Mit einer Abweichung von der Geschäftsordnung (Drs. 7/7959) wollen die regierungstragenden Fraktionen (CDU, Grüne, SPD) anscheinend verhindern, dass am 19. November Torsten Gahler als AfD-Vertreter in den MDR-Rundfunkrat gewählt wird.
Zur rechtlichen Bewertung dieses Vorgangs führte die AfD-Fraktion nun eine eigene Anhörung mit zwei Juristen durch. Dazu erklärt der AfD-Abgeordnete Alexander Wiesner:
„Der Rundfunkrat ist das zentrale Kontrollorgan des MDR. Eine echte Kontrolle kann es aber nur geben, wenn die größte Oppositionsfraktion in diesem Gremium vertreten ist. Das ist normalerweise durch den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit abgesichert. Dieser besagt: Auch außerparlamentarische Gremien wie der MDR-Rundfunkrat müssen entsprechend des Kräfteverhältnisses im Landtag besetzt werden. Folglich dürfte unsere Fraktion einen Vertreter in den Rundfunkrat entsenden.
Um dies zu verhindern, wollen CDU, Grüne und SPD von der Geschäftsordnung abweichen. Ihr Kalkül: Wenn sie der Linksfraktion den Sitz im Rundfunkrat in Aussicht stellen, stimmt diese sicherlich auch der Durchbrechung der Geschäftsordnung zu. Ein solches Vorgehen hat es noch nie gegeben. Es ist ein Angriff auf die Demokratie und zeugt von einem unreifen Fairnessverständnis im parlamentarischen Betrieb.
Wir sehen darin eine Verletzung unserer Oppositionsrechte und eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit. Sollte am Freitag tatsächlich das stattfinden, was wir befürchten, werden wir juristische Schritte prüfen.“