Knallhart-Sanktionen treffen nur Deutsche: Arbeitslose Migranten bleiben verschont!

Post aus Sachsen! Die Sonntagskolumne von Jörg Urban

Liebe Freunde, liebe Leser,

mit pompöser Kraftmeierei haben Markus Söder (CSU) und CDU-Kanzler Friedrich Merz den Abschied vom „Bürgergeld“ verkündet.

Bei der neuen „Grundsicherung“ werden jetzt alle „Arbeitsverweigerer“ knallhart sanktioniert, verspricht die Regierung.

Ich habe mir einmal angeschaut, für wen die neuen Regeln wirklich „knallhart“ sind, wer Probleme bekommen könnte und welche Gruppen nichts zu befürchten haben.

Betrachten wir zunächst den Otto-Normalbürger Max Mustermann:

Er hat eine Ausbildung als Kfz-Mechaniker gemacht, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er arbeitet und zahlt monatlich Einkommensteuer. Sein Haus hat Max Mustermann mühsam über 20 Jahre fast komplett abbezahlt und nebenher vorbildlich einen Notgroschen zurückgelegt, weil er befürchtet, bald seine Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen zu müssen.

Mit Mitte 50 wird Max Mustermann nun arbeitslos, weil die Regierung die Autoindustrie aus Deutschland vertreibt und sein Arbeitgeber – ein Automobil-Zulieferer – Insolvenz anmelden musste.

Bisher wurde dieser Max Mustermann vom deutschen Sozialstaat, den er jahrelang mitfinanziert hat, gut aufgefangen. Er konnte in seinem Haus wohnen bleiben und er konnte auch seinen „Notgroschen“ behalten. Das Schonvermögen beim Bürgergeld betrug 40.000 Euro plus 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt.

Die Knallhart-Reform von Friedrich Merz führt nun dazu, dass Max Mustermann sofort sein noch nicht ganz abbezahltes Haus verliert. Zudem muss er unter Umständen das Auto seiner Frau verkaufen und erhält solange keine Grundsicherung, bis sein „Notgroschen“ von 50.000 Euro aufgebraucht ist.

Friedrich Merz hat diese tatsächlich knallharten Sanktionen hinter Bürokratendeutsch versteckt. Sowohl bei den „Kosten der Unterkunft“ (bei Hausbesitzern die monatliche Kreditrate) als auch bei der „Vermögensanrechnung“ soll in Zukunft die „Karenzzeit entfallen“.

Um es ganz deutlich zu sagen: Unser Otto-Normalbürger Max Mustermann ist kein Leistungsverweigerer. Er zählte jahrzehntelang zu den Leistungsträgern unserer Gesellschaft und wird nun vom Staat im Stich gelassen, denn auch seine zu erwartende Rente fällt viel geringer aus, als erhofft.

Wie sieht nun im Kontrast dazu die Situation von Omar K. aus? Den arabischen Namen Omar habe ich ganz bewusst für mein Beispiel gewählt, denn übersetzt heißt das so viel wie „langlebig“.

Omar ist zusammen mit seiner Familie 2015 nach Sachsen gekommen. Zu seiner Familie zählen genauso wie bei Max Mustermann eine Frau und zwei Kinder.

Sein genaues Herkunftsland hat Omar verschleiert, indem er seinen Pass weggeworfen hat. Gearbeitet hat er in Deutschland nie. Seine Sprachkenntnisse reichen dazu nicht aus.

Omar hat trotzdem Anspruch auf eine 90 Quadratmeter große Wohnung. In Dresden kostet eine solche Wohnung derzeit warm ca. 1.600 Euro pro Monat. Insgesamt erhält Omar für seine Familie Sozialleistungen in Höhe von 3.300 Euro pro Monat.

Die Kosten für die Jugendherbergsfahrten der Kinder, für den Besuch von Sportvereinen und Musikschulen übernimmt der Staat zusätzlich. Gleiches gilt für die kaputte Waschmaschine und ähnliche Anschaffungen.

Omar kann zwar kaum Deutsch, aber er kann rechnen. Auf 3.300 Euro netto käme er nur mit einem akademischen Abschluss. Weder mit einem Hilfsjob noch mit einer handwerklichen Ausbildung würde er das verdienen. Und deshalb lehnt er solche Jobs natürlich ab.

Omar ist also eindeutig ein „Arbeitsverweigerer“, aber die angeblichen „Knallhart“-Sanktionen von Friedrich Merz treffen ihn nicht. Im Entwurf zur Grundsicherung heißt es schließlich: Ein „Leistungsberechtigter“, der die „Arbeitsaufnahme verweigert“, erhält weiter das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Existenzminimum.

Einzige Einschränkung: „Die Leistungen für Kosten der Unterkunft sollen dann direkt vom Jobcenter an den Vermieter abgeführt werden.“

Verhält sich Omar jedoch ein wenig clever, dann kommt er in den Genuss einer sogenannten „Härtefall“-Regelung. Wenn er also zum Beispiel angibt, seine Flucht habe ihn traumatisiert, kann er alle Termine beim Jobcenter ignorieren und erhält weiter volle Leistungen.

Die Bürgergeld-Reform ist damit vor allem ein knallharter Griff nach dem Vermögen älterer Deutscher, die durch schlechte Wirtschaftspolitik arbeitslos werden. Zugleich werden erneut illegale Migranten verschont, obwohl hier das größte Einsparpotential liegt.

Sowohl die SPD als auch die CDU stehen für ein „Weiter so“ bei der desaströsen Asylpolitik, inklusive der Plünderung der Lebensleistung unserer Bürger.

Eine AfD-Regierung hingegen würde den Bürgern ihr Häuschen und ihr Schonvermögen lassen. Beenden würden wir aber tatsächlich den Bürgergeld-Irrsinn für illegale Migranten und Ukrainer und die Masseneinwanderung in unsere Sozialsysteme. Dann wäre auch genug Geld vorhanden, um endlich den Kampf gegen die wachsende Altersarmut in Deutschland aufzunehmen.

Bis nächsten Sonntag,
Ihr Jörg Urban

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