AfD-Antrag: Arbeitspflicht für Asylbewerber!

Mit einem neuen Antrag (Drs. 8/3964) fordert die sächsische AfD-Fraktion die Staatsregierung dazu auf, eine verbindliche Arbeitspflicht für Asylbewerber in allen Landkreisen und Städten zu schaffen.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher, Sebastian Wippel:

„In zwei Landkreisen in Thüringen gibt es bereits eine Arbeitspflicht für Asylbewerber. Parteiübergreifend wird dieses Projekt als erfolgreich angesehen.

Der Freistaat Sachsen sollte deshalb zügig nachziehen und flächendeckend für eine Anwendung der gesetzlichen Grundlage für Arbeitsgelegenheiten (§ 5 Abs. 1 AsylbLG) sorgen.

Das Gesetz sieht zum einen vor, dass anfallende Arbeiten in Aufnahmeeinrichtungen von den Bewohnern selbst erledigt werden sollen. Es ist deshalb falsch, teure Reinigungsunternehmen in Asylunterkünfte zu schicken. Das Klo zu putzen, ist Aufgabe der Asylbewerber.

Darüber hinaus ist es zumutbar, die Übernahme von gemeinnützigen Tätigkeiten wie z.B. Parkpflege zu verlangen. Wer das verweigert, zeigt keinen Integrationswillen. Und wer keinen eigenen Integrationswillen zeigt, sollte Deutschland wieder verlassen.“

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