AfD-Antrag: Arbeitspflicht für Asylbewerber wie in Dänemark!

Im Sozialausschuss des Sächsischen Landtags steht heute der AfD-Antrag zur Einführung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber auf der Tagesordnung (Drs. 8/4946). Vor allem sollen sie zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in den Asylunterkünften herangezogen werden – also „Kochen, Waschen, Putzen“, wie es im Antragstitel heißt.

Dazu erklärt der migrationspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Jonas Dünzel:

„Wie AfD-Anfragen ergeben haben, müssen Asylbewerber nur in Ausnahmefällen arbeiten. Das muss sich ändern. Statt einen Putzdienst zu engagieren, ist es den Asylbewerbern zuzumuten, ihre Unterkünfte selbst zu reinigen.

Wir fordern deshalb die Regierung dazu auf, Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes konsequent umzusetzen und sich dabei an Dänemark zu orientieren. In Dänemark erhalten Einwanderer nur dann Sozialleistungen, wenn sie mindestens 37 Stunden pro Woche arbeiten.“

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