Vorwort

Mit über 100.000 geschützten Objekten ist Sachsen nach Bayern das Bundesland mit den meisten Kulturdenkmalen1. Gerechnet auf Fläche und Einwohnerzahl belegt unser Freistaat sogar den bundesweit ersten Platz. Auch in anderen Bereichen kann Sachsen auf dem kulturellen Reichtum der Jahrhunderte aufbauen. Doch dieses kostbare Erbe steht auf dem Spiel.

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag setzt sich mit zahlreichen Initiativen dafür ein, materielles wie immaterielles Kulturgut besser zu schützen und vor dem Verlust zu bewahren – sei es in Bezug auf Baudenkmale, Museen und Kunstwerke oder die Förderung von Musik und Heimatpflege.

Denkmalförderung stärken

Seit 1990 ist der Bestand an sächsischen Baudenkmalen um mehr als 5.000 Objekte gesunken. Wie eine Anfrage der AfD-Fraktion ergab, hält diese Entwicklung weiter an. So wurden allein  zwischen Juni 2017 und Mai 2020 ganze 260 Bauten teilweise oder gänzlich abgerissen. Zum Zeitpunkt der Beantwortung lagen zudem 209 weitere Abbruch- oder Teilabbruchgenehmigungen  vor.

Ein wesentlicher Faktor besteht in den hohen Kosten, welche die Erhaltung eines Baudenkmals mit sich bringt. Den Eigentümern bzw. Besitzern gefährdeter Objekte – nicht selten Privatpersonen  oder gemeinnützige Vereinigungen – ist es oft nicht möglich, die immensen Kosten aus eigener Tasche zu bewältigen. Zwar hält der Freistaat Sachsen Förderprogramme zur Sicherung und Wiederherstellung vor, allerdings sind die dafür im Staatshaushalt vorgesehenen Mittel zu niedrig angesetzt3. Dies wird auch durch die Antwort der Staatsregierung auf eine AfD-Anfrage bestätigt, der zufolge Anträge auf Denkmalförderung überwiegend deshalb abgelehnt werden müssen, „weil das Antragsvolumen ein Vielfaches der zugewiesenen Haushaltsmittel beträgt“. So wurden im Jahr 2019 weniger als drei Viertel der gestellten Anträge im Landesprogramm „Denkmalpflege“ bewilligt. Hunderte Denkmale bzw. Eigentümer und Besitzer gingen leer  aus. Ein Blick auf die Förderpraxis der vergangenen Jahre (siehe Diagramm) zeigt, dass die beantragten und bewilligten Mittel erheblich voneinander abweichen. Das Geld fehlt am Ende dort, wo es benötigt wird: Beim Erhalt unserer sächsischen Denkmallandschaft.

Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass die Zuweisungen für das Zuwendungsprogramm im aktuellen Doppelhaushalt 2021/2022 sogar noch weiter gesenkt wurden. Die AfD-  Fraktion setzt sich im Sächsischen Landtag dafür ein, dass der Betrag erstmalig auf 18 Millionen Euro jährlich erhöht wird. Diese Summe ist nötig, um den durchschnittlichen Bedarf zu decken –  und den denkmalgerechten Erhalt flächendeckend zu gewährleisten.

Initiativen der AfD-Fraktion

  • Haushaltsantrag: Erhöhung der im Staatshaushalt veranschlagten Mittel für das „Landesprogramm enkmalpflege“

Sicherheit der Museen gewährleisten

Der am 25. November 2019 im Historischen Grünen Gewölbe in Dresden verübte Einbruchsdiebstahl hat weltweit für Aufsehen gesorgt – und der Öffentlichkeit gezeigt, dass es um die Sicherheit  der Museen und Sammlungen im Freistaat Sachsen schlecht bestellt ist.

Veraltete Technik und unzureichende Sicherheitskonzepte erleichtern Tätern den Zugriff auf unwiederbringliches Kulturgut, das im Falle des Grünen Gewölbes mit Fug und Recht als Teil der  sächsischen Identität gelten kann. iese Einschätzung gilt auch und gerade für kleine (kommunale wie private) Museen, die keinen „großen“ Einrichtungen wie beispielsweise den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) angehören und entsprechend mit ungleich geringeren Mitteln ausgestattet sind. So gelang es Unbekannten noch im Januar 2021 und trotz der durch den Fall  „Grünes Gewölbe“ gestiegenen Aufmerksamkeit, gewaltsam in ein Museumsdepot an der Dresdner Marienallee einzudringen.

