Die AfD-Fraktion wird diese Woche im Landtag ihren Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot in Schulen und Kindergärten zur Abstimmung vorlegen (7/11343). Dazu erklärt die migrationspolitische Sprecherin, Martina Jost:
„Das islamische Kopftuch steht für ein rückwärtsgewandtes Frauenbild und die strukturelle Unterwerfung von Mädchen und Frauen. Viele Mädchen tragen die Kopfverhüllung nicht freiwillig, sondern werden von ihren Familien und ihrer Religionsgemeinschaft unter Druck gesetzt. Diesen Mädchen wollen wir eine freie Entfaltung in unserem Land ermöglichen.
Integration funktioniert zudem nur, wenn die Regeln der Aufnahmegesellschaft gelten. Das Kopftuch verfestigt hingegen Parallelgesellschaften. Dazu kommen praktische Probleme im Sport- und Schwimmunterricht. Wir wollen deshalb von den positiven Erfahrungen mit dem Kopftuchverbot in Frankreich lernen. Die Maßnahme hatte dort zu einer deutlichen Verbesserung des Bildungsniveaus von islamischen Schülerinnen geführt.“