Von den 17.484 Asylbewerbern in Sachsen wurden 2023 nur 75 nach Artikel 16a Grundgesetz anerkannt. Bei 6.597 Migranten wurde der „Schutzstatus“ juristisch anders hergeleitet. Abgelehnt wurden 5.097 Ausländer. Die Kosten der Migration betrugen letztes Jahr nur für den Freistaat 652 Millionen Euro. 2021 lagen die Kosten noch bei 376 Millionen Euro. Das zeigt eine Große Anfrage der AfD (7/15735).
Sebastian Wippel, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Unsere Anfrage zeigt, dass die allerwenigsten Asylbewerber tatsächlich politisch Verfolgte sind, die nach unserem Grundgesetz Anspruch auf Schutz haben. Das heißt zugleich: Wir könnten sehr einfach 99,5 Prozent unserer Asylkosten einsparen, wenn wir nur politisch Verfolgte aufnehmen würden.
Zudem haben von den 73.320 anerkannten Asylbewerbern in Sachsen 88 Prozent einen befristeten Schutzstatus. Das bedeutet, allein bei der riesigen Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten müsste regelmäßig geprüft werden, ob sich die Sicherheitslage in ihrem Heimatland gebessert hat und eine Remigration möglich ist. Das gilt z.B. heute schon für alle Iraker. Viele europäische Länder schieben auch wieder nach Syrien ab. Die CDU kündigt das seit 2017 an, ohne es umzusetzen.“