Selbst der zur Geheimhaltung verpflichteten Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) verweigert CDU-Innenminister Armin Schuster die Einsicht in das 134-seitige AfD-Gutachten, das zur Einstufung als „erwiesen rechtsextrem“ führte. Das bestätigte der Minister nun in einer Kleinen Anfrage (Drs. 7/15774).
Dazu erklärt Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion und Mitglied in der PKK:
„Indem CDU-Innenminister Armin Schuster die Einsichtnahme des Gutachtens in Gänze ohne stichhaltige Begründung verweigert, missbraucht er den Verfassungsschutz als Regierungsschutz.
Zu den Standards eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehört es, dass der Beschuldigte erfährt, was ihm konkret vorgeworfen wird. Aus diesem Grund verlange ich weiterhin die unverzügliche Einsichtnahme des gesamten Gutachtens. Noch besser wäre es, das Gutachten der Öffentlichkeit transparent zur Verfügung zu stellen.
Anscheinend ist dieses Gutachten inhaltlich jedoch derart substanzlos, dass es die AfD entlasten würde. Die Einstufung als erwiesen rechtsextrem würde dann als politisch motiviert auffliegen.“
Hintergrund: In Paragraph 17, Sächsisches Verfassungsschutzgesetz (SächsVSG) heißt es in Absatz 2, Satz 2 zu den Rechten der PKK: „Der Staatsminister des Innern kann einem Kontrollbegehren widersprechen, wenn es im Einzelfall die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz oder den notwendigen Schutz des Nachrichtenzugangs gefährden würde; er hat dies zu begründen.“