Zum AfD-Gesetzentwurf, die sächsische Bauordnung um einen Mindestabstand für Windkraftanlagen zu ergänzen (7/6705), erklärt der baupolitische Sprecher, Holger Hentschel:
„Die AfD-Fraktion will den Mindestabstand von Windrädern zu jedem einzelnen Wohnhaus auf 1.000 Meter endlich in der Bauordnung festschreiben. Anwohner von Windparks müssen besser geschützt werden vor Lärm, Schattenwurf, Infraschall und blinkenden Warnleuchten. Es ist schlimm genug, dass ihre Häuser massiv an Wert verlieren und ihre Lebensqualität leidet.
Natürlich können die 1.000 Meter nur ein erster Anfang sein. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die Möglichkeit der 10-H-Regelung im Bundesrecht eingeführt wird. D.h., bei den neuen 250-Meter-Windkraft-Ungetümen müsste dann ein Abstand von mindestens 2.500 Meter eingehalten werden. Diese Regelung wurde noch vor Jahren in Bayern eingeführt, als die Unionsparteien die Grünen noch nicht auf der linken Spur ideologisch überholen wollten. Nun ist die AfD offenbar die einzige Partei, die Anwohner vor Enteignung und gesundheitlichen Schäden durch die Energiewende schützt.“