprochen wird. Es ist fragwürdig, ob der deutsche Lebensstandard überhaupt als Maßstab der „Menschenwürdigkeit“ angesetzt werden kann, da die Betroffenen Antragsteller den Standard in ihrem Herkunftsland jahrelang gewohnt waren und ein Überleben offensichtlich möglich ist.
Asylbewerber – zugewiesen / davon nicht mehr auffindbar
Seit 2013 fordert die AfD: Einwanderung braucht klare Regeln. Schon damals wurde das Asylrecht für die Einwanderung missbraucht und die Zahlen haben sich deutlich erhöht. Auch 2014 haben wir mit dem Einzug in den sächsischen Landtag eine deutliche Korrektur in der Asylpolitik gefordert.
Das Jahr 2015 hat dann alles bisher Bekannte in den Schatten gestellt. Wichtig zu wissen ist, dass Sachsen nur ca. 5 Prozent aller Asylbewerber zugewiesen bekommt. Seitdem findet kontinuierlich Zuwanderung über Asyl auf hohem Maße statt und erreichte im Jahre 2022 nach 2015 eine neue Spitze.
Asylbewerber ohne Ausweispapiere
Erfolglose Abschiebungen
Die Grafik zeigt die Beförderungskosten für Asylbewerber (grüne Kurve), darunter sind jedoch nicht nur Kosten für die Verbringung der Asylbewerber zum Flughafen, sondern auch Kosten für Inlandstransporte zwischen Unterkünften und Behörden. Seit dem Jahre 2018 haben sich diese Kosten mehr als verdoppelt, gleichzeitig jedoch sanken die vollzogenen Abschiebungen ausgesprochen stark. Was während der Jahre 2020/2021 mit Corona begründet wurde, kann für 2022 nicht mehr gelten. Dennoch sanken die erfolgreichen Abschiebungen weiter, obwohl die Bemühungen angestiegen sind. Gründe für erfolglose Abschiebungen sind: Das Beschreiten des Rechtsweges, ärztlich festgestellte medizinische Gründe und in vielen Fällen das Nichtantreffen der Ausreisepflichtigen. NGOs und gut informierte Kreise melden regelmäßig in die asylfreundlichen Netzwerke Flüge mit einem bestimmten Zielland, sodass Ausreiseverweigerer vorher gezielt abtauchen können. Die hohen Abschiebezahlen in den ersten Jahren sind darauf zurückzuführen, dass die Ausreisepflicht gegen mehr oder weniger gut integrierte Menschen aus den Balkanländern durchgesetzt worden ist. Nunmehr können Personen aber bereits nicht mehr abgeschoben werden, wenn sie z.B. schulpflichtige Kinder haben. Damit werden Abschiebungen von Großfamilien vom Bundesgesetzgeber nahezu unmöglich gemacht. Wenn die Kinder später die Schule verlassen, gelten die Eltern unter Umständen bereits als integriert und werden ebenfalls nicht zurückgeführt. Mit dieser Rechtslage werden Abschiebungen nahezu unmöglich.
Ebenfalls beachtenswert sind die geringen Abschiebungen aus Gewahrsam, also aus dem Gefängnis. Obwohl der Anteil der Ausländer an den Häftlingen weit überdurchschnittlich hoch ist, werden von dort kaum Abschiebungen vorgenommen. Insbesondere Straftäter können aber auch nach Syrien oder Afghanistan abgeschoben werden, wie es z.B. Dänemark vormacht.
Straftaten gesamt
Unter den ermittelten Tatverdächtigen aller im Freistaat Sachsen angezeigten Straftaten im Jahre 2022 betrug der Ausländeranteil 35,2 Prozent. Dies ist nicht nur auf die Asylmigration zurückzuführen, aber sie hat den größten Anteil. Ebenfalls ist Sachsen insbesondere von Straftaten entlang der deutschen Außengrenzen zu Polen und Tschechien betroffen.
In allen Straftatbereichen, in denen die Opfer besonders zu leiden haben – Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte und einfache-, gefährliche und schwere Körperverletzung – sind nichtdeutsche Tatverdächtige erheblich überrepräsentiert. Diese Folgen müssen bei politischen Entscheidungen eine gewichtige Rolle spielen, da der Staat die ureigenste Aufgabe hat, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Die Regierungen müssen dem Volk die Frage beantworten, wie hoch der Preis der offenen Grenzen und der Nichtabschiebung von Straftätern sein soll, den das Volk zu zahlen hat.
Straftaten mit Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen
Besonders perfide ist der Umstand, dass Nichtdeutsche weit überdurchschnittlich oft Straftaten mit Waffen begehen. Der Ausländeranteil in Sachsen betrug Ende 2021 ca. 5 Prozent, während der Anteil der Nichtdeutschen unter den Tatverdächtigen bei über 30% liegt. Das Wort der „Messermänner“ oder „Messereinwanderung“ beschreibt das besonders plakativ. Dies trifft natürlich nicht auf alle Personen und auch nicht auf alle Herkunftsländer gleichermaßen zu – dennoch sind Personen aus dem nordafrikanischen Raum und dem arabischen Raum mit solchen Taten überproportional auffällig.
