Von 1.585 Asylbewerbern im Alter zwischen 18 und 64 wurden in Chemnitz 79 im Jahr 2024 zu einer „Arbeitsgelegenheit“ verpflichtet. Das sind rund 5 Prozent.
53 der 79 Asylbewerber kamen dieser Aufforderung jedoch nicht ordnungsgemäß nach und wurden dafür sanktioniert. Folglich arbeiteten nur 1,6 Prozent der Asylbewerber bei einem gemeinnützigen Träger.
Besonders absurd: Chemnitz ist die einzige Stadt in Sachsen, die arbeitsunwillige Asylbewerber überhaupt sanktioniert. Im Landkreis Meißen wurden von 1.134 Asylbewerbern nur 16 Personen (= 1,4 %) zu einer Arbeitsgelegenheit aufgefordert. „Es erfolgten keine Sanktionierungen“, teilte SPD-Sozialministerin Petra Köpping auf Anfrage (Drs. 7/16583) der AfD-Abgeordneten Martina Jost (AfD) mit.
Jost erklärt dazu: „Die mitgeteilten Zahlen schockieren mich, denn ich erwarte, dass alle Asylbewerber zumindest dazu verpflichtet werden, ihre Unterkünfte selbständig zu reinigen.
Nur in Chemnitz wird Paragraph 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes durchgesetzt. In dem Paragraphen ist geregelt, dass Asylbewerber zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden können. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, sind sie zu sanktionieren.“