Ausreisepflichtige Tunesier konnten „messern“: Abschieben und Polizisten schützen!

Erst gestern mussten wir über eine tödliche Messerattacke in Chemnitz – vermutlich durch einen Afghanen – berichten. Heute nun das:

Im Oktober 2024 kam es ebenfalls in Chemnitz zu einer Messerstecherei mit mehreren Schwerverletzten. Auch ein Polizist wurde mit einem Messer attackiert. Wie eine Kleine Anfrage (Drs. 8/409) des innenpolitischen Sprechers der sächsischen AfD-Fraktion, Sebastian Wippel, zeigt, handelt es sich bei den drei Tatverdächtigen um Tunesier. Alle sind „vollziehbar ausreisepflichtig“ – und das nicht erst seit gestern, musste CDU-Innenminister Armin Schuster mitteilen.

Einer der Tunesier reiste bereits 2015 nach Deutschland ein.

Wir fragen: Warum dürfen tunesische Messermänner jahrelang in Deutschland ihr Unwesen treiben und werden nicht zügig in das beliebte Urlaubsland abgeschoben?

Übrigens: Mit einer anderen Anfrage (8/413) fragte Wippel, ob unsere Polizisten denn einen „Schnittschutzhals“ zum Körperschutz vor Messermännern erhalten. Antwort der Regierung: Das überlegen wir uns noch …

Wir sagen: Schützt endlich unsere Polizisten und schiebt die ausländischen Messermänner ab!

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