Eine Anfrage der AfD-Fraktion hat zudem aufgedeckt, dass allein zwischen 2015 und 2019 ganze 111 Ermittlungsverfahren wegen schweren Diebstahls oder Bandendiebstahls in sächsischen  Museen und Sammlungen eingeleitet wurden. Dabei wurden in vielen Fällen Antiquitäten und unwiederbringliche Ausstellungsstücke entwendet. Die AfD-Fraktion hat daher eine umfassende Prüfung und Überarbeitung der Sicherheitskonzepte der Museen und Kunstsammlungen im Freistaat Sachsen beantragt. Sammlungen in privater oder kommunaler Trägerschaft soll der Freistaat  udem seine Hilfe bei der Entwicklung und Umsetzung verbesserter Sicherheitsmaßnahmen anbieten.

Verschärfte Vorkehrungen dürfen freilich auf der anderen Seite nicht dazu führen, dass Museen und Sammlungen zu regelrechten Festungen mutieren und ihre Authentizität verlieren. Jede  usstellung hält andere Anforderungen an Zugänglichkeit, Didaktik und Forschung bereit, die in gleicher Weise berücksichtigt werden müssen. Eine Galerie, in der jedes Gemälde hinter Panzerglas hängt, ist ebenso zu vermeiden wie ein Heimatmuseum, in dem sich aufgrund verschärfter Maßnahmen kaum noch pädagogische Angebote für Kinder realisieren lassen. Die Lösung kann nur in  einem ausgewogenen Mittelweg bestehen, der für jedes Museum gesondert austariert werden muss.

Initiativen der AfD-Fraktion:

  • Antrag: „Einbruchdiebstahl in das Grüne Gewölbe in Dresden“ mit der Forderung, die Sicherheitskonzepte der Museen zu überarbeiten – vgl. Drs. 7/629.
  • Große Anfrage zu Fällen besonders schweren Diebstahls in Sächsischen Museen – vgl. Drs. 7/5940.

Museen in und nach der Corona-Krise unterstützen

Durch die Corona-Krise – genauer: durch die politisch  verantworteten Maßnahmen der Staatsregierung – haben große Teile der Wirtschaft und des kulturellen Lebens über Monate hinweg gelitten. Betroffen sind auch und insbesondere kleine Museen und Sammlungen, die sich schon unter normalen Bedingungen nur mit Mühe über Wasser halten können. Um die auf den Häusern  uhende Last ein Stück weit abzufangen, setzt sich die AfD-Fraktion für eine bessere finanzielle Ausstattung der nichtstaatlichen Museen ein. So haben wir im Rahmen der Verhandlungen zum  Doppelhaushalt 2021/2022 gefordert, die staatlichen Mittel für solche Projekte zu erhöhen, die nachhaltigen Investitionen in den Museumsbetrieb zugutekommen.

Entsprechende Maßnahmen können etwa in der Neukonzeption von Dauerausstellungen, in der Restaurierung von Kunstwerken oder in der Erarbeitung neuer Broschüren und  Ausstellungskataloge bestehen, die wiederum einen erhöhten Anreiz für künftige Besucher bieten.

Initiativen der AfD-Fraktion:

  • Haushaltsantrag: Erhöhung der für Projekte an nichtstaatlichen Museen vorgesehenen Landesmittel um 5 Mio. Euro.

Denkmale einem öffentlichen Nutzen zuführen

In Sachsen gibt es zahlreiche und mitunter architekturgeschichtlich bedeutsame Baudenkmale, die seit vielen Jahren leer stehen. Die historische Bausubstanz bleibt ungenutzt und verfällt, weil es  an Investoren fehlt, die bereit sind, mehr als das Nötigste in den Erhalt der Gebäude zu investieren. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, dass der Freistaat das betreffende Denkmal – sofern es  zum Verkauf steht – selbst erwirbt und für die Kosten der Instandsetzung aufkommt. Ermöglicht wird dieses Vorgehen durch ein Vorkaufsrecht im Rahmen des Sächsischen  Denkmalschutzgesetzes (§ 17 SächsDSchG).

