AfD-Anfrage: Warum werden kriminelle Algerier und Tunesier nicht abgeschoben?

Ein Algerier und ein Tunesier raubten in Dresden „aus einer größeren Gruppe heraus“ eine Person aus.

Wie eine Anfrage (Drs. 8/5060) des AfD-Abgeordneten Hans-Jürgen Zickler zeigt, handelt es sich bei beiden Tatverdächtigen um „vollziehbar Ausreisepflichtige“. Einer der Tatverdächtigen reiste 2020 erstmals nach Deutschland. Beim zweiten Tatverdächtigen weiß die Regierung nicht, wann er einreiste.

CDU-Innenminister Armin Schuster verweigerte zudem die Auskunft darüber, ob es sich bei den Tatverdächtigen um Intensivtäter handelt.

Dazu erklärt Hans-Jürgen Zickler:

„Im Jahr 2019 beschloss der Bundestag, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Das Vorhaben scheiterte aber am Bundesrat. Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen bekräftigte dann CDU-Innenminister Armin Schuster am 12. Juli 2024 erneut, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären zu wollen. Seitdem ist jedoch nichts passiert.

Es ist also wie immer: Die CDU kündigt zwar regelmäßig eine Migrationswende an, unternimmt aber keine praktischen Schritte, um sie auch zu verwirklichen. Seit über zehn Jahren reden wir über die dringend notwendige Abschiebung krimineller Nordafrikaner. Dass die CDU das selbst nach dem Ausscheiden der Grünen aus der Bundes- und Landesregierung nicht umsetzt, deutet auf einen fehlenden Willen hin.“

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