AfD-Antrag: Verfassungsklage zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags entgegentreten!

Das ZDF und die Landesrundfunkanstalten wollen per Verfassungsbeschwerde die Erhöhung des monatlichen Rundfunkzwangsbeitrags durchsetzen.

Die sächsische AfD-Fraktion fordert den Landtag deshalb mit einem neuen Antrag (Drs. 8/1997) dazu auf, sich dagegen zu positionieren, dies gegenüber dem Bundesverfassungsgericht bis zum 30. April 2025 entsprechend zu begründen und dem Verfahren formell beizutreten.

Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion:

„In Frankreich und Italien kommen die Rundfunkanstalten mit einem Drittel der Gelder von ARD, ZDF, MDR und Co. aus. Statt den Rundfunkbeitrag immer weiter zu erhöhen, wäre es daher erforderlich, über seine Halbierung oder gar – wie von der AfD gefordert – über seine komplette Streichung zu debattieren.

Dass diese notwendige Debatte weitestgehend ausbleibt, liegt jedoch gerade an der dominanten Stellung der öffentlich-rechtlichen Sender, die der Demokratie und der Medienvielfalt schadet.

Die Forderung, den Rundfunkbeitrag zu erhöhen, erscheint uns auch deshalb realitätsfremd, weil die MDR-Chefetage Gehälter von über 200.000 Euro pro Jahr erhält, während Deutschland sich zugleich in einer schweren Wirtschaftskrise befindet.“

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