Die AfD-Fraktion setzt sich in diesem Sinne dafür ein, dass der Freistaat im Falle von Bauwerken herausragender historischer bzw. architekturgeschichtlicher Bedeutung in die Bresche springt  und Sicherungsmaßnahmen einleitet. Durch eine anschließende öffentliche Nutzung – z. B. als Museum oder Gedenkstätte – wäre sichergestellt, dass die investierten Mittel der sächsischen  Regionalentwicklung (etwa im Hinblick auf den Tourismus) zugutekommen und so letztlich auch der Steuerzahler von der Nutzbarmachung profitiert.

Initiativen der AfD-Fraktion:

  • Antrag: „Der ‚Wiege Sachsens‘ gerecht werden – Das zur Albrechtsburg in Meißen gehörige Kornhaus einer öffentlichen Verwendung zuführen“ (Drs. 7/3819).

Denkmale präventiv digitalisieren

Der Großbrand der Pariser Kathedrale Notre-Dame oder die Sprengung von Altertümern im antiken Palmyra haben der Weltöffentlichkeit in den letzten Jahren wiederholt vor Augen geführt, wie  leicht sicher geglaubtes kulturelles Erbe der Zerstörung durch äußere Einflüsse anheimfallen kann. Auch im Freistaat Sachsen können Denkmale theoretisch jederzeit Beschädigungen durch  natürliche oder von Menschen provozierte Katastrophen erleiden, wie nicht zuletzt das Elbehochwasser in Dresden im Jahr 2002 gezeigt hat. Wenn Rettungsmaßnahmen versagen, bleibt oft nur  die Möglichkeit der aufwendigen Wiederherstellung eines Denkmals. Hierbei ist jedoch stets mit Überraschungen und Fehlern zu rechnen, weil zu Gebäuden, die vor Jahrhunderten errichtet  wurden, nur selten detaillierte Baupläne oder vollständige wissenschaftliche Bauaufnahmen vorliegen – und selbst wenn historische Aufzeichnungen existieren, lässt ihre Genauigkeit oft zu wünschen übrig.

Am Beispiel von Notre-Dame de Paris ist ersichtlich, welchen Mehrwert demgegenüber digitale Modelle besitzen, die ein millimetergenaues Abbild des beschädigten Gebäudes liefern. So können  die Verantwortlichen im Falle des zerstörten Vierungsturms auf Laser-Scans der Universität Bamberg und anderer Institute zurückgreifen, die ursprünglich zu Forschungszwecken angelegt  worden sind und nun den Wiederaufbau erleichtern. Die hierzu nötige Technologie hat sich bereits seit Langem in der Bauforschung bewährt und spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit: Was  früher im Rahmen langwieriger Projektkampagnenvermessen werden musste, lässt sich heute innerhalb weniger Tage digital abbilden.

Die AfD-Fraktion setzt sich daher dafür ein, dass der Freistaat ein Projekt ins Leben ruft, das zum Ziel hat, bedeutsame sächsische Baudenkmale – aber auch bewegliche Kulturgüter  herausragender Bedeutung – mittels Laserscan-Verfahren zu erfassen und eine entsprechende Datenbank anzulegen. Das Projekt soll die Methoden der klassischen Denkmalpflege keinesfalls  ersetzen, sondern als darüberhinausgehende Vorsorge für den Ernstfall dienen. Ein Nebeneffekt bestünde darin, dass auch die Forschung und der Tourismus von den 3D-Modellen profitieren  würden – zum Beispiel durch Angebote aus dem Bereich der „Augmented Reality“, welche den Besucher eines Denkmals in die Lage versetzen, seine Baugeschichte durch digitale Einblendungen  auf dem Smartphone nachzuvollziehen.

Für den Bodendenkmalschutz werben

Das Sächsische Denkmalschutzgesetz schützt auch solche Kulturdenkmale, die sich nicht an der Oberfläche befinden, sondern erst noch wissenschaftlich erschlossen werden müssen – sprich:  archäologische Bodendenkmale. In der modernen archäologischen Wissenschaft geht es längst nicht mehr darum, „Schätze“ zu finden, sondern darum, Erkenntnisse über historische  Zusammenhänge zu gewinnen. Jedes noch so kleine Objekt und jede noch so unscheinbare Bodenverfärbung kann dazu beitragen, den Lebensalltag vergangener Epochen zu rekonstruieren. Im  Boden konservierte Fundzusammenhänge (Befunde) stellen insofern unschätzbare Quellen dar und lassen sich, sobald sie einmal zerstört worden sind, nicht wiederherstellen. Archäologische  Bodendenkmale sind eine „endliche“ Quelle, deren Bestand durch unsachgemäße und  teilweise illegale Eingriffe gefährdet ist. Anfragen der AfD-Fraktion haben ergeben, dass allein zwischen  2010 und 2020 mindestens 40 Raubgrabungen im Freistaat Sachsen registriert wurden.

