Selbstbestimmungsgesetz im Bundesrat verhindern: Jugendliche schützen!

Am 17. Mai 2024 wird das Selbstbestimmungsgesetz im Bundesrat behandelt. Es sieht vor, dass man ab dem 14. Lebensjahr das Geschlecht und den Vornamen wechseln darf. Die entsprechende Änderung soll einmal im Jahr erlaubt werden.

Die AfD-Fraktion fordert die sächsische Regierung mit einem Antrag (Drs. 7/16258) dazu auf, das Gesetz im Bundesrat zu verhindern. Die grüne Gleichstellungsministerin Katja Meier erwiderte darauf in einer Stellungnahme, das Selbstbestimmungsgesetz sei ein „unbürokratisches Verfahren“. „Mögliche Spontanhandlungen“ seien „ausgeschlossen“.

Dazu erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende, Jörg Urban:

„Wenn Jugendliche mitten in der Pubertät gegen den Willen ihrer Eltern jährlich ihr offizielles Geschlecht ändern dürfen, führt das zu schlimmsten Verwerfungen in den Familien und hat katastrophale Auswirkungen auf die Jugendlichen.

Prof. Dr. Jorge Ponseti vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein hat bei einer Anhörung im Landtag geschildert, dass neun von zehn Jugendliche ihre Geschlechtsumwandlung später bereuen. Transsexuelle weisen zudem ein fünfmal höheres Suizid-Risiko auf.

Spontane Geschlechtsänderungen und daraus resultierende medizinische Behandlungen bzw. Operationen stellen deshalb ein riesiges Problem dar.

Gäbe es bei der CDU auch nur noch konservative Restbestände, müsste sie gegen dieses Gesetz Sturm laufen. Ich befürchte jedoch, dass CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer am Freitag im Bundesrat nichts unternehmen wird und sich somit abermals von den Grünen die Agenda diktieren lässt.“

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