Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung hat sich die Nachweispflicht in Kindergärten und Krippen nochmals verschärft. Eltern müssen weiter täglich mit Unterschrift bestätigen, dass ihr Kind keine Corona-Symptome aufweist.
Die Betreuungseinrichtung muss zudem täglich dokumentieren, welche Kinder von wem betreut werden, welche Personen die Kinder in die Einrichtung bringen und abholen, sowie welche einrichtungsfremden Personen sich länger als 15 Minuten in der Einrichtung aufhalten.
Dr. Rolf Weigand, dreifacher Familienvater und bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, kommentiert dazu:
„Die aktuellen Maßnahmen bedeuten nicht nur bürokratischen Mehraufwand, sondern binden zusätzlich Personal, welches dann für die pädagogische Arbeit fehlt. Wir fordern deshalb in einem Antrag (7/3722), dass eine einmalige Bestätigung der Eltern über die Kenntnisnahme der aktuellen Regeln, wie in der Schule oder im Hort, ausreichend ist.
Weiterhin erachten wir es als zwingend notwendig, dass Kinder mit nur milden Symptomen einer Erkältung auch ohne einen negativen Corona-Test und ärztlicher Freigabe in die Kindertageseinrichtung gehen dürfen. Sonst werden im Herbst Kinderarztpraxen, Testkapazitäten und Eltern unnötig überlastet. Kinder dürfen nicht erneut an letzter Stelle stehen und in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.“
Der eingebrachte Antrag wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 18. September 2020 behandelt werden.
Link zum Antrag: http://edas.landtag.sachsen.de//viewer.aspx?dok_nr=3722&dok_art=Drs&leg_per=7