Die Dunkelziffer dürfte sogar noch höher liegen, weil viele ungenehmigte Eingriffe in den Boden zu spät oder erst gar nicht als solche erkannt werden. In den seltensten Fällen kommt es zu einer  Verurteilung der Täter, viele Verfahren werden eingestellt. Das beste Mittel gegen die (ob bewusste oder unbewusste) Zerstörung von Bodendenkmalen und anderen archäologischen  Hinterlassenschaften besteht in Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit. Aus diesem Grunde sollten bereits Kinder früh mit dem kulturellen Erbe ihrer Heimat vertraut gemacht werden. Eine  bessere Aufklärung im Kindesalter – zum Beispiel im Rahmen des Sachkundeunterrichts – könnte für ein erhöhtes Verständnis in späteren Jahren sorgen. Die AfD-Fraktion nutzt das Mittel der  Großen und Kleinen Anfrage an die Staatsregierung, um parlamentarische Initiativen zur Gewährleistung des Bodendenkmalschutzes zu entwickeln.

Initiative der AfD-Fraktion:

  • Große Anfrage: „Archäologische Zufallsfunde und Bodendenkmalschutz im Freistaat Sachsen“ (Drs. 7/2537).

Angriffe auf Denkmale transparent erfassen

Gewaltsame Übergriffe auf Kulturdenkmale stellen  ernstzunehmende Attacken auf die deutsche Geschichte und unser kulturelles Gedächtnis dar. Auch Sachsen ist hiervon betroffen: Allein 2020 ereigneten sich im Freistaat so viele Straftaten gegen Denkmale, dass es den Rahmen dieser Broschüre sprengen würde, sie alle aufzuzählen10. Die Entweihung von Mahnmalen für Gefallene11  und Bombenopfer12, der brachiale Diebstahl von Grabmonumenten13 oder die zahlreichen Beschädigungen des „Goldenen Reiters“ in Dresden sind an dieser Stelle als bloße Beispiele zu  verstehen.

Trotz wiederholter Anfragen der AfD-Fraktion ist die Staatsregierung nicht bereit, umfassende Auskunft über die Häufigkeit entsprechender Fälle in den vergangenen Jahren zu geben15. Das  roblem liegt in der polizeilichen Vorgangsbearbeitung, welche (nicht politisch motivierte) Straftaten wie beispielsweise Sachbeschädigung zwar als solche erfasst, im Nachhinein jedoch keinen  aufschluss darüber zulässt, ob es sich bei dem beschädigten Objekt um ein Denkmal (z. B. eine Statue) handelte.

Entsprechende Übergriffe sind damit lediglich als Aneinanderreihung von Einzelfällen, nicht jedoch als Gesamtphänomen nachvollziehbar. Die AfD-Fraktion hat daher beantragt, die polizeiliche Methodik anzupassen und Übergriffe auf Kulturdenkmale künftig transparenter zu erfassen. Nur auf einer solchen Grundlage lassen sich geeignete Maßnahmen zur besseren Sicherung  unserer Denkmale identifizieren und politisch umsetzen.

Initiativen der AfD-Fraktion:

  • Antrag: „Gewaltsame und politisch motivierte Angriffe auf Kulturdenkmale transparent und umfänglich erfassen“ (Drs. 7/4721).

Geschichtsvergessenheit entgegentreten

Ein besonderes Phänomen stellen politisch motivierte Straftaten gegen Denkmale dar, bei denen sich im vergangenen Jahr ein weltweiter Anstieg verzeichnen ließ: Befeuert durch die Proteste der „Black-Lives-Matter“-Bewegung (BLM) riefen als Aktivisten getarnte Bilderstürmer dazu auf, Bildnisse und Monumente einer angeblich von weißen Unterdrückern dominierten (und damit in  ihren Augen als gestrig und „vormodern“ abzulehnenden) Geschichte niederzureißen.

