Gedankenverbrechen: Der Gesinnungsstaat verstößt gegen die Menschenrechte

Post aus Sachsen! Die Sonntagskolumne von Jörg Urban

Liebe Freunde, liebe Leser,

in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist die „Gedankenfreiheit“ fest verankert.

Sie betrifft neben der Religion vor allem die „Weltanschauung“. Jeder Mensch darf politisch denken, was er möchte. Ein Staat, der das auch nur versucht zu verbieten, verstößt gegen die Menschenrechte.

Im 19. Jahrhundert war das leider noch keine Selbstverständlichkeit. Deshalb dichtete August Heinrich Hoffmann von Fallersleben neben unserer Nationalhymne mit dem Text „Einigkeit und Recht und Freiheit“ auch das Volkslied mit dem Titel „Die Gedanken sind frei“.

Darin heißt es: „Ich denke, was ich will, und was mich beglücket, doch alles in der Still, und wie es sich schicket.“

Dem eigenen Anspruch einer freiheitlichen Demokratie wird es jedoch nicht gerecht, wenn sich jeder nur in aller Stille so seine Gedanken machen darf. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist erst dann verwirklicht, wenn man die eigenen Gedanken auch jederzeit öffentlich aussprechen kann, ohne berufliche oder persönliche Nachteile zu erleiden.

Dass es in Deutschland schlecht um die Meinungsfreiheit steht, ist mittlerweile eine Mehrheitsmeinung. Die AfD weist darauf seit ihrer Gründung hin.

Inzwischen hat der Gesinnungsstaat allerdings eine neue Stufe erreicht. Nicht nur die Meinungsfreiheit ist in Gefahr. Es reicht schon aus, sich angeblich falsche, politisch inkorrekte „Gedanken“ zu machen, um seinen Beruf zu verlieren.

Sie glauben mir nicht? Leider gibt es diese Woche gleich zwei Fälle, die den desaströsen Zustand der Gedankenfreiheit illustrieren.

Der erste Fall betrifft den AfD-Politiker Joachim Paul, der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) ausgeschlossen wurde. Das Innenministerium begründete diese drakonische Maßnahme allen Ernstes vor allem mit den Literatur- und Filmvorlieben von Joachim Paul.

So lobte Paul etwa die „konservative Geisteshaltung“ von Tolkien. Im „Herrn der Ringe“ sieht Paul einen Kampf für Heimat, Kultur und eine gerechte Ordnung. Paul hat sich also die falschen Gedanken zum falschen Film gemacht – und zack – vorbei ist es mit seiner Kandidatur.

Der zweite Fall betrifft den sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Janich. Im April 2020 hatte er geschrieben – ich zitiere Steffen Janich wortwörtlich: „Ich werde am kommenden Mittwoch, von 19 bis 19.30 Uhr, in Pirna um das Rathaus spazieren gehen und mir über den Wahnsinn Gedanken machen.“

Das Verwaltungsgericht Dresden bewertete diese Ankündigung nun als Gedankenverbrechen und entfernte Janich mit Urteil vom 6. August 2025 aus dem Beamtenverhältnis.

Der Vorwurf: Als Polizist habe er nicht das Recht, sich bei einem Spaziergang Gedanken zu machen, denn insgeheim sei das ein „Aufruf zur Umgehung von Coronavorschriften“ gewesen und damit habe sich Janich geltendem Recht widersetzt.

Um das gleich vorweg klarzustellen: Das stimmt nicht. Die schlimmste Corona-Verordnung von CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer sah vor, dass man maximal zu zehnt spazieren gehen darf.

Wie dem auch sei: Die Ankündigung eines Spaziergangs mit einem De-Facto-Berufsverbot zu ahnden, ist ein Strafmaß, das an totalitäre Staaten erinnert.

Länder wie Slowenien haben übrigens eine Amnestie für alle Corona-Verstöße erlassen und zahlen sogar einkassierte Bußgelder zurück, weil sie wissen, dass die damaligen Maßnahmen Unrecht waren.

In Deutschland dagegen wird dieses Unrecht noch dadurch verschärft, indem fünf Jahre danach Berufsverbote ausgesprochen werden.

Joachim Paul hat gegen seinen Wahlausschluss bereits juristische Schritte angekündigt. Steffen Janich kann gegen das Skandal-Urteil ebenfalls in Berufung gehen.

Dem Rechtsstaat bleibt also in beiden Fällen eine letzte Chance zur Korrektur der Fehlentscheidungen. Sollte das nicht geschehen, erodiert der Rechtsstaat. Dann wäre die Bundesrepublik endgültig auf dem Niveau eines Gesinnungsstaates angekommen, der Gedankenverbrechen wie in George Orwells Roman „1984“ bestraft.

Bis nächsten Sonntag,
Ihr Jörg Urban

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