AfD-Anfrage belegt: Kein illegaler Gebrauch legaler Waffen

In den Jahren 2018 und 2019 wurden im Freistaat Sachsen keine waffenrechtlichen Erlaubnisse oder Waffen wegen illegalen Gebrauchs eingezogen. Dies geht aus der Stellungnahme des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage (Drs. 7/767) des AfD-Abgeordneten Sebastian Wippel hervor. Demnach seien im selben Zeitraum auch keine Waffenbesitzverbote aufgrund unerlaubtem Gebrauch erteilt worden. Dazu erklärt Wippel, innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion:

„Legale Waffenbesitzer sind rechtstreue und verantwortungsbewusste Menschen. Sie verhalten sich gesetzeskonform und sind keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Auch wenn die Regierung sich keinen Überblick verschaffen kann, wie viele Straftaten mit legalen Waffen begangen wurden, ist davon auszugehen, dass die Polizei in einem solchen Fall die Waffenbehörde informiert und diese eingreift. Dazu kam es in den letzten Jahren offenbar nicht. Eine Verschärfung des Waffenrechts ist daher unbegründet. Die Schikanen gegen legale Waffenbesitzer müssen aufhören.“

Hintergrund: Innenminister Roland Wöller (CDU) erteilte auf AfD-Anfrage die Auskunft, dass „die Waffenbehörden (…) wegen des illegalen Gebrauchs legaler erlaubnispflichtiger Schusswaffen keine waffenrechtlichen Erlaubnisse oder Waffen eingezogen und keine Waffenbesitzverbote erteilt“ haben.

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!