In Sachsen manifestierte sich diese Forderung beispielsweise in einem Farbanschlag auf den Bismarckturm Glauchau im Juli 2020: Die Täter gaben sich durch großflächige Schmierereien als  Anhänger der BLM-Bewegung zu erkennen. Parallel werden Forderungen laut, entsprechende Denkmale aus dem Stadtbild zu entfernen, zu verdecken oder auf den Kopf zu stellen17. Betroffen sind auch bestimmte Straßen, deren Namensgeber (z. B. Ernst Moritz Arndt) „Aktivisten“ und linksgerichteten Stadträten ein Dorn im Auge sind. Die AfD-Fraktion stellt sich der Forderung,  historische Persönlichkeiten und Denkmale zu schleifen, mit allen parlamentarischen Mitteln entgegen. Wir sind davon überzeugt, dass ein geschichtsbewusster Umgang mit unserer  ergangenheit nicht darin bestehen kann, Monumente  vergangener Epochen aus unserem Leben zuverbannen.

Als Nachkommen der europäischen Aufklärung sind wir in der Lage, solche Objekte einzuordnen und im historischen Kontext ihrer Entstehung zu sehen. Dies gilt ebenso für das, auf was wir im  nachhinein stolz sein können, wie für solche Aspekte, die wir als Deutsche aus heutiger Sicht anders bewerten würden.

Initiativen der AfD-Fraktion:

  • Antrag: „Gewaltsame und politisch motivierte Angriffe auf Kulturdenkmale transparent und umfänglich erfassen“ (Drs. 7/4721).

Brauchtum pflegen Lokalkultur erhalten

Kulturelles Erbe verwirklicht sich nicht nur in der  sogenannten Hochkultur, wie man sie in staatlichen Museen und Opernhäusern findet, sondern auch in der heimatlichen Brauchtumspflege –  getragen durch Geschichtsvereine, Heimatmuseen oder traditionelle Bergmannschaften.

Leider stellt der Freistaat Sachsen für solche Einrichtungen weitaus geringere Mittel als für manch andere (womöglich politisch prestigeträchtigere) Programme zur Verfügung. So haben Anfragen  der AfD-Fraktion ergeben, dass  für Zwecke im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Heimatpflege und Laienmusik im Jahr 2020 gerade einmal 107.000 Euro bereitgestellt  wurden.

Vor dem Hintergrund des jährlich milliardenschweren Landeshaushalts scheint diese Summe verschwindend gering. Zum Vergleich: Allein für eigene Veröffentlichungen und Öffentlichkeitsarbeit  wurden im Staatsministerium für Kultur und Tourismus im Jahr 2021 ganze 157.000  Euro veranschlagt. Die Vernachlässigung der Lokalkultur und der Brauchtumspflege  spielt solchen politischen Kräften in die Hände, denen der Heimatbegriff an sich verdächtig geworden ist. Veranstaltungen wie der sogenannte „Anti-Heimatabend“ am Societaetstheater Dresden im November 2019 belegen diesen Eindruck.

Die Heimatpflege – gerade im ländlichen Raum – zu stärken und besonders junge Leute für die Geschichte und Traditionen der sächsischen Heimat zu begeistern, ist für die AfD-Fraktion ein erklärtes Anliegen. Wir arbeiten stetig an Initiativen für eine größere Unterstützung von Projekten zur Förderung der Lokalkultur sowie zur Verbesserung der kulturellen Bildung unserer Kinder  und Jugendlichen.

Initiativen der AfD-Fraktion:

  • Große Anfrage: „Umsetzungsstand der Strategie  der sächsischen Staatsregierung für denländlichen Raum, Vielfalt leben – Zukunft sichern‘“ – vgl. Drs 7/3276.
  • Initiativen zur Stärkung des Heimatgefühls, z.B. Antrag „Schulgartenunterricht stärken – Ausstattung mit Schulgärten landesweit sicherstellen“ – vgl. Drs. 7/861.

Musikschulen besser ausstatten

In Sachsen spielt die Musik seit Jahrhunderten  eine große Rolle. Die Geschichte des einstmaligen Kurfürstentums, Königreichs und späteren Freistaates ist untrennbar mit Namen wie Johann  Sebastian Bach, Robert Schumann oder Richard Wagner verbunden. Als AfD-Fraktion verstehen wir dieses Erbe zugleich als Auftrag, die Musik zu fördern und vor allem Kinder und Jugendliche  für Instrumente und Gesang zu begeistern.

Die Musikschulen leisten hierzu einen wesentlichen Beitrag. Durch gezielte Anfragen und Anträge – etwa im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 – arbeiten wir daran,  diese Einrichtungen mit einer besseren Ausstattung zu versehen. So haben wir unter anderem beantragt, den durch den Freistaat getragenen Anteil an den Personalkosten zu erhöhen und auf  diese Weise eine angemessene Vergütung der Lehrkräfte zu gewährleisten.

