Zur gerade veröffentlichten Entscheidung des Fünften Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom 14. April 2020 – 5 StR 424/19 –, die sich mit „Wahlprüfungsverfahren in Sachsen“ und speziell der Frage möglicher Vereidigungen beschäftigt, erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:
„Der BGH hat mit seiner Entscheidung unsere Rechtsauffassung bestätigt. Die ‚eidliche Vernehmung am Verfahren Beteiligter‘ ist nach dem sächsischen Wahlprüfungsgesetz unzulässig. Deshalb musste Frau Petry freigesprochen werden.
Zeugen dürfen jedoch unter Eid gestellt werden. Im Hinblick auf den von uns durchgesetzten Untersuchungsausschuss zur AfD-Listenkürzung ist das eine brisante Klarstellung. Denn sie heißt, dass CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer, Innenminister Roland Wöller bzw. der ehemalige Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider unter Eid aussagen müssen, wenn dies verlangt wird.
Aufgrund unserer Minderheitenrechte im Untersuchungsausschuss können wir also die Vernehmung von Herrn Kretschmer und anderen Zeugen unter Strafdrohung des Meineides auf den Weg bringen. Die Regierung sollte sich daher warm anziehen.
Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass die ‚qualifiziert rechtswidrige‘ Kürzung der AfD-Liste ohne vorherige politische Einflussnahme vonstatten ging. Sollte sich im Untersuchungsausschuss eine solche Einflussnahme bestätigen, wäre dies ein handfester Skandal, denn durch diesen schwerwiegenden Eingriff haben wir ein Mandat verloren, das uns zusteht, sowie alle weiteren 31 Listenkandidaten, die nachrücken könnten.
Deshalb werden wir weiter für Gerechtigkeit kämpfen und dafür alle juristischen Hebel in Bewegung setzen.“