AfD-Antrag: Ernährungssicherheit gehört ins Grundgesetz!

Mit einem neuen Antrag regt die sächsische AfD-Fraktion an, die Ernährungssicherheit als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern (Drs. 8/4024).

Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher Jörg Dornau:

„Die aktuelle Bundesregierung hat die sogenannte Klimaneutralität auf äußerst fragwürdige Weise in den hinteren Teil des Grundgesetzes hineingemogelt (Art. 143h).

Für alle Bauern in Sachsen und Deutschland war das eine äußerst schlechte Nachricht. Es ist zu befürchten, dass unsere Bauern in Zukunft durch immer neue Klima-Schikanen drangsaliert werden und es immer schwerer fallen wird, mit der Herstellung von Nahrung den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.

Aus unserer Sicht sollte es die Aufgabe des Grundgesetzes sein, eine gute Balance zwischen Umweltschutz und Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Artikel 20a schützt die natürlichen Lebensgrundlagen. Für den Umweltschutz ist also gesorgt. Nun gilt es, die Ernährungssicherheit gleichberechtigt unterzubringen.

Am Rande möchte ich auf eins hinweisen: Die grüne Klima-Planwirtschaft vertreibt die Landwirtschaft aus Deutschland. Das schadet der Umwelt, weil die Umweltauflagen in anderen Staaten weitaus löchriger sind.

Wer den Selbstversorgungsgrad mit heimischen Produkten erhöhen möchte, leistet also – gerade im globalen Maßstab betrachtet – auch Umweltschutz.“

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