Nur wer mit strafbaren Handlungen die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, kann in Sachsen von der Juristenausbildung ausgeschlossen werden. So hat es der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden. Denn es gilt schließlich die Berufsfreiheit.
Mit einem neuen Gummi-Paragraphen will die Minderheitsregierung aus CDU und SPD Regierungskritikern dennoch Steine in den Weg legen. Fortan soll es für ein faktisches Berufsverbot reichen, wenn man auch unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung „tätig ist“.
In einer Expertenanhörung am 23. Februar stieß diese geplante Einführung eines Gesinnungs-TÜV für angehende Juristen – also auch Anwälte – auf deutliche Kritik. Selbst ein regierungsnaher Experte gab zu, dass es sich eindeutig um einen „Eingriff in die Berufsfreiheit“ handelt.
Ein Richter ging noch weiter: Er bezeichnete das geplante Gesetz als „verfassungswidrig“ und warnte davor, dass in Zukunft nicht strafbare Jugendsünden zu Berufsverboten führen könnten. Beispielsweise könnte es genügen, an einer aus der Sicht der Regierung „falschen“, aber trotzdem friedlichen Demonstration mitgewirkt zu haben. Gleiches gelte für womöglich umstrittene Vereinsmitgliedschaften.
Wir sagen: Die Meinungsfreiheit wird mit solchen Gummi-Paragraphen massiv verengt. Da die AfD dafür steht, die Meinungsfreiheit zu stärken, statt sie zu beschränken, lehnen wir das Gesetz ab und fordern die Minderheitsregierung auf, diesen grottenschlechten Entwurf zurückzuziehen.