Unterbringung der Asylbewerber
Erstaufnahmeeinrichtungen:
Gemeinschaftsunterkünfte:
Die Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte wurden seit Ende 2021 wieder deutlich erhöht – im letzten Jahr so um ein Drittel. In den Landkreisen werden die nutzbaren Objekte rar und die Zumutbarkeit wird von vielen Bürgern massiv infrage gestellt.
Neben den horrenden Kosten von 100 Millionen Euro im Jahr 2022 (2023 deutlich mehr!), stehen Fragen der Sicherheit, der ärztlichen Versorgung der Bürger und sonstige Beeinträchtigungen des normalen Lebens als Problemfelder im Raum. Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Personen mit einem Schutzstatus nicht in diesen Unterkünften wohnen und extra über das Bürgergeld versorgt werden. Dort verschwimmen sie jedoch in den Statistiken, sind aber seit Jahr und Tag mit dem Faktor drei deutlich überrepräsentiert.
Arbeitsloser Ausländeranteil
Unter allen Arbeitslosen in Sachsen betrug der Ausländeranteil über 14 Prozent. Bei einem Ausländeranteil von 5 Prozent im Freistaat sind sie somit dreifach überrepräsentiert. Oder anders gesagt: Der relative Betrag, den man für ausländische Arbeitslose aufbringt, ist dreimal höher.
Quellen und Anhang
- Drs. 6/8678; 6/13008; 6/17713; 7/2384; 7/4151; 7/9506; 7/13017 (Quartal) Mitas (S. 10): Drs: 6/5114; 6/8582; 6/9278; 6/10174; 6/10987; 6/12117; 6/12982; 6/13992; 6/14980; 6/16254; 6/17427; 6/18397; 7/233; 7/1203; 7/2381; 7/3154; 7/4150; 7/5070; 7/6259; 7/7067; 7/7853; 7/8751; 7/9665; 7/10292; 7/11108; 7/12082 (Quartal)
- Drs: 6/7903; 6/8581; 6/9358; 6/10246; 6/11014; 6/11995; 6/12980; 6/13990; 6/14946; 6/16252; 6/17425; 6/18395; 7/232; 7/1201; 7/2665; 7/3150; 7/4149; 7/5068; 7/6257; 7/7069; 7/7844; 7/8721; 7/9667; 7/10294; 7/11110; 7/12084 (Quartal)
- Drs: 6/4356; 6/5691; 6/8208; 6/10176; 6/12116; 6/14049; 6/16442; 6/18391;7/1419; 7/3323; 7/5065; 7/7080; 7/8819; 7/10369; 7/12193 (halbjährig)
- Drs: 6/4148; 6/8579; 6/11917; 6/16243; 7/1193; 7/2391; 7/3152; 7/4137; 7/5048; 7/6247; 7/7062; 7/7857; 7/8710; 7/9677; 7/10305; 7/11121; 7/12079 (Quartal)
- Drs: 6/4426; 6/5982; 6/5512; 6/8207; 6/10177; 6/14048; 6/16441; 6/18355; 7/1429; 7/3338; 7/5062; 7/7081; 7/8818; 7/10368; 7/12194 (halbjährlich)
- Drs: 6/2970; 6/3847; 6/5513; 6/5945; 6/6709; 6/8580; 6/9203; 6/10244; 6/11085; 6/11918; 6/12973; 6/13982; 6/14943; 6/16246; 6/17417; 6/18344; 7/225; 7/1194; 7/2393; 7/3157; 7/4138 (4137); 7/5049 (5048), 7/6248 (6247); 7/7077; 7/7851; 7/8711; 7/9676; 7/10304; 7/11120; 7/12075 (Quartal)
- Drs: 6/6724; 6/8532; 6/9357; 6/10212; 6/11084; 6/12114; 6/12974; 6/13983; 6/14944; 6/16247; 6/17418; 6/18348; 7/226; 7/1195; 7/2373; 7/3149; 7/4139; 7/5052; 7/6249; 7/7061; 7/7842; 7/8712; 7/9653; 7/10289; 7/11105; 7/12076 (Quartal)
- Quelle: PKS 2016, 2018; 2020; 2022
- Drs: 7/446; 7/1428; 7/3397; 7/5058; 7/7085; 7/8816; 7/10363; 7/12196 (halbjährlich)
- Drs: 7/4442; 7/5059; 7/7083; 7/8062; 7/8716; 7/9519; 7/10300; 7/11116; 7/12090 (Quartal)
- Quelle: Jahresbericht 2021 des Sächsischen Ausländerbeauftragen (7/10990 Seite 52 des Anhangs)
Broschüre als PDF
Unsere aktuelle Broschüre zum Thema „Asyl in Sachsen“ – Zusammenstellung und grafische Auswertung / Kleine Anfragen zum Thema Asyl