Die Staatsregierung will nach vielen Jahren Verzögerung endlich eine Landarztquote mit 50 Studienplätzen einführen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Frank Schaufel:
„Das Zaudern der CDU-geführten Landesregierung hat wertvolle Zeit gekostet. Bereits vor über vier Jahren hatte die AfD eine Landarztquote beantragt (6 /8490), die CDU, SPD und Grüne unter fadenscheinigen Argumenten ablehnten. Nachdem die medizinische Versorgung im ländlichen Raum immer prekärer wurde, werden nun die Regierungsparteien langsam munter. Dennoch sind die in Aussicht gestellten 50 Studienplätze viel zu wenig und der Beginn wurde erneut verschoben.
Mittlerweile sind über 360 vertragliche Hausarztstellen in Sachsen nicht besetzt und die Hälfte der Hausärzte über 60 Jahre alt! Es muss also schnell gehandelt werden. Die AfD hat deshalb schon vor über einem Jahr ein Sächsisches Landarztgesetz konzipiert (7/1941). Dieses sieht vor, dass die Abiturnote allein nicht mehr ausschlaggebend für ein Medizinstudium in Sachsen sein soll. Alle geeigneten Bewerber, die sich für zehn Jahre als Landarzt verpflichten, sollen Medizin studieren können. Nur so kann der Zusammenbruch der medizinischen Versorgung in vielen Regionen noch aufgehalten werden.
Die Auswahl der Bewerber allein anhand der Noten (Numerus Clausus) ist zudem laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 verfassungswidrig. Es braucht mehr Kriterien zur Studienplatzvergabe und hier ist die Politik gefordert, geeignete zu definieren. Die Verpflichtung, sich in der eigenen Heimat bzw. strukturschwachen Regionen anzusiedeln, halten wir für ein gutes Kriterium. Wer dies macht, beweist damit schließlich wichtige soziale Kompetenzen.“