AfD-Anfrage: 4.839 Straftaten durch „geduldete Ausländer“

In Sachsen leben rund 12.000 ausreisepflichtige Ausländer. 9.660 davon werden jedoch „geduldet“ (Drs. 8/1088). Das heißt: Ihre Abschiebung wurde vorübergehend ausgesetzt. Die Ausreisepflicht besteht jedoch weiter.

Welche Gefahr von dieser Gruppe der „geduldeten Ausländer“ ausgeht, zeigt eine Anfrage (Drs. 8/2014) des innenpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion, Sebastian Wippel.

Im Jahr 2024 gingen in Sachsen 4.839 erfasste Straftaten auf das Konto der „geduldeten Ausländer“– darunter sieben Straftaten gegen das Leben, 127 Sexualdelikte und 1.349 sogenannte Rohheitsdelikte (z.B. Raub).

Sebastian Wippel erklärt dazu: „Es lässt sich keinem Bürger erklären, warum Kriminelle, die Deutschland eigentlich schon längst hätten verlassen müssen, weiter in unserem Land geduldet werden.

Paragraph 53 des Aufenthaltsgesetzes sieht die Ausweisung von Ausländern vor, die unsere öffentliche Sicherheit gefährden. Es wird höchste Zeit, diesen Paragraphen konsequent anzuwenden und die Gruppe der geduldeten, kriminellen Ausländer endlich abzuschieben.“

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