Vorwort

Unsere Sächsische Verfassung garantiert in Artikel 35 das Grundrecht, sich mit Bitten oder Beschwerden in Form einer Petition an den Sächsischen Landtag zu wenden. Das schließt den Anspruch mit ein, innerhalb einer angemessen Frist, eine begründete Antwort zu erhalten. Wir Mitglieder des Petitionsausschusses der AfD-Fraktion sehen uns als Mittler der Interessen des Petenten (=Beschwerdeführer) gegenüber den zuständigen Behörden. Über Petitionen werden Probleme der Bürger behandelt, die in der Öff entlichkeit selten wahrgenommen und von den meisten Medien kaum thematisiert werden. Deshalb sind Petitionen ein elementarer Bestandteil von Demokratie und politischer Teilhabe der Bürger. Seit 2019 ist die AfD mit neun Abgeordneten im Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages vertreten. Wir stellen Ihnen in dieser Broschüre unsere Arbeit kurz vor und wollen Sie dabei ermutigen, auch selbst von Ihrem Petitionsrecht Gebrauch zu machen. Wie Sie sich als Bürger politisch Gehör verschaff en und wie wir als AfD Sie dabei unterstützen können, das erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Was ist eine Petition?

Eine Petition ist ein Schreiben, in dem Bitten und Beschwerden in eigener Angelegenheit, für andere oder im allgemeinen Interesse vorgetragen werden. Bitten innerhalb einer Petition bezeichnen Forderungen und Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öff entliche Aufgaben wahrnehmen. Bitten äußern sich zum Beispiel auch in Forderungen, bestimmte Gesetze zu erlassen.

Beschwerden hingegen richten sich gegen ein konkretes Handeln oder Unterlassen durch eine der genannten Einrichtungen.

Wer eine Petition einreicht, gilt als Petent bzw. Beschwerdeführer. Dem Petenten dürfen durch das Vorbringen eines Anliegens keine Nachteile entstehen. Jeder hat das Recht, sich mit einer Beschwerde oder einer Bitte an den Landtag zu wenden. Dabei kann es zum Beispiel auch darum gehen, die Überprüfung oder Veränderung einer bestimmten Behördenentscheidung zu erbitten. Gerichtsentscheidungen und Streitigkeiten zwischen Bürgern sind jedoch vom Petitionsrecht ausgenommen. Sollte ein Anliegen auf Landesebene in Sachsen nicht entschieden werden können, leiten wir dieses an den Bundestag weiter.

Im Jahr 2021 gingen beim Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages 564 Schreiben von Bürgern ein, von denen 403 als Petition behandelt wurden. Das sind weniger als im Vorjahr. Warum die Zahl der eingereichten Petitionen rückläufig ist, darüber kann an dieser Stelle nur spekuliert werden. Sicher liegt es nicht daran, dass die Bürger weniger „Probleme“ haben und mit der Arbeit von Behörden und anderen Stellen zufriedener sind. Möglicherweise ist die Petition als Werkzeug der Beschwerdeführung oder Bittstellung vielen nicht bekannt, das Petitionsverfahren zu umständlich oder die Erfolgsaussichten werden als zu gering eingeschätzt.

Dieser Entwicklung möchten wir entgegenwirken, indem wir dafür werben, dass die Bürger vom ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen. So manch behördliche „Ungerechtigkeit“ kann auf diese Weise korrigiert werden. Ebenso werden viele Abgeordnete über eingereichte Petitionen überhaupt erst auf bestimmte Problemlagen in der Bevölkerung aufmerksam.

Historischer Hintergrund

Das Petitionsrecht hat eine lange Tradition. Bereits im alten Rom hatten die Bürger die Möglichkeit, sich mit Bitten an den Senat oder den Kaiser zu wenden. Auch im Mittelalter konnten Bürger ihre Anliegen dem Deutschen Kaiser oder den jeweiligen Landesfürsten vortragen. Die Erfolgsaussichten hingen hier allerdings noch von der oft willkürlichen Entscheidung des jeweiligen Herrschers ab.

Im 19. Jahrhundert wurde die Rechtsgrundlage für Petitionen jedoch europaweit gestärkt. So wurde das Petitionsrecht im Königreich Sachsen 1831 in der Verfassung verankert und blieb mit dieser bis zur Gründung des Freistaates Sachsen im Jahr 1918 in Kraft. Die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920 enthielt zwar selbst keinen Grundrechtskatalog. Die Geschäftsordnung des Landtages beinhaltete aber gleichwohl Regelungen für „Beschwerden und Gesuche“ an den Landtag, die den heute geltenden Grundsätzen entsprechen.

Mit der Neugründung des Freistaates Sachsen im Jahr 1990 wurde das Petitionsrecht als ein grundlegendes Element der Bürgerbeteiligung verfassungsrechtlich verankert.

Wie kann der Bürger aktiv werden?

Für das Verfassen einer Petition gibt es keine besonderen Formvorschriften. Sie kann formlos hand- oder maschinenschriftlich abgefasst werden. Es ist lediglich erforderlich, dass die Petition handschriftlich unterzeichnet und mit Namen und Anschrift des Petenten versehen wird. Daneben gibt es die Möglichkeit, Petitionen online über die Internetseite des Sächsischen Landtages einzureichen (www.landtag.sachsen.de/petition).

Reichen mindestens 50 Bürger die gleichlautende Petition zum Beispiel in Form von vorgedruckten Postkarten ein (Massenpetition), werden Eingang, Beschluss und Bericht des Landtages im Internet und im Sächsischen Amtsblatt veröff entlicht. Sobald die Petition gesichtet wurde, wird ein Petitionsverfahren eröff net und ein Abgeordneter als Berichterstatter benannt. Der Petent wird schriftlich über den Eingang informiert. Der Berichterstatter setzt sich mit dem Anliegen auseinander und erstellt auf Grundlage einer Stellungnahme der Staatsregierung und eigener Recherchetätigkeiten sowie möglichen Ortsterminen, gegebenenfalls auch beim Petenten vor Ort, einen Bericht.

Über diesen Bericht und den Sachverhalt wird in icht öff entlichen Sitzungen des Petitionsausschusses debattiert und abgestimmt. Auf dieser Grundlage wird eine Beschlussempfehlung für den andtag erstellt. Danach erfolgt die Beschlussfassung durch den Landtag. Mit Versenden des Beschlusses zusammen mit dem Bericht an den Petenten gilt das Petitionsverfahren als abgeschlossen.

Kosten entstehen für den Petenten dabei keine. Im Tätigkeitsbericht, den der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages jährlich veröff entlicht, werden auch die relevantesten Themen der bearbeiteten Petitionen zusammengefasst.

Petitionen sind an folgende Adresse zu richten:

Sächsischer Landtag
Petitionsausschuss
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Postfach 120705
01008 Dresden
oder
petitionsdienst@slt.sachsen.de
www.landtag.sachsen.de/petition

Wie bringt sich die AfD im Petitionsausschuss ein?

Jeder Abgeordnete im Petitionsausschuss kann zusätzlich zum benannten Berichterstatter für einzelne Petitionen die Mitberichterstattung beantragen. Dadurch erhält er die Möglichkeit, auch zu  diesen Petitionen selbst einen Bericht zu verfassen oder daran mitzuarbeiten. Von dieser Möglichkeit machen wir häufi g Gebrauch, wenn es sich um politisch bedeutsame Fragestellungen handelt oder konkrete Belange von Bürgern in den Wahlkreisen unserer Abgeordneten betroff en sind.

Welche Themen sind das? Ganz aktuell sind es staatliche Eingriff e in die Grundrechte im Rahmen der Coronakrise und deren Verhältnismäßigkeit, welche die Bürger bewegen. Die vielen  Petitionen zur Abschaff ung der Rundfunkgebühr und Unausgewogenheit des öff entlich-rechtlichen Rundfunks sowie zum Bereich Naturschutz einschließlich Windenergienutzung zeigen, dass auch diese Themen zurzeit von politischer Brisanz sind. Hier vertritt die AfD-Fraktion in der Sache häufi g eine andere Meinung als die Mehrheit im Ausschuss.

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag setzt sich für mehr Transparenz und Beteiligung der Öff entlichkeit im Petitionsverfahren ein. Dazu zählt beispielsweise der Ausbau von Ortsterminen als Instrument des Dialogs. Denn viele Probleme einzelner Petenten sind tatsächlich von allgemeinerem Interesse und verlangen eine angemessene Würdigung, und im besten Fall eine Lösung.  Besonders bedeutsame oder im Petitionsausschuss kontrovers diskutierte Themen von Petitionen können im Plenum mit einer Rede für eine breitere Öffentlichkeit thematisiert werden. In der laufenden Wahlperiode hinterfragten unsere Abgeordneten zum Beispiel wiederholt die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriff en durch die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen  (Masken- und Testpfl icht, Bußgelder bei Verstößen gegen Corona-Regeln) sowie die Ausgestaltung ärztlicher Atteste zur Maskenbefreiung. Sie forderten mehr Geld für die Sanierung sächsischer  Straßen, die Ausweitung der Weidetierprämie auf kleine Bestände von Schafen und Ziegen und setzten sich mit Problemen der Gewässerunterhaltungssatzung und des Baumschutzes auf Privatgrundstücken auseinander. Denn erst über eine öff entliche Thematisierung erfahren der Petent und die Bürger, aus welchen Gründen die AfD hier zu einer anderen Entscheidung über die  Petition gekommen ist als die Ausschussmehrheit.

Download der Broschüre

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!