Ebenso fordert die AfD-Fraktion eine bessere finanzielle Ausstattung des Projekts „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi), das es Grundschülern gleich welcher sozialen Herkunft ermöglichen soll,  ihr Talent an einem Instrument zu erproben. Das Programm ist an sich kostenlos, allerdings müssen die Eltern ab dem zweiten Schuljahr einen Kostenbeitrag in Höhe von 120 Euro erbringen. Im  Rahmen des Doppelhaushalts 2021/2022 haben wir beantragt, diesen Betrag um die Hälfte zu reduzieren. Nur so lässt sich gewährleisten, dass sich Familien mit geringem Einkommen nicht von  vornherein gezwungen sehen, auf die Teilnahme ihrer Kinder zu verzichten.

Initiativen der AfD-Fraktion:

  • Haushaltsanträge zur besseren Ausstattung der Musikschulen im Freistaat Sachsen (insb. Personalkosten und Programm „JeKi“)

Theater: Freiheit der Kultur gewährleisten

Die AfD-Fraktion schätzt die künstlerische Freiheit  als hohes Gut. Daher verwahren wir unsnicht zuletzt gegen die zunehmende Ideologisierung des Kulturbetriebs, die wir auch und gerade an  sächsischen Theatern erleben.

Spätestens dann, wenn politische Meinungsmache mithilfe von Steuermitteln stattfindet, ist die Grenze des Ertragbaren aus unserer Sicht überschritten. In den vergangenen Jahren hat es  ehrere Inszenierungen an staatlich geförderten Theatern gegeben, die dazu geeignet waren, die politische Meinungsbildung in einer bestimmten Weise zu beeinflussen. Verwiesen sei etwa auf die  Inszenierung „Inside AfD“ am Projekttheater Dresden oder das Stück „Das Blaue Wunder“ am Staatsschauspiel, welches dazu diente, Mitglieder und Programm der AfD verächtlich zu machen.

Hinzu kommt die sogenannte „Identitätspolitik“, die darauf abzielt, repräsentative Vorgaben für Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung und andere Merkmale auf deutschen Bühnen zu  etablieren. So hat der ehemalige Intendant des Staatsballetts Berlin erst kürzlich gefordert, eine „Diversitätsquote“ auf deutschen Bühnen einzuführen22. In der Konsequenz bedeutet dies nichts anderes, als Schauspieler und Opernsänger in diskriminierender Weise nach äußeren Attributen zu klassifizieren und ihre Aufgabe – die Darstellung einer Rolle (!) – ad absurdum zu führen.  Entsprechend sind bereits Forderungen zu vernehmen, dass beispielsweise transsexuelle Rollen nur noch Transsexuellen gespielt werden dürfen.

Als AfD-Fraktion lehnen wir ein solches Vorgehen entschieden ab. Stattdessen fordern wir, die Förderpraxis der staatlichen wie nichtstaatlichen Theater grundlegend zu überdenken und den  Kulturbetrieb von seinen ideologischen Fesseln zu befreien. Ein Ansatzpunkt bestünde darin, die bislang übliche steuergeldfinanzierte Förderung von Theaterkarten im Rahmen teilweise  dreistelliger Beträge pro Stück (!) anzupassen und an der tatsächlichen Nachfrage der Besucher zu orientieren. Zugleich muss solchen Theatern, die durch äußeres (etwa politisches) Verschulden in eine Schieflage geraten sind, rasche Hilfe zuteilwerden – zum Beispiel angesichts der Schließung von Kultureinrichtungen im Rahmen der Corona- Krise. Auch hier bleiben wir unserem  eingangs formulierten Anspruch treu, das kulturelle Erbe des Freistaats Sachsen zu erhalten.

Initiativen der AfD-Fraktion:

  • Anträge mit Vorschlägen zur besseren Unterstützung der sächsischen Theater und anderer Kultureinrichtungen in der Corona-Krise, z. B. Drs. 7/2025 (dort Punkt II Nr. 10: Unterstützung für abgesagte Aufführungen).
  • Antrag „Qualität statt Quote – Regelungen zur Einführung ‚repräsentativer Diversität‘ auf sächsischen Bühnen verhindern“– vgl. Drs. 7/6732.

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