Bundesrat darf über Düngeverordnung nicht still und heimlich entscheiden

Die vorläufige Tagesordnung der vorgezogenen Bundesratssitzung am 27. März 2020 sieht eine Beschäftigung mit der umstrittenen Düngeverordnung (unter 35.) vor. Dazu erklärt der landwirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Jörg Dornau:

„Jetzt still und heimlich die Düngeverordnung durchboxen zu wollen, ist skandalös. Den Bauern wurde Transparenz versprochen. Davon ist jedoch nichts zu spüren. Der Bundesrat sollte sich am Freitag ausschließlich mit Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus befassen. Alle anderen Themen, darunter die Düngeverordnung, müssen verschoben werden, damit es eine öffentliche Debatte darüber geben kann.

Die Verschärfung der Düngeverordnung führt zur Unterernährung der Pflanzen und somit zu Qualitäts- und Ertragsverlusten. Bundesweit liegt der Selbstversorgungsgrad über alle Produkte bei ca. 85 Prozent. In Sachsen liegt dieser bei Obst und Gemüse, aber auch bei Schweine- und Geflügelfleisch weit unter 50 Prozent.

Nahrungsmittel sollten jedoch von unseren Feldern und aus unseren Ställen kommen, denn kurze Transportwege versprechen die höchste Sicherheit. Was bei uns vor der Haustür wächst, lässt sich am besten kontrollieren. Das gilt ebenso für die tierartgerechten Haltungsbedingungen der Nutztiere.

Durch die geplante Verschärfung der Düngeverordnung und anderer Maßnahmen des Agrarpakets nimmt die Regierung leichtfertig in Kauf, dass der Selbstversorgungsgrad weiter abnimmt und sich die Importabhängigkeit bei Nahrungsmitteln erhöht.

Herr Ministerpräsident Kretschmer, lassen Sie sich nicht von Ihrem grünen Koalitionspartner jagen, sondern handeln Sie endlich im Interesse der Bevölkerung und für die Zukunft unserer heimischen Landwirtschaft.

Gerade in der aktuellen schwerwiegenden Krise hat sich die Politik für den Schutz, die Sicherheit und die Versorgung der Bevölkerung einzusetzen. Eine weitere Beschneidung der landwirtschaftlichen Produktion wäre unverantwortlich. Daher sind alle laufenden Gesetzgebungsverfahren sofort und für mindestens zwei Jahre auszusetzen.

Stoppen Sie noch vor dem 27. März die Verschärfung der Düngeverordnung!“

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