Der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban, der sicherheitspolitische Sprecher, Carsten Hütter, und der innenpolitische Sprecher, Sebastian Wippel, haben heute auf einer Pressekonferenz zehn „Eckpunkte für eine Reform des sächsischen Verfassungsschutzes“ vorgestellt.
- Wir brauchen einen Inlands-Geheimdienst.
- Der Inlands-Geheimdienst darf erst aktiv werden, sobald Militanz konkret vorbereitet, dazu aufgerufen oder angewandt wird.
- Der Inlands-Geheimdienst darf nicht als Gesinnungsbehörde missbraucht werden.
- Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen muss daher zu einem „Abwehrzentrum politische und religiöse Militanz“ (Arbeitstitel / Kurzbezeichnung: Abwehrzentrum Militanz) umgebaut werden.
- Das „Abwehrzentrum Militanz“ untersteht als obere Landesbehörde unmittelbar dem Staatsministerium des Innern, hat keine polizeilichen Befugnisse und muss vom Sächsischen Landtag transparent und offen kontrolliert werden.
- Zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Unterstützung bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird beim Landtag ein Sächsischer Beauftragter für die Grundrechte berufen.
- Der Beauftragte für die Grundrechte legt einmal im Jahr einen öffentlichen Bericht vor.
- Das Landesamt für Verfassungsschutz muss alle Fake Accounts abschalten, mit denen zu Straftaten animiert wird und die Straftaten generieren.
- Eine Berichterstattung über „Verdachtsfälle“ und „Prüffälle“ darf es auch in Zukunft nicht geben.
- Das Landesamt für Verfassungsschutz muss militante Klimagruppen wie die „Letzte Generation“ und „Ende Gelände“ ins Visier nehmen.