„Nur vier Monate nach seiner Haftentlassung hat Messer-Mann Khalid O. erneut einen Menschen niedergestochen und schwer verletzt. Dabei sollte der 29-Jährige längst nach Eritrea abgeschoben werden“, berichtet die BILD über einen schrecklichen „Einzelfall“ in Dresden, der leider kein Einzelfall ist.
Khalid O. wurde laut den Presseangaben am 11. Juni 2024 aus der Haft entlassen. Er saß im Gefängnis, weil er bereits in der Vergangenheit drei Menschen mit einem Messer attackiert hatte. Nach der Haftentlassung dauerte es nur sechs Tage, bis Khalid O. wieder straffällig wurde.
Wir fragen: Wie kann es sein, dass dauerkriminelle Messer-Männer durch „Abschiebeverbote“ geschützt werden? Und: Wie kann es sein, dass der Eritreer laufen gelassen wurde, obwohl die Polizei diese tickende Zeitbombe bereits vor der letzten Tat mit einem Messer antraf?
Unsere Meinung: Um ausländische Intensivtäter zügig abschieben zu können, brauchen wir das sogenannte „Ruanda-Modell“, das unsere Fraktion im Landtag bereits beantragt hat. Wenn Intensivtäter und Ausreisepflichtige nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können, muss die Regierung sie in ein anderes Land abschieben, das dafür dann entschädigt wird.