Zum AfD-Antrag mit dem Titel „Verfassungsrechtlich garantierte Wertschätzung für Familien bewahren – gegen eine Aufnahme spezieller Kinderrechte ins Grundgesetz“ (Drs. 7/5785) erklärt die gesellschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Martina Jost:
„Bei der Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz geht es in Wahrheit um die Beschneidung von Elternrechten und die Absicht, die staatliche ‚Hoheit über die Kinderbetten‘ (Olaf Scholz, SPD) zu erlangen. Dahinter wiederum steckt die sozialistische Utopie einer kollektiven Erziehung, die wir vehement ablehnen.
In Artikel 6 des Grundgesetzes ist der ‚besondere Schutz‘ der Familie geregelt. Kinder sind an dieser Stelle selbstverständlich mitgemeint. Sie sind bereits heute grundrechtsfähig. Würden nun aber spezielle Kinderrechte ergänzt, hätten wir eine Sonderbehandlung, die sich mit dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 beißt.
Zudem würde das gut austarierte Dreiecksverhältnis zwischen bereits heute bestehenden Kinderrechten, Elternrechten und staatlichen Befugnissen empfindlich gestört. Insbesondere bestünde die Gefahr einer übermäßigen Einmischung des Staates in innerfamiliäre Angelegenheiten.
Daher fordern wir die Staatsregierung auf, diese linksgrüne Initiative vornehmlich im Bundesrat zurückzuweisen. Kinder zu schützen, ist für uns als Familienpartei eine Selbstverständlichkeit. Aber das gelingt nicht, indem wir sie zum Spielball ideologischer Akteure machen.“