Im Freistaat Sachsen gab es bis zum 30. Juli 2025 insgesamt 813 Entschädigungsverfahren nach Corona-Impfschäden. In lediglich 30 Fällen erfolgte eine Anerkennung der Ansprüche.
Im gesamten ersten Halbjahr 2025 erfolgten ausschließlich Ablehnungen. Darunter befindet sich z.B. eine Person, die mit 46 Jahren wenige Tage nach einer Pfizer-Impfung gestorben ist. Die Angehörigen dieser Person erhielten den Bescheid über die Ablehnung fast drei Jahre nach dem Todesfall und sind nun in Widerspruch gegangen.
Das geht hervor aus einer Anfrage (Anlage zu Drs. 8/3706, S. 46) des AfD-Abgeordneten André Wendt. Zu den Ergebnissen sagt er:
„CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer bewarb das Impfen als Akt der Solidarität und Nächstenliebe. Im Grunde genommen warf er damit den Ungeimpften ein unchristliches Verhalten vor.
Es wurde also ein enormer Druck auf die Bevölkerung ausgeübt, obwohl es sich um bedingt zugelassene Impfstoffe handelte, die zudem keinen Fremdschutz boten. Gerade unter diesen Gesichtspunkten kann ich es absolut nicht nachvollziehen, warum selbst bei Todesfällen von jungen Menschen, die zwei Wochen nach der Impfung verstarben, keine Großzügigkeit bei der Frage der Entschädigung gezeigt wird.
Wir werden die Interessen der Angehörigen weiter vertreten und die Aufarbeitung der Corona-Zeit vorantreiben. Nichts darf unter den Tisch gekehrt werden.“