Der Sächsische Flüchtlingsrat erhielt im Jahr 2024 über die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ insgesamt 469.606,97 Euro. Für zwei längerfristige Projekte flossen darüber hinaus 170.209 Euro. Das ergab eine Kleine Anfrage (8/715) des finanzpolitischen Sprechers der sächsischen AfD-Fraktion, André Barth.
Barth hatte die Anfrage gestellt, weil der Flüchtlingsrat öffentlich dazu aufrief, die Bezahlkarten für Asylbewerber mit einem Gutschein-Trick auszuhebeln.
Diese Praxis ist aus Bayern und Hamburg bekannt. Die CSU hat inzwischen angekündigt, diese „linke Umgehungs-Industrie“ zu unterbinden.
Der sächsische CDU-Innenminister Armin Schuster scheint die „linke Umgehungs-Industrie“ hingegen zu dulden. Unsere Fraktion hatte ihn im November aufgefordert, juristische Schritte gegen den Flüchtlingsrat einzuleiten und diesem Verein die staatliche Förderung zu streichen. Geschehen ist nichts dergleichen.
Um einen Missbrauch der Asyl-Bezahlkarte unmöglich zu machen, sollte aus unserer Sicht eine komplette Umstellung auf Sachleistungen erfolgen.