Sicherheitsbestimmungen und Personen- sowie Gepäckkontrollen
Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Beteiligten und eines reibungslosen Veranstaltungsablaufs gelten für die öffentlichen Veranstaltungen der Alternative für Deutschland Fraktion im sächsischen Landtag folgende Sicherheitsbestimmungen:
Der beauftragte Sicherheitsdienst führt im Eingangsbereich anlassbezogene Körper- und Taschenkontrollen (ggf. mittels Handscanner) durch. Wiederholte Kontrollen sind möglich.
Mitnahme von Taschen
Die Mitnahme von Taschen größer als DIN A4 (21 x 29,7 cm) ist nicht gestattet.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Teilnehmer nach Möglichkeit gänzlich auf das Mitführen von Taschen zu verzichten. Kleinere Taschen (Bauchtaschen, kleine Umhängetaschen, Clutches) sind zulässig, sollten jedoch nur unbedingt notwendige Gegenstände enthalten (z. B. Geld, Ausweis, Medikamente).
Verbotene Gegenstände bei der Zutrittskontrolle
– Rucksäcke, große Taschen, Koffer, Trolleys
– Speisen und Getränke
– Drogen/Betäubungsmittel
– Glasbehälter und Glasflaschen
– Spraydosen (z. B. Farbsprays, Parfüm- oder Deosprays über 50 ml)
– Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Stoffe sowie Druckbehälter mit leicht entzündlichen Gasen (ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge)
– Leuchtstäbe, Laserpointer, Knicklichter, Sprühdosen
– Pyrotechnik jeglicher Art
– Professionelle Kameras mit Wechselobjektiven, Audio- und Videoaufnahmegeräte, GoPro-Kameras, Selfie-Sticks
– Drohnen sowie deren Zubehör
– Waffen jeglicher Art (u. a. Hieb-, Stich-, Schusswaffen, Reizgas, Schlagstöcke, Messer, Elektroschocker)
– Anscheinwaffen (z. B. realistisch wirkende Attrappen)
– Gegenstände zur Vermummung im Sinne § 17a Versammlungsgesetz
– verfassungsfeindliche Symbole (Abzeichen, Aufnäher etc.)
– Mechanische oder elektrische Lärm- oder Störgeräte
– Fahnen, Banner, Poster (inkl. Stangen/Stöcke)
– Helme, Skateboards und sonstiges Sport- oder Freizeitequipment
– Stockschirme (Klappschirme „Knirpse“ sind erlaubt)
– Sperrige Gegenstände (z. B. Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer)
Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde und Assistenzhunde.
Für Betreiber von Informationsständen gelten für Banner, Transparente und Flyer gesonderte Regelungen.
Das Rauchen (auch E-Zigaretten) ist nur auf den dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Flächen gestattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen, die dem Schutz und der Sicherheit aller Anwesenden dienen. Wir wünschen Ihnen eine informative und erfolgreiche Veranstaltung.
