AfD-Anfrage: Nur in Chemnitz müssen faule Asylbewerber Sanktionen fürchten!

Von 1.585 Asylbewerbern im Alter zwischen 18 und 64 wurden in Chemnitz 79 im Jahr 2024 zu einer „Arbeitsgelegenheit“ verpflichtet. Das sind rund 5 Prozent.

53 der 79 Asylbewerber kamen dieser Aufforderung jedoch nicht ordnungsgemäß nach und wurden dafür sanktioniert. Folglich arbeiteten nur 1,6 Prozent der Asylbewerber bei einem gemeinnützigen Träger.

Besonders absurd: Chemnitz ist die einzige Stadt in Sachsen, die arbeitsunwillige Asylbewerber überhaupt sanktioniert. Im Landkreis Meißen wurden von 1.134 Asylbewerbern nur 16 Personen (= 1,4 %) zu einer Arbeitsgelegenheit aufgefordert. „Es erfolgten keine Sanktionierungen“, teilte SPD-Sozialministerin Petra Köpping auf Anfrage (Drs. 7/16583) der AfD-Abgeordneten Martina Jost (AfD) mit.

Jost erklärt dazu: „Die mitgeteilten Zahlen schockieren mich, denn ich erwarte, dass alle Asylbewerber zumindest dazu verpflichtet werden, ihre Unterkünfte selbständig zu reinigen.

Nur in Chemnitz wird Paragraph 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes durchgesetzt. In dem Paragraphen ist geregelt, dass Asylbewerber zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden können. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, sind sie zu sanktionieren.“

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