In Sachsen gab es im letzten Jahr 144.390 Privathaushalte und 7.845 Unternehmen, die sich in der höchsten Mahnstufe für nicht gezahlte Rundfunkgebühren befanden. Bei insgesamt 49.456 säumigen Beitragszahlern hatte der MDR eine Vollstreckung beim Gerichtsvollzieher beantragt. Laut AfD-Anfrage (7/12716) sind dem MDR aber in den letzten zehn Jahren keine Fälle von Erzwingungshaft bekannt.
Torsten Gahler, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Ich vermute, dass die übergroße Mehrheit der säumigen Beitragszahler prinzipielle Verweigerer sind, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Zwangsgebühren ablehnen. Das ist im Zeitalter von Streamingdiensten auch nachvollziehbar. Viele Bürger wollen nicht für einseitige Medieninhalte zahlen, die sie gar nicht konsumieren.
Deshalb will die AfD die Zwangsgebühren wie in Frankreich abschaffen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf seine Kernaufgaben verschlanken. Das wären für uns in erster Linie regierungsunabhängige Nachrichten. Auf keinen Fall tragen wir die Pläne für die Erhöhung der Zwangsgebühren auf 25 Euro pro Monat mit, die kürzlich durchgesickert sind.
Ich möchte den MDR aber auch für seine rücksichtsvolle Gebühreneintreibung loben. Anders als z.B. im Zuständigkeitsbereich des WDR wurde in Sachsen in den letzten Jahren keine Erzwingungshaft vom MDR beantragt.“