Bisher wurden in Sachsen 94 Anträge auf Entschädigung nach einem Impfschaden abgelehnt. Von insgesamt 256 eingereichten Anträgen wurden bis Ende Juni nur zwölf genehmigt (Drs. 7/10330). Unter den Ablehnungen waren u.a. zahlreiche Fälle von Hirnblutung, Herzmuskelentzündung, Lähmung, Lungenembolie, extrem starke Schmerzen oder Anträge auf Bestattungsgeld nach einem Todesfall.
André Wendt, AfD-Landtagsabgeordneter, erklärt dazu:
„Die Landesregierung hat die Bürger aufgerufen, sich impfen zu lassen und sich damit solidarisch zu zeigen. Deshalb muss sich die Regierung auch gegenüber den Geschädigten der von ihr vorangetriebenen Maßnahmen solidarisch zeigen. Wer eine Impfung ausdrücklich empfiehlt und die Pharmakonzerne aus der Haftung nimmt, der muss den Bürgern mit Impfschäden uneingeschränkt zur Seite stehen.
Das gilt besonders vor dem Hintergrund, dass die Staatsregierung immer noch an der Pflege-Impfpflicht festhält. Zusätzlich will die Bundesregierung Corona-Beschränkungen für alle Bürger einführen, die sich nicht aller drei Monate neu impfen lassen. Wer einen derartigen Druck aufbaut, darf die Opfer seiner Politik nicht im Regen stehen